• Frust2
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    geschrieben 1223153815000

    Hallo Efeyis,

    habe heute von 5 vor Flug auch die Nachricht erhalten, dass sie nur Vermittler gewesen seien und ich mich deshalb an bestair halten müsse. Miray ist meines Wissens keine Fluggesellschaft sondern hat die Flüge nur für Bestair verkauft. Bestair fliegt noch, soweit ich das in Izmir auf der Anzeigentafel gesehen habe. Ich bin mir nicht sicher, dass ein Vermittler sich so einfach aus der Affäre ziehen kann, wenn der Flug überhaupt nicht zustande kam. Immerhin haben die eine Vermittlungsgebühr für etwas kassiert, was dann nicht geliefert wurde. Mich hat der Ausfall knapp 700,- Euro gekostet. Wer hat dir den Ersatzflug besorgt und wann konntest du wegfliegen?

  • Efeyis
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    geschrieben 1223159916000

    Hi Frust2,

    ich musste mir den Flug selber suchen, da hat mir dabei niemand geholfen.

    Bin dann am folgenden Montag zurück geflogen, sprich der 8.09.08.

    Ich hab das mit meinem Anwalt besprochen das ganze Thema. leider Gottes müsste ich Selbstbeteilung von 150,-€ zahlen. Er meinte, dass es sich garnicht lohnen würde sie zu verklagen, da sie Insolvenz angemeledet haben und ich zu 90% das Geld nicht mehr sehen werde.

    Vielleicht sollten wir uns direkt an die Bestair wenden, nur ist da das problem dass der Sitz in der Türkei in Istanbul ist.

    Da ist die Homepage, http://www.flybestair.com/turkce/default.asp

    Anscheinend existieren die noch. Nur miray air ist betroffen denk ich.

    Was meinst du wie wir vorgehen können???

  • Frust2
    Dabei seit: 1221955200000
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    geschrieben 1223210801000

    Hallo Efeyis,

    ich werde dir direkt mailen, weil das wahrscheinlich nur uns beide interessiert.

  • jaykayham
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    geschrieben 1223235798000

    Sich an BestAir wenden ist absolut sinnlos.

    BestAir ist nur die ausführende Gesellschaft, die selbst noch auf Geld wartet und absolut gar nichts mit dem Reisevertrag zu tun hat.

    5vorFlug ist aus der Sache raus, da du deren AGB's akzeptiert hast:

    Die vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug.

    Also, musst du dich an MIRAY Flugreisen wenden.

    Dein nächster Schritt müsste demnach der Kontakt mit dem

    Amtsgericht Düsseldorf

    Mühlenstraße 34, 40213 Düsseldorf

    Tel +49 211 8306-0, Fax +49 211 8306-161

    sein.

    Einfach nach dem Insolvenzverwalter fragen und an diesen deine Forderungen stellen (Einschreiben + Rückschein). ;)

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Frust2
    Dabei seit: 1221955200000
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    geschrieben 1223411602000

    An jaykayham,

    so einfach kann sich nach meiner Einschätzng 5vorFlug nicht aus der Affäre ziehen. In allen Unterlagen, die ich von 5vFlug habe, sind sie als Reiseveranstalter und nicht als Vermittler eingetragen. Ein Vermittler ist verpflichtet, Name und Adresse des Veranstalters in den Unterlagen, die der Kunde erhält, zu benennen. 5vor Flug hat von sich aus nie die Firma Miray erwähnt. Auch auf dem Sicherungsschein ist 5vF als Veranstalter ausgewiesen, auch wenn der vielleicht nur beigelegt wurde, damit der Kunde nicht schon vor dem Abflug das Vertrauen verliert. Auch en Namen der Fluggesesllschaft habe ich erst auf Nachfrage mitgeteilt bekommen. Ich weiß ja nicht mal, ob 5vF genügend Geld an miray übeweisen hat. Warum hat 5vF einen vorverlegten Ersatzflug angeboten, wenn sie nicht zur Leistung verpflichtet wären? Aus reiner Kundenfreundlichkeit geben die nochmals freiwillig Geld aus?

    Es gibt mindestens 1 Urteil, wonach sich ein Reiseunternehmen nicht auf die AGBs und den darin beschworenen Vermittlerstatus berufen kann, wenn der Kunde aufgrund der überlassenen Unterlagen den Eindruck gewinnen muss, dass er Veranstalter und nicht nur Vermittler ist. Genau so ist es bei mir.

    Auf die Firma miray bin ich nur aufgrund eigener Recherchen gekommen.

    IN den AGBs steht übrigens auch, dass der Vertrag mit dem Leistungserbringer nur zustande kommt, wenn er dies bestätigt hat. Der Rückflug wurde weder von Miray noch von bestair bestätigt.

    Wie siehst du die Sache jetzt?

  • jaykayham
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    geschrieben 1223490083000

    Ich kenne die Unterlagen nicht...

    Vom Verständnis her stimme ich dir zu. Das Problem ist nur, dass das Recht haben und Recht vor Gericht bekommen zwei Seiten sind.

    Ich würde die Unterlagen von einem Anwalt auf Aussicht einer Klage gegen 5VF mal unter die Lupe nehmen lassen.

    Fakt ist allerdings, wenn man online bei 5VF bucht, so wird bei der Buchung bereits der Hinweis auf den Veranstalter im Kleingedruckten gegeben und ein Link zu den AGB's des jeweiligen Reiseveranstalters angezeigt. Von daher ist 5VF in trockenen Tüchern und deine Aussicht auf Erfolg gleich null. :(

    Auch wenn es dir nichts mehr hilft, Miray hatte für gestrandete Urlauber ein Notfallzentrum eingerichtet und andere Reiseveranstalter a la Öger haben Sonderpreise für "Rettungsflüge" angeboten. Von daher warst du nicht mehr auf 5VF angewiesen für den Rückflug.

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • bigfoot61
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    geschrieben 1231100225000

    Was denkt ihr soll der Eigentümer der Airline machen, wenn der Charterer die Zahlung nicht (pünktlich) leistet? Weiter leisten ohne eine Garantie für die enstehenden Kosten zu haben?

    So blauäugig kann doch eigentlich niemand sein.

    Was Miray leider passiert ist war kein Einzelfall, ich kann mich da an weitere Veranstalter erinnern, die auf Grund ihrer Preisgestaltung einfach Zahlungsschwierigkeiten bekamen. Ich bin auch noch mit Columbus Air nach Portugal geflogen - zugegeben ausgesprochen preiswerte Pauschalreisen.

    Zum Glück war die 'Pleite' des Veranstalters erst 3 Tage nach unserem Rückflug.

    Und zu Best Air: Die Maschinen sind in Ordnung, wenn auch mit etwas geringerer Beinfreiheit als bei vergleichbaren 321. Allerdings gehöre ich nicht zu den Menschen mit Flugangst oder übertriebener Skepsis.

    Werner

  • Frust2
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    geschrieben 1231680979000

    Frage an Jaykayham oder alle, die es wissen:

    wie wurde bekannt gemacht, dass Miray ein Notfallzentrum einrichtet hatte?

    Auf deren Internetseite stand nur der Hinweis, dass man sich an sein Reisebüro wenden sollte.

    Bei 5 vor Flug sollte man beachten, dass 5 vor Flug auch als Veranstalter auftritt und deshalb auch bei den Veranstaltern mit eigenen AGBs aufgeführt ist.

    5vor Flug vermittelt aber auch Reisen und ist dann nicht veranstalter. Die pauschale Aussage, dass 5 vor Flug immer nur Vermittler bei Flugreisen ist, ist nicht zutreffend und dürfte dazu dienen, Schadenersatzanspüche abzuwehren.

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1231683290000

    @Frust2 sagte:

    Frage an Jaykayham oder alle, die es wissen:

    wie wurde bekannt gemacht, dass Miray ein Notfallzentrum einrichtet hatte?

    Auf deren Internetseite stand nur der Hinweis, dass man sich an sein Reisebüro wenden sollte.

    Hi,

    Definitiv NEIN. auf deren web-page gab es eine Liste (der link geht noch immer) mit einer Auflistung von Partnern, die sich im Notfall um gestrandete Passagiere gekümmert haben:

    ZITAT:

    Wichtiger Hinweis!

    Wir sahen uns gezwungen den Flugbetrieb ab sofort einzustellen. Wir bitte alle Fluggäste für weitere Informationen, sich mit Ihren Reisebüros oder unseren Agenturen in Kontakt zu setzen.

    Antalya

    Erkilet Turizm

    Gençlik Mah. Işıklar Cad. Sanal Apt. Kat:1/2

    Işıklar

    Antalya

    Tel. : +90 (0) 242 - 24 88 759

    Fax : +90 (0) 242 - 24 38 601

    Zudem liefen über einige Türkei-Foren, Zeitungen etc. das Angebot der ÖGER Touristen nach Deutschland zurückzuholen.

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  • Frust2
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    geschrieben 1233183061000

    5vorFlug ist aus der Sache raus, da du deren AGB's akzeptiert hast:

    Die vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug.

    Also, musst du dich an MIRAY Flugreisen wenden.

    Frage hierzu:

    ist Dir bekannt, dass 5 vor Flug nicht gleich 5vorFlug ist?

    Es gibt zwei verschiedene AGB. Einmal als Veranstalter, einmal als Vermittler.

    Ich hatte beim Veranstalter 5 vor Flug gebucht, insofern treffen die Vermittler AGB für meinen Vertrag nicht zu.

    Hinter 5vorFLug steht nicht 5 vof Flug sondern die Firma GfR. Kannst du nachlesen, wenn du die Vermittler AGB anschaust.

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