• T.Dooley
    Dabei seit: 1343952000000
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    geschrieben 1382952422000

    Das sich die Geschichte an Bord so abgespielt hat, ist verbürgt. Die Schülerin stand bei dem Gespräch mit dem Steward nicht IN der Küche, sondern auf dem Gang vor der Küche und Mitreisende haben das "Gespräch" mithören können.

    Eine der mitreisenden Lehrerinnen gehört zu meiner Familie, insofern ist die ganze Geschichte mit allem drum und dran auch nicht wie beim Spiel "Stille Post" verzerrt worden. Mir ist auch gestern die Prozessvollmacht zum Durchlesen vorgelegt worden, die der die Sache bearbeitende RA der mit mir verwandten Lehrerin zugesandt hat. Die Sache läuft also wirklich.

    Zum Thema Asthma:

    Auch ich habe mich gewundert, dass die Schülerin den Spray nicht ins Handgepäck gelegt hat - aber sie hatte den Spray in den Koffer gelegt, weil sie tatsächlich Probleme bei der Security befürchtete. Ich denke, sie kann mittlerweile abschätzen, wie sie einem möglichen Asthmaanfall für eine gewisse Zeit vorbeugen kann.

    Und: Ausreichend Trinken ist bedeutsam, um den Schleim in den Atemwegen möglichst dünnflüssig zu halten.

    Ich mit meiner Flugerfahrung, die die Schülerin offensichtlich nicht hatte, hätte auf jeden Fall trotzdem den Spray stets bei mir gehabt.

    Aber es war so wie es ist und ich kann es dann auch nicht anders erzählen.

    Gruß, Tom
  • curiosus
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    geschrieben 1382953097000

    Was mir allerdings unklar ist, gegen wen und warum man denn nun Klagen will. Denn wozu bedarf es sonst einer Prozeßvollmacht? :frowning:

  • T.Dooley
    Dabei seit: 1343952000000
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    geschrieben 1382953584000

    Siehe letzter Satz in meinem Posting vom 27.10.2013, 23:50:16

    Edit: gegen BA natürlich

    Gruß, Tom
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1382953976000

    Und warum? Wegen der Flugverspätung macht man nach EU-Recht zunächst seine Ansprüche geltend ohne gleich einen Prozeß anzuschieben.

    Zu den anderen geschilderter Dingen ist wohl nicht ernsthaft eine Klage angedacht.

  • T.Dooley
    Dabei seit: 1343952000000
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    geschrieben 1382955749000

    Richtig, so ist es auch vorgesehen.

    Gruß, Tom
  • Seekuh4
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    geschrieben 1382965491000

    Mündigen Menschen ist es zuzumuten, dass sie sich selbst vor einem Flug informieren, was und wie sie nötige Dinge auf einer Flugreise transportieren dürfen.

    Ich habe Flugbegleiter von British Airways immer als sehr kompetent, höflich und humorvoll empfunden. Der Flugbegleiter hat einen Witz gemacht, was Briten ja recht gerne tun ;) , und er konnte ja nichts von der Krankheit der Schülerin wissen.

    Verspätungen können passieren, dagegen gerichtlich vorzugehen ist natürlich legitim und verständlich.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1382969146000

    Nicht alles, was irgendwie legitim ist, ist auch besonders sinnvoll ... :shock1:

    Daher bestimmt der Gesetzgeber, dass vor der Gewährung eines Rechtschutzes (und damit der Klageerhebung) alle Möglichkeiten zur Einigung ausgeschöpft werden.

    Erst dann ist sie "legitim" und ggf. "verständlich".

    Mich würde btw allerdings interessieren, wie eine Anklage bezüglich des schlechten Witzes des Flugbegleiters lauten soll ... "schlechter Witz"?

    :frowning:

    Wie auch immer "legitimiert" eine juristische Vorbildung imho nicht unbedingt die Methode mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, anstatt der jungen Frau beim Packen der Medis den richtigen elterlichen Rat zu geben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • T.Dooley
    Dabei seit: 1343952000000
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    geschrieben 1382970943000

    Leute, rudert zurück. 

    Niemand hat irgendwas von "Anklage" oder "Klage" gesagt. Geschrieben hatte ich "die Sache ist bereits in Bearbeitung" und das ist sie auch, nämlich selbstverständlich zunächst außergerichtlich. Und abei wird eben nicht nur die Flugverspätung, sondern auch dass Verhalten der BA-Mitarbeiter sowohl am Boden, als auch im Flugzeug angesprochen.

    Hätte ich gewusst, dass es jetzt mehr darum geht, WIE und OB die Sache vom RA auch wirklich richtig bearbeitet wird, wäre ich natürlich auf diesen Punkt viel mehr eingegangen. Mir ging es eigentlich darum, das mit BA Erlebte zu schildern, nicht, wie jetzt ein RA damit umgeht.

    Und dass sich ein RA bereits im Vorfeld eine (Prozess-)Vollmacht ausstellen läßt, ist durchaus üblich - haben wir früher, als ich noch in diesem "Gewerbe" tätig war, auch gemacht.

    Noch eine Bemerkung zum "Scherz". Nein, das ist kein Scherz. Es wäre ein Scherz gewesen, wenn der Steward es bei der ersten Bemerkung belassen hätte (Essen und Trinken nur zu festen Zeiten) und der Schülerin im gleichen Zug etwas zu trinken gegeben hätte. BA wird aber sicherlich nicht darüber begeistert sein, dass dann der zweite Satz fiel, den auch andere gehört haben.

    Gruß, Tom
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1382971398000

    Das "Verhalten der BA-Mitarbeiter"? Au weia. :laughing:

    Klar, die Mitarbeiter sind natürlich Schuld daran, daß das Mädchen ihr Medikament falsch verstaut hat und selbst verständlich darf ein Mitarbeiter auch keine scherzhaften Bemerkungen machen.

    Ich habe jetzt schon Mitleid mit dem Richter und freue mich auf die Aufnahme dieses Vorgangs im Kabinett der Kuriositäten. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1382972109000

    Nein, begeistert wird die BA nicht sein, eine solche Bemerkung dürfte kein Element interkultureller Schulung sein.

    Zu deinen weiteren Ausführungen:

    Du hast ein Zusammentreffen einiger ungünstiger Umstände geschildert, ich sehe soweit keinen Skandal und damit Anlass, einen Anwalt einzuschalten - auch nicht, wenn er quasi zur Familie gehört.

    Selbstverständlich werden Koffer nicht mehr ausgeladen, auch nicht wegen eines Asthmamedikamentes - da du von einiger Flugerfahrung sprichst, sollte dir das auch plausibel erscheinen.

    Ob und inwieweit die Bemerkung des CA ahndungswürdig ist - darüber mag man geteilter Meinung sein.

    Letzlich ließ die Art deiner Schilderung vermuten, die Familie strebe einen Prozess an - aus meiner Sicht ruderst du nun ein wenig zurück - mein Dank für die Aufklärung, dass es sich doch nicht ganz so drastisch darstellt!

    ;)

    Vielleicht wäre es geschickter gewesen, den Teil mit der Prozessvollmacht und dem juristisch vorgebildeten Elternteil einfach auszulassen?

    Jedenfalls ist der Sachverhalt jetzt etwas transparenter, was ich für meinen Teil begrüße.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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