@'AngieBaby' sagte:
Tja ..meinst Du???Meine zweitälteste Tochter bekam ihren PERSONALAUSWEIS mit 14 Jahren Da staunste was?
...schon komisch, wenn Du schon schreibst, daß es erstaunlich ist mit 14 Jahren einen Personalausweis zu bekommen. Demnach weist Du also bereits, das es eine Ausnahme ist, da das bundesdeutsche Paßgesetzt folgendes "Mindest-"Alter für den BPA vorsieht:
Jugendliche ab 15½ Jahren können einen Personalausweis beantragen und diesen drei Wochen nach Beantragung abholen. Zur Beantragung wird der bisherige Kinderausweis oder Reisepass benötigt. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig.
Bei Beantragung vor Vollendung des 26. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit fünf Jahre, danach 10 Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8,00 €. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat (§ 1 Absatz 6 Satz 2 PersAuswG).
Ein vorläufiger Personalausweis kann von zuständigen Behörden ausgestellt werden. Allerdings nur, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Der vorläufige Personalausweis kostet zusätzlich eine Gebühr von 7,70 € und wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt.
Mit "vollwertigen" Ausweispapieren wird es dann schwierig, die Kinder noch im elterlichen Reisepaß eintragen zu lassen...
@'AngieBaby' sagte:
Und da ich selber noch nie einen Reisepass besaß und erst jetzt einen beantrage und mich mit diesen Vorschriften nicht auskenne,finde ich die Frage absolut okay.
...wie wäre es denn mit einem Besuch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres oder der Verwaltung Deines Wohnortes?
Soweit zur "ernstgemeinten" Frage...