vonschmeling:
Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. Sie muss dem Empfänger erst zugehen, § 130 BGB. Dies muss der Kläger beweisen, wenn er aus der Email für ihn günstige Rechtfolgen herleiten will.
....ach "schmeling", Du magst Dich ja immer so schön gewählt auszudrücken und auch sicherlich in der Reisebranche arbeiten, aber
a) sehr festzustellen ist, das besonders DU hier vehement negativ Einflüsse auf AB versuchst klein zuhalten bzw. abzustreiten.
....und das warum wohl !?
Deine von Dir so schön zitierte Klausel §130 BGB gilt dann übrigends FÜR BEIDE Vertragsparteien (in dem Fall dann auch für die Airline AB !)
....und da diese den E-mail-Verkehr ganz-hoch-hält bzw. mit dem virtuellen Flug-Buchen/Schriftverkehr besonders wirbt bzw. zu Kunden nur auf diese Weise komuniziert, erübrigt sich dies wohl bei dieser Airline in Frage zu stellen oder auf anderen Kontaktform zu verweisen !
c) Sind alle Mails mit Maileingang UND Lesebestätigung vom AB-System rückquitiert worden. (Posts lesen bildet)
Zudem gehe ich davon aus, dass "die Causa ibiza_paar" noch in der Phase anwaltlicher Korrespondenz steckt, und nicht etwa bereits "vor Gericht gelandet" ist.
- wie geschrieben, war deren Antwort "sie hätten keine Mails erhalten und könnten den Fall nicht zuordnen".
- vor jedem Gerichtsverfahren (dem Eröffnen der Verhandlung) beschäftigt sich der zugewiesene Staatsanwalt (sofern für dem entsprechendem Verfahren nötig) / bzw. ein Richter mit einem vorliegenden Fall. In diesem "mit beschäftigen" wird - zur Kostenreduzierung und Verfahrensverkürzung - versucht für beide Parteien eine außergerichtliche Einigung zu bekommen. So etwas nennt man Vergleichsverfahren.............man könnte auch sagen "interne Absprache".
.....und bei dieser Korrespondenz , wie Du es nennst, gehts nach der "alt-klassischen-Form" per Postweg / Brief !
Kourion:
Bei @annassa kommt das "nie wieder" nach dem ersten Ärger.
Bei @ibiza_paar dauerte es etwas länger...
....es trifft immer wieder unser Satz "denken vor dem Schreiben" zu:
- natürlich haben wir in der Vergangenheit mehrere Flüge mit dieser Airline durchgeführt.
....warum hatten wir wohl eine aktive Servicekarte.
Zum Einen kann man die Mehrzahl der Nutzungen aus unseren Posts entnehmen, zum Anderen lag die Wahl der Airline nicht immer bei uns (wegen des Preises oder der Verbindung) sondern auch an dem Pauschal-Reiseveranstalter !
....davon abgesehen, das ein Hin- + ein Rückflug zu einem Ziel 2 Flüge (Mehrzahl !) sind.....