Informationen zu den Fristen finden sich in diesem Thread im Unterforum 'Meinungen zu reiserechtlichen Fragen', in dem auch dein Beitrag vielleicht besser aufgehoben wäre.
Condor (DE)
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geschrieben 1428517388000Life is too short to limit your vision ... indeed
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geschrieben 1428544728000
= 3 529,29 km gcd = € 600 gem. VO(EG) 261/04, welche innerhalb einer Frist von 3 Jahren eingefordert werden können.
Dabei ist die Entschädigung immer gleich "gut"; sobald die Grenze von > 3h Verspätung erreicht ist errechnet sie sich aus der Großkreisentfernung (gcd).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
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geschrieben 1428569907000
Wenn ich das hier so lese, denke ich, dass manche schon bei der Flugbuchung auf eine Verspätung hoffen um eine Entschädigung einzustreichen...
Ich persönlich versuche Condor hingegen soweit wie möglich zu vermeiden, da die Verspätungen gerade auf der Fernstrecke (meist) nicht ohne sind. Und bei meinem Glück erwischt es mich...
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geschrieben 1428584069000
Neben der Verspätung ging dem Flieger letztes Jahr auf der Langstrecke das Wasser aus.
Um zum Frühstück Tee und Kaffee servieren zu können wurden die Wasserhähne abgeschaltet auf dem Flug...
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geschrieben 1428596664000
@ frische luft,
das ging ja schnell, sie lassen es wohl nicht mehr auf einen Prozess ankommen.
Bei mir hat es etwa 9 Monate gedauert immer Ablehnungen, bis es gerichtlich geklärt wurde und ich mein Geld von Condor erhielt.
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geschrieben 1428612127000
Ich desillusioniere berufsbedingt, frische luft ... und von dieser Einschätzung kannst du dich unter Senator getrost verabschieden!
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