• Kourion
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    geschrieben 1541018310536 , zuletzt editiert von Kourion

    @Frankenstephan

    Ich schrieb:

    @kourion sagte:

    Ein hypothetischer Fall:

    Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich / Toulouse 70 € zahle (und nicht 430 € wie du falsch zitierst) und ich erhalte für eine Verspätung von 3 oder 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 €, halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen.

    Sieht natürlich jeder anders.

    Und ich schrieb auch, dass Andere es anders sehen... allerdings ohne den Zwinker-Smiley (den du in deinem Zitat dran hängst)

    Nur ändert das nichts an meiner Meinung, dass ich die Entschädigung für maßlos überzogen / unangemessen halte.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Frankenstephan
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    geschrieben 1541018965753

    vonschmeling, am 14.02.17 hast du dich noch "aufrichtig" für mich gefreut, ich zitierte deinen gesamten Beitrag (gut, ich weiß jetzt nicht welcher von den beiden vonschmelings damals geschrieben hat):

    So geht´s oft - nur kaum eine Socke meldet solche Ergebnisse!?

    Daher meinen Dank für dein positives Feeback - freut mich aufrichtig.

    Moralapostel geht anders.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Kourion
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    geschrieben 1541019219096 , zuletzt editiert von Kourion

    @Frankenstephan

    Und ich bitte nicht ebenfalls, korrekt zu zitieren. Siehe mein Posting hier über dem deinen.

    Du solltest wenigstens die Zahlen richtig übernehmen. :rage:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1541019538993 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Frankenstephan

    Und was hätte das von dir Zitierte nun ggf. mit dem gegenständlichen Thema zu tun???

    Du wirst hoffentlich nicht auf meine Erklärung warten und es lieber selbst erkennen nehme ich mal an?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Frankenstephan
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    geschrieben 1541019672893 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    @Kourion und vonschmelings, lest doch bitte meinen Beitrag nochmal durch...

    @vonschmelings: genauso viel oder wenig wie euer Beitrag von heute 21.33 Uhr. Ich nehme an, dies erkennt ihr selber.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Kourion
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    geschrieben 1541020509513 , zuletzt editiert von Kourion

    @frankenstephan sagte:

    Ein hypothetischer Fall:

    Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich 430,-- € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von z. B. 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 € halte ich diese Summe für nicht überzogen / angemessen.

    Sieht natürlich jeder anders. :wink:

    Du hast meinen Wortlaut übernommen, den Preis aber erheblich geändert ( von 70 auf 430 € hochgeschraubt ) und ein Smiley angehängt. Das ist für mich kein Spaß. :rage:

    Wenn du etwas sagen möchtest, trag's bitte mit deinen eigenen Worten vor und verfälsche nicht den Beitrag anderer, der dann auch noch wie ein nicht gelungen gesetztes Zitat erscheint.

    Aber ich wiederhole gern noch einmal: Wenn ich für ein Ticket 70 € gezahlt habe und ich erhalte als Entschädigung für eine Verspätung von 3-4 Std. eine Summe in Höhe von 250 €, so halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    geschrieben 1541021340474

    Willst du die Änderungen zu deinem Beitrag wirklich nicht erkennen?

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1541023228474

    Bevor alle an Langeweile sterben:

    @Frankenstephan

    Es ist aufrichtig, dir zu einem Erfolg zu gratulieren; das bedeutet nicht, dass dessen Ursache nicht kritischer Betrachtung bedarf.

    Du bist ein Korinthenkacker ersten Ranges - also schau drauf, was wer in welchem Kontext wiedergibt, mit Bedacht und Sorgfalt.

    Ich halte die Fluggastrechte der EU in ihrer Form und Auslegung für unangemessen, ja für benachteiligend im internationalen Wettbewerb (ist sattsam bekannt!).

    Löst ein LVU einen Fluggastkonflikt dennoch geschmeidig, kann ich das unbeachtlich meiner prinzipiellen Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit als positiv werten.

    Einfach ausgedrückt: Du hast Glück gehabt!

    Ich bezweifle aus bereits unendlich erwähnten Gründen die Angemessenheit der EU Lösung - Ticket- und Kostenerstattung würde vollkommen ausreichen (sh. MÜ).

    Die überobligatorische Auslegung "immaterieller" Schädigung für EU Fluggäste betrachte ich als völlig unangemessen oder sogar diskriminierend, i.e. EU Fluggäste sind nicht anders zu stellen als alle andern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1541027113078 , zuletzt editiert von Kourion

    @Frankenstephan

    Du hältst bei einem Preis von 430 € die Entschädigung in Höhe von 250 € für angemessen. Ein anderer Fall. In meinem Posting ging's um Unangemessenheit, womit ich mich Witwe anschloss, die ich auch zitierte.

    Zur Art der Übermittlung deiner Meinung habe ich bereits um 22.15 Uhr geschrieben:

    Wenn du etwas sagen möchtest, trag's bitte mit deinen eigenen Worten vor und verfälsche nicht den Beitrag anderer, der dann auch noch wie ein nicht gelungen gesetztes Zitat erscheint.

    Sollte dir das pingelig erscheinen, ist das halt so.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1541052068239 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @Vs.

    ich fordere Dich auf, Dich an die Forenregeln zu halten, allzumal an die Forennettikette, wenn es kein Admin tut.

    Hinweis, Beitrag von gestern 21:17 Uhr und 23:00 Uhr

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