@'jaykayham' sagte:
Ich kann Sie dir beantworten... Ja! Vor dem Flug bekommt die Besatzung einen Service-Request, also wieviele Rollstühle, Blinde etc. an Bord sind und eben auch TIERE! auch bei Cargo-Airlines muss der Pilot wissen, was er fliegt- ggfs. wegen Gefhrenstoffen!
So, angenommen der Beitrag ist war, denn hätte derjenige den Jackpot abgeschossen!
Voraussetzung, es gab eine schriftlich bestätigte Anmeldung für einen Chinchilla und die Airline kann nicht nachweisen, dass ein nicht passendes Flugzeug eingesetzt wurde (in der FK100 dürfen gl. ich keine Tiere) und der Chinchilla erfüllte ALLE Richtlinien (Impfung, Verpackung), so sagt Air Berlin AGB's:
"Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde."
Somit wurde der Beförderungsanspruch von AB verweigert und damit stehen 250€ Schadenersatz, plus Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung auf den nächsten Flieger. Und da Ablehnung von AB, müssten wohl auch die Mietwagenkosten übernommen werden...
DANKE....
Nachdem ihr alle so schön an der Geschichte gezweifelt habt...
ENTTÄUSCHUNG für die Zweifler -
sie ist wahr und geschehen...
(hatte nur keine Zeit früher mal reinzuschauen, man möge es verzeihen)
Wir hatten eine verschließbare HARTbox nach IATA-Bestimmungen für das ca. 20 cm lange und knapp 600g schwere Chinchilla'chen...
Das Tier sowie unser Gepäck war bereits eingecheckt (Tier musste im Frachtraum befördert werden) - und ca. 15 m vor dem Flieger kam der "Rückpfiff" und die Ablehnung des Piloten - nicht er persönlich, nein der Ramp-Agent überbrachte uns diese "fröhliche" Nachricht...
trotz Bestätigung, Buchung und Bezahlung - somit ein ganz klarer Vertragsbruch zu dem was in den AGB's von Air Berlin steht...
Die Zusatzkosten etc. sind Air Berlin bereits in Rechnung gestellt worden.
Mal sehen wie es ausgeht...