@vonschmeling sagte:
Du fragst nach dem Sachverhalt "Streik", du bekommst Anworten zum Sachverhalt "Streik". Es ist nicht sonderlich zielführend, diese dann mit dem Sachverhalt "Witterung" zu vermengen und sie auf diesem Wege für inkompetent zu erklären.
Nun gut, das muss ich natürlich zugestehen.
Also bei Streik ist der Reiseveranstalter zuständig und bei Ausfall wegen schlechter Witterung nicht der Reiseveranstalter, sondern ausschließlich die Fluggesellschaft?
Also hat sich Neckermann korrekt verhalten in dem sie sagten das sie nichts mit dem Weitertransport zu tun hätten?