• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1332359983000

    Hier mal ein kleiner Hinweis, für User, die Ansprüche aus via Email getroffenen vertraglichen Vereinbarung / Erklärung streitig geltend machen wollen:

    Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. Sie muss dem Empfänger erst zugehen, § 130 BGB. Dies muss der Kläger beweisen, wenn er aus der Email für ihn günstige Rechtfolgen herleiten will.

    Wenn man wirklich sicher gehen will, den Zugang einer Erklärung rechtswirksam beweisen zu können, sollte man die Erklärung auf dem Postweg per Einschreiben versenden. Beweiskräftiger ist das Einschreiben per Rückschein, da hier der Empfang vom Empfänger quittiert wird.

     

    Zudem gehe ich davon aus, dass "die Causa ibiza_paar" noch in der Phase anwaltlicher Korrespondenz steckt, und nicht etwa bereits "vor Gericht gelandet" ist.

     

    Selbstverständlich sind kostenpflichtige Reservierungen in einem gewissen Rahmen "verbindlich", im Falle einer nicht erfolgten Leistung selbstverständlich erstattungs-, jedoch nicht schadensersatzpflichtig.

     

    @anussa

    Über den Angemessenheit der Prädikate "Lüge" und "Vertragsbruch" kann man verschiedener Ansicht sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1332364056000

    Wenn ich das mal so vergleiche:

    Bei @annassa kommt das "nie wieder" nach dem ersten Ärger.

    Bei @ibiza_paar dauerte es etwas länger...@ibiza_paar sagte:

    wir hatten auf unseren letzten Flügen mit AB jetzt auch immer irgendwas,

    Warum wohl ?  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ibiza_paar
    Dabei seit: 1151712000000
    Beiträge: 28
    gesperrt
    geschrieben 1332494350000

    vonschmeling:

    Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. Sie muss dem Empfänger erst zugehen, § 130 BGB. Dies muss der Kläger beweisen, wenn er aus der Email für ihn günstige Rechtfolgen herleiten will.

     

    ....ach "schmeling", Du magst Dich ja immer so schön gewählt auszudrücken und auch sicherlich in der Reisebranche arbeiten, aber

    a) sehr festzustellen ist, das besonders DU hier vehement negativ Einflüsse auf AB versuchst klein zuhalten bzw. abzustreiten.

    ....und das warum wohl !?

    b) Deine von Dir so schön zitierte Klausel §130 BGB gilt dann übrigends FÜR BEIDE Vertragsparteien (in dem Fall dann auch für die Airline AB !)

    ....und da diese den E-mail-Verkehr ganz-hoch-hält bzw. mit dem virtuellen Flug-Buchen/Schriftverkehr besonders wirbt bzw. zu Kunden nur auf diese Weise komuniziert, erübrigt sich dies wohl bei dieser Airline in Frage zu stellen oder auf anderen Kontaktform zu verweisen !

    c) Sind alle Mails mit Maileingang UND Lesebestätigung vom AB-System rückquitiert worden. (Posts lesen bildet)

     

    Zudem gehe ich davon aus, dass "die Causa ibiza_paar" noch in der Phase anwaltlicher Korrespondenz steckt, und nicht etwa bereits "vor Gericht gelandet" ist.

     

    - wie geschrieben, war deren Antwort "sie hätten keine Mails erhalten und könnten den Fall nicht zuordnen".

    - vor jedem Gerichtsverfahren (dem Eröffnen der Verhandlung) beschäftigt sich der zugewiesene Staatsanwalt (sofern für dem entsprechendem Verfahren nötig) / bzw. ein Richter mit einem vorliegenden Fall. In diesem "mit beschäftigen" wird - zur Kostenreduzierung und Verfahrensverkürzung - versucht für beide Parteien eine außergerichtliche Einigung zu bekommen. So etwas nennt man Vergleichsverfahren.............man könnte auch sagen "interne Absprache".

    .....und bei dieser Korrespondenz , wie Du es nennst, gehts nach der "alt-klassischen-Form" per Postweg / Brief !

    Kourion:

    Bei @annassa kommt das "nie wieder" nach dem ersten Ärger.

    Bei @ibiza_paar dauerte es etwas länger...

     

    ....es trifft immer wieder unser Satz "denken vor dem Schreiben" zu:

     

    - natürlich haben wir in der Vergangenheit mehrere Flüge mit dieser Airline durchgeführt.

    ....warum hatten wir wohl eine aktive Servicekarte.

    Zum Einen kann man die Mehrzahl der Nutzungen aus unseren Posts entnehmen, zum Anderen lag die Wahl der Airline nicht immer bei uns (wegen des Preises oder der Verbindung) sondern auch an dem Pauschal-Reiseveranstalter !

     

    ....davon abgesehen, das ein Hin- + ein Rückflug zu einem Ziel 2 Flüge (Mehrzahl !) sind.....

    ...nur beweisbare Angaben haben Aussagekraft !
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1332506491000

    @_paar

    Ich sag´s mal so: Wenn du nicht andauernd in Sorge um anderer User "Bildung" wärest, würde dir vielleicht gelegentlich auffallen, dass es nicht immer nur um dich und deine wahnsinnig elementare Causa geht?!

    Davon abgesehen solltest du - ich wiederhole mich! - all deine guten Ratschläge mal auf dich selber anwenden, das würde diesem Thread hier den ein oder anderen frühlingsbunten Mumptz ersparen - kein Schaden, wie ich finde ...

    Bezüglich der Beweisbelastbarkeit von "Eingangsbestätigungen" unterhalte dich am besten mit deinem Anwalt, hier ist das off topic.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Daniel Gorf
    Dabei seit: 1125878400000
    Beiträge: 1117
    geschrieben 1332513030000

    Wenn ihr mit eurer Fehde irgendwann auch mal fertig seid, könnte man sicherlich auch wieder etwas zur Air Berlin kundtun.

  • ibiza_paar
    Dabei seit: 1151712000000
    Beiträge: 28
    gesperrt
    geschrieben 1332513435000

    ...von uns aus gerne ! ! !

     

    - wir wissen ja, wie das Titelthema lautet: "AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen"

     

    - man beobachte nur unseren ersten Post zur Erfahrung und die dann darauf folgenden Reaktionen/Antworten....

    Is` leider schade....aber so ist das Internet.

     

    ...nur beweisbare Angaben haben Aussagekraft !
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1332514242000

    Hallo ibiza paar, geht's noch :shock1:

     

    Wir sind hier nicht im Forum für reiserechtliche Fragen. Dieser Fall bläht immer durch erneuter Wiederholung der Sachlage, diesen Thread auf.

     

    Und das Post an vs hätte man sich komplett sparen können. Ist nicht nur völlig OT, sondern auch sehr unhöflich und entspricht nicht der Netiquette. Daher wurde dieser Beitrag entfernt. Weitere Verstöße dieser Art werden wir nicht mehr dulden!

     

    Akzeptiert doch auch bitte endlich andere Meinungen und Erfahrungen zur Airline.

    Sobald man etwas positives schreibt, wittert ihr Verrat und einen persönlichen Klüngel mit AB.  Tut euch selbst mal einen Gefallen und entspannt euch, ihr habt euch ja völlig verbissen in den Fall.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1332538089000

    @ibiza_paar

    Inwieweit widerspricht mein Posting deiner Antwort ?

    Du bist des öfteren mit AB geflogen, du hattest eine Service-Karte und die wolltest du nutzen, nicht wahr ? Trotz deines anscheinend immer wieder verspürten "Ärgers".

    Wie sollte das hier nicht bekannt sein ?

    Logischer wäre allerdings die Schlussfolgerung von @annassa gewesen: Sie hat sich geärgert und einen Schlussstrich gezogen...

    Kann jeder so entscheiden - trotz Service-Karte.

    Und ist die Verärgerung so vehement wie es bei dir der Fall zu sein scheint, dann nimmt man von Pauschalreisen, die mit der ungeliebten Airline durchgeführt werden, Abstand.

     

    Und ja, der Threadtitel lautet: "AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen" - was aber m. E. nicht beinhaltet, die Erfahrungen in schöner Regelmäßigkeit zu wiederholen, wobei alle anderen Meinungen zum Thema - ebenfalls in schöner Regelmäßigkeit - diskreditiert werden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vanda13
    Dabei seit: 1184716800000
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    geschrieben 1332549880000

    airberlin ist übrigens völlig unbeeindruckt von ibizas Klage der Oneworld Allianz bei getreten. Die Entwicklung weg vom "Urlauberbomber/Mallorcashuttle" hin zu einer vernünftigen Linienairline geht immer weiter...

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1332551461000

    Ja, nicht mal Etihad Airways hat es davon abgehalten als Investor bei Air Berlin einzusteigen um damit neue Synergien für Langstreckenflüge zu schaffen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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