Für Dich ist es, wie für viele andere (u.a. auch mich) kein Problem...
...für andere der prognostizierte, symbolische Weltuntergang
Und diese "anderen" sind leider komplett Fakten-resistent!
Für Dich ist es, wie für viele andere (u.a. auch mich) kein Problem...
...für andere der prognostizierte, symbolische Weltuntergang
Und diese "anderen" sind leider komplett Fakten-resistent!
@Urlauber61 sagte:
Ich verstehe die ganze Aufregung immer noch nicht, ........
ich habe nicht den eindruck, dass es ein problem gibt.
der user "melonerasbeach" scheint uner"flogen" zu sein und hat seine erfahrungen mitgeteilt.
erst dadurch, dass die sache mehrmals durchgekaut und kommentiert wurde, wurde es aufgebläht.
letztendlich sind diese informationen von meloneras für die "stille leserschaft", die ebenfalls wenig erfahrungen auf dem gebiet des reisens und fliegens haben, wertvoll.
Wertvoll ist relativ... , dass aber der VA die Airline ändern darf, nicht! Das ist fakt!
...dürfte bei stillem mitlesen auch seit geraumer Zeit bekannt sein.
@vonschmeling sagte:
So ist das natürlich auch nicht richtig, wenn man z.B. im EPV bei Air Berlin Turkey ein Ticket erwirbt, entsteht kein "Anspruch auf Bordentertainment" ...
Kein Entertainment ist kein Entertainment, vollkommen ungeachtet der Art der Buchung.
So verhält sich das beispielsweise auch bei der Lufthansa und anderen Linien, die auf Kurz- und Mittelstrecke keine Notwenigkeit sehen, ihre Passagiere mit Mr. Bean und Werbespots zu zersträuen.
....
doch, genau so ist es richtig, v.s.
meine aussage bezog sich ausschließlich auf das vom user "dylan" zitierte entertainment paket, das für flüge mit air berlin gilt.
von air berlin turkey war meinerseits nicht die rede.
im nachsatz hast du wohl recht, wenn man ein ticket für ab tr im einzelplatzverkauf ersteht, hat man vermutlich kein anspruch auf bordunterhaltung.
allerdings sind solche fälle als marginal zu betrachten, denn der vertrieb der tickets erfolgt fast zu 100 % durch die reiseveranstalter.
Okay, bezüglich des nicht vorhandenen Unterhaltungsangebotes kann ich schon nachvollziehen, dass der User Melonerasbeach ziemlich enttäuscht war, dass selbiges nicht vorhanden war.
Air Berlin verspricht ja auch auf allen Flügen ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm laut ihrer Homepage.
Kann aber offensichtlich bei den Pegasus-Maschinen nicht gewährleistet werden, weil die technischen Voraussetzungen fehlen.
Ich definiere mal, womit ich ein Problem habe:
Innert einer Pauschalreise nutzt der User @mb einen Flug der Airline Air Berlin Turkey.
Dieser war "in Ordnung". Dennoch teilt uns der User mit, er müsse sich "Luft machen", er sei "zu keiner Zeit informiert worden über den Umstand", er habe "einen Air Berlin Flug und keine Low Cost Airline gebucht" und da das "Beschiss" sei, schließt er mit "nie wieder Air Berlin".
Im folgenden wurde der Anspruch des Users relativiert, einigermaßen unwillkommen, wie mir scheint. Ich habe ganz offiziell ein Problem damit, die Relativierung zu erwartender Serviceleistungen als "unnötiges Aufblähen" bezeichnet zu finden.
Aufmerksame Leser hätten feststellen können, dass die Kenntnis erwartbarer Leistungen vor Enttäuschung und Ärger bewahrt?!
Es ist anzunehmen, dass künftig auch Plätze auf den AB TR Maschinen im EPV (also nur Flug) vermarktet werden; sofern dort weiterhin keine Bordunterhaltung vorgesehen ist, erwächst auch bei dieser Buchungsvariante kein irgendwie gearteter "Anspruch" darauf aus dem Nichts - das sollte man ggf. wissen. Ein solcher Hinweis bläht daher nicht, er verhindert vielmehr "geblähte Nutzer".
Ebenso reisen hybridtypisch "Linien"- und Charterbucher in trauter Einigkeit, man wird allerdings nicht die Monitore in den Reihen abhängen, in denen die Chartergäste sitzen - ergo ist die Herleitung des "Anspruchs über die Form der Buchung" zumindest holprig.
@vonschmeling sagte:
....@Lexilexi
Es ist anzunehmen, dass künftig auch Plätze auf den AB TR Maschinen im EPV (also nur Flug) vermarktet werden; sofern dort weiterhin keine Bordunterhaltung vorgesehen ist, erwächst auch bei dieser Buchungsvariante kein irgendwie gearteter "Anspruch" darauf aus dem Nichts - das sollte man ggf. wissen. Ein solcher Hinweis bläht daher nicht, er verhindert vielmehr "geblähte Nutzer".
Ebenso reisen hybridtypisch "Linien"- und Charterbucher in trauter Einigkeit, man wird allerdings nicht die Monitore in den Reihen abhängen, in denen die Chartergäste sitzen - ergo ist die Herleitung des "Anspruchs über die Form der Buchung" zumindest holprig.
inwieweit sich die tickets für air berlin turkey künftig anders, als im pauschalen arrangement buchen lassen, ist absolute zukunftsmusik und reine mutmaßung.
für die derzeitige diskussion also nicht besonders förderlich. die glaskugel läßt grüßen.
auch sich daraus resultierende evtl. ansprüche sind reine mutmaßungen, die sich erst diskutieren lassen, wenn es so weit ist.
was den derzeitigen ist-stand betrifft, ist es so, wie bereits beschrieben:
air berlin im epv gebucht: anspruch auf entertainment, so, wie auf der homepage beschrieben (und von @dylan zitiert).
air berlin oder air berlin turkey im rahmen einer pauschalreise: lediglich anspruch auf verbringung.
punkt.
in bezug auf air berlin und den einzeplatzverkauf gar nicht holprig. sondern exakt so und "flüssig", wie auf der site beschrieben.
Zur "Zukunftsmusik" soviel aus der Pressmitteilung der Air Berlin zu Air Berlin Turkey, datiert 27.10.2011:
"Die Sitzplätze werden in erster Linie über Reiseveranstalter vertrieben, nur wenige sind im Einzelplatzverkauf erhältlich."
Nochmal: Der "Anspruch" wird nicht durch die Form der Buchung generiert, vielleicht ist daher "falsch" treffender, als "holprig"?!
Letzlich "usertauglich" ist der schlichte Hinweis (wiederholt!):
Wenn ihr Wert auf gewisse Services legt, erkundigt euch genau darüber und erspart euch falsche Erwartungen!
@vs: Es ist durchaus keine Zukunftsmusik,bei Buchung eines Fluges im Einzelplatzverkauf -egal ob bei AB selbst gebucht oder auf einer anderen Buchungsseite- zwischen D und Antalya mit Airberlin Turkey zu fliegen. Die Flüge werden mit ganz normalen AB-Flugnummern verkauft,und für den Laien ist es nicht erkennbar,ob AB selbst oder die türkische Tochter fliegt. Sicherstes Indiz dafür ist,wenn die Maschine aus Antalya kommt und dorthin zurückfliegt,und der Maschinentyp B737-800 ist.
Das kann jeder an seinem Heimatflughafen an Hand des Flugplanes selbst rausfinden.
Wahrscheinlich eine der wenigen Ausnahmen ist Düsseldorf,denn von dort werden nach wie vor die "Massentransporter" A330 nach Antalya eingesetzt-zu ausgewälten Flugzeiten-.
Fliegt AB eigentlich in die Türkei nur noch mit seinem türkischen Ableger?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!