@katjaworld sagte:
Nochmal zum Thema: Ich hatte auf allen letzten 3 Flügen mit AB auf der Mittelstrecke (auch wenn diese sich in einem Zeitrahmen von ca. 3 Jahren bewegen) keine Bordunterhaltung, daher frage ich mich auch, woher der vermeintliche Rechtsanspruch resultiert,
Mit meinen bisherigen Erfahrungen war es für mich der einzigste Punkt, den ich bei TO nachvollziehen konnte.
Bin bisher nur mit airberlin unterwegs gewesen (Mittelstrecke) und es war immer Bordunterhaltung vorhanden.
Einen Rechtsanspruch hätte ich zwar nicht daraus abgeleitet, aber erstaunt wäre ich schon gewesen, da ich es bisher nicht anders erfahren hatte.
Gestört hätte es mich aber keinesfalls, weil ich sie eh nicht nutze.
Die anderen "Kritikpunkte" des TO kann teile ich jedoch in keinster Weise.
Absolut unverständlich für mich ist, wie man sich ein Urlaubsziel auswählen kann, deren Bewohner man als Bord-Crew aber überhaupt nicht haben möchte.