Arroganz und widerrechtliches Verhalten als Servicestandard
Bei einem Flug von LPA nach NUE wurde mein 3 Jahre alter Rimowa-Koffer (flexibles Polycarbonat !) so stark beschädigt, dass ein Totalschaden vorliegt. Nach sofortiger Schadensanzeige noch am Flughafen und sowohl unstreitigem Alter und Wiederbeschaffungswert (beides steht aufgrd. der eingestanzten Seriennummer bei diesen Gepäckstücken fest) bin ich davon ausgegangen, dass hier eine zügige Schadensabwicklung erfolgt.
Das war jedoch ein schwerer Irrtum. Nach einigem email-Verkehr wurde mir von der mit der Abwicklung beauftragten Firma unverlangt ein Samsonite-Koffer im Wert von ca 150 € zugesandt obwohl ich diesen Weg der Schadensabwicklung bereits im Vorfeld eindeutig schriftlich abgelehnt hatte. Nachdem wir diesen Ersatzkoffer ungeöffnet zurückgeschickt hatten kam mehrere Wochen später ein Verrechnungsscheck mit einen schief ausgeschnittenen Zettel dass AirBerlin nach eigenen Richtlinien pro Jahr 20% Wertverlust vom Wiederbeschaffungswert abziehen würde.
Dies bedeutet also, dass ein hochwertiger Markenkoffer (Neupreis 479€) nach hausgemachter Ansicht von AirBerlin nach drei Jahren nicht mal mehr die Hälfte wert ist!
Zwar sehen deutsche Gerichte das ebenfalls anders - die Rechtsprechung geht bei sog. langlebigen Wirtschaftsgütern von max. 10% Wertverlust aus. Diese Airline interessiert sich aber nicht für deutsches Recht und macht ihr eigenes.
Man zieht also mal frech einen doppelt so hohen Betrag für die Wertminderung ab und setzt drauf, dass die Kunden wegen Beträgen von ein paar hundert Euro schon nicht klagen werden.
Ich finde solch ein Auftreten nicht nur extrem kundenunfreundlich, sondern auch schlichtweg arrogant und sicher nicht dazu angetan, Kunden, denen man ohnehin einen Schaden zugefügt hat, wieder für sich zu gewinnen.
So ein Serviceverhalten sollte man bei der Auswahl seiner Fluggesellschaft ebenfalls bedenken. Wir werden dies künftig auf jeden Fall tun.