An jaykayham,
so einfach kann sich nach meiner Einschätzng 5vorFlug nicht aus der Affäre ziehen. In allen Unterlagen, die ich von 5vFlug habe, sind sie als Reiseveranstalter und nicht als Vermittler eingetragen. Ein Vermittler ist verpflichtet, Name und Adresse des Veranstalters in den Unterlagen, die der Kunde erhält, zu benennen. 5vor Flug hat von sich aus nie die Firma Miray erwähnt. Auch auf dem Sicherungsschein ist 5vF als Veranstalter ausgewiesen, auch wenn der vielleicht nur beigelegt wurde, damit der Kunde nicht schon vor dem Abflug das Vertrauen verliert. Auch en Namen der Fluggesesllschaft habe ich erst auf Nachfrage mitgeteilt bekommen. Ich weiß ja nicht mal, ob 5vF genügend Geld an miray übeweisen hat. Warum hat 5vF einen vorverlegten Ersatzflug angeboten, wenn sie nicht zur Leistung verpflichtet wären? Aus reiner Kundenfreundlichkeit geben die nochmals freiwillig Geld aus?
Es gibt mindestens 1 Urteil, wonach sich ein Reiseunternehmen nicht auf die AGBs und den darin beschworenen Vermittlerstatus berufen kann, wenn der Kunde aufgrund der überlassenen Unterlagen den Eindruck gewinnen muss, dass er Veranstalter und nicht nur Vermittler ist. Genau so ist es bei mir.
Auf die Firma miray bin ich nur aufgrund eigener Recherchen gekommen.
IN den AGBs steht übrigens auch, dass der Vertrag mit dem Leistungserbringer nur zustande kommt, wenn er dies bestätigt hat. Der Rückflug wurde weder von Miray noch von bestair bestätigt.
Wie siehst du die Sache jetzt?