• HABERLING
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    geschrieben 1643063019188 , zuletzt editiert von HABERLING

    Es kommt auch darauf an, was man an Kontaktdaten beim LVU hinterlassen hat...:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1643064636334

    Na ja, die Änderung des Hinflugs hat den Fluggast jedenfalls erreicht mittels der angegebenen Kontaktdaten.

    Davon abgesehen ändert sich nichts im Hinblick auf den Anspruch gegenüber des LFU.

    Auch wenn die Nachricht den Fluggast wenige Tage vor der Rückreise erreicht hätte besteht ein Anspruch auf Erstattung der durch die Streichung verursachten Mehrkosten.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1643064819000

    Zitat: Diese schwachsinnige Fluggeselschaft buche ich nicht mehr. Nichtmal bescheid gegeben hamse mir, sowas!!!

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1643065280810

    Ändert nichts an meiner Einschätzung der Lage betreffend den Anspruch auf Erstattung zumindest der Kosten des alternativ gebuchten Fluges.

    Siehe Verlauf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1643065603450

    Ja klar, aber das mit der Info über die Flugstreichung könnte auf die Nachlässigkeit des TO gehen.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1643067104829 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Könnte - ist aber nicht kriegsentscheidend.

    Evtl. Versäumnisse werden ggf. in der Schlichtung berücksichtigt. Ich kann aus der bisherigen Darlegung schwerwiegende durch den Betroffenen jedenfalls nicht herleiten.

    Dessen unbeachtlich ist natürlich das Prädikat "schwachsinnig" vollkommen unangemessen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • StWe
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    geschrieben 1691585603574

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach den maximalen, zulässigen Maßen und Gewicht für Handgepäck bei Cathay Pacific.

    Auf der Homepage finde ich nur eine allgemeine Aussage:

    "Kunden mit einem reservierten Sitzplatz dürfen ein Handgepäckstück und einen zusätzlichen kleinen Gegenstand ... mit an Bord bringen."

    Sonst nichts weiter dazu.

    Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass die Maße sich bei den Airlines teils unterscheiden. Ich dachte, vielleicht sind deshalb keine Infos dazu vorhanden, weil international einheitliche Maße und Gewichte gelten. Aber auch das ist ja scheinbar nicht der Fall.

    Also bin ich jetzt etwas ratlos, zumal es ja am Check-In Schalter dann zu spät ist, wenn das Handgepäck nicht den Vorgaben entspricht.

    Kann mir jemand helfen?

    Die Infos für das normale Gepäck (1 Stück, max 23 kg) habe ich schon bei der Buchung erhalten, aber zum Handgepäck eben leider nichts.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1691590238554 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, das kommt auf die Flugroute an, die Bestimmungen für das Handgepäck, sind auch innerhalb der Cathay Pacific bei einigen Tarifen unterschiedlich.

    Prüfen Sie Ihre Freigepäckmenge, klick hier

    Edit, habe es gefunden, in allen Economy Klassen zb. nach Shanghai, gilt die gleiche Handgepäckregel.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • StWe
    Dabei seit: 1563391690835
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    geschrieben 1691591452787 , zuletzt editiert von StWe

    Super.

    Vielen Dank. :grinning:

    Die Flugroute ist FRA - HKG - NRT.

  • HABERLING
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    geschrieben 1691592178733

    Auf deiner Route gilt die gleiche Handgepäckregel...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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