@'wiener-michl' sagte:
Aber einer der großen Vorteile der Eu soll ja das grenzenlose Reisen sein, irgendwie passt das nicht zusammen.
Das Schengener Abkommen
Ziel des Schengener Abkommens von 1985 ist die vollständige Aufhebung aller Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten.
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Hinweis für Reisende
An den Binnengrenzen entfällt zwar mit der Befreiung von Grenzkontrollen die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertritts-
papier an der Grenze vorzuzeigen. Allerdings müssen die nach den nationalen Regelungen der Schengen-Staaten vorgeschriebenen Dokumente zur Feststellung der Identität (Paß- oder Paßersatzpapier) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können.
An den Land-, Luft- und See-Außengrenzen unterliegen alle Personen bei der Ein- und Ausreise zumindest einer Überprüfung ihrer Identität anhand des gültigen Grenzübertrittsdokuments. Dies ist grundsätzlich der Reisepaß bzw. ein Paßersatz wie z.B. der deutsche Personalausweis.
Visumspflichtige Drittausländer dürfen sich, wenn sie einen einheitlichen Schengener Sichtvermerk (Visum) besitzen, damit in allen Schengen-Staaten aufhalten bzw. durch diese reisen. Leben sie z.B. legal in Deutschland, benötigen sie für die Einreise in einen anderen Vertragsstaat kein Visum, müssen aber über einen nationalen Aufenthaltstitel (z.B. in Deutschland Aufenthalts-
erlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis) verfügen und vorlegen.
Für Flughäfen in Deutschland gilt:
Um die Abfertigung zu beschleunigen, sind auf Flughäfen getrennte Kontrollpositionen eingerichtet. Schalter für Reisende aus den EU-Staaten sowie aus Island, Norwegen und Liechtenstein weisen das Emblem der Europäischen Union mit dem Zusatz "EU" im Sternenkreis auf. Kontrollstellen für Staatsangehörige anderer Staaten tragen die Beschriftung "Non-EU-Nationals".
(Quelle: Bundespolizei)