• TommyA
    Dabei seit: 1093996800000
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    geschrieben 1381608536000

    @ Heinzer :

    Einfach fragen, mehr als "nein" sagen können sie doch nicht - ihr habt doch nix zu verlieren ;)

  • oZiM
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    geschrieben 1381758135000

    Auf unserem heurigen oder letzjährigen Emirates-Flug bekam ein Honeymooner-Pärchen eine kleine Torte. Obs nicht sogar eine kleine Sacher war ... hab nicht näher geschaut. & wir waren froh keine zu bekommen. Wo soll das Teil hin bei vollem Handgepäck & 30Grad im Schatten? Auf alle Fälle muss es Emirates irgendwie erfahren. Keine Ahnung ob die Bekannte bei der Fluglinie hatten oder das Reisebüro hier tätig werden kann ... auch finanziell. Denn jetzt auf die Malediven waren wir sicher nicht die einzigen Honeymooner im Flieger & ich sah kaum Torten (... auch keine gebackenen :laughing:   )

    born 2 dive - forced 2 work
  • TommyA
    Dabei seit: 1093996800000
    Beiträge: 4003
    geschrieben 1381762643000

    @ oZiM :

    Ich hätte die direkt gegessen :D

  • chriwi
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    geschrieben 1381764301000

    Ich hab mal in einem Restaurant eine kleine Torte mit einer Wunderkerze bekommen. Find ich einfach nur peinlich. Ich kann den Starkult um meine Person zwar verstehen, aber ich steh nicht drauf. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • Achsoschön
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    geschrieben 1381773205000

    Aus Kostengründen gibt es jetzt keine Torten mehr sondern ein Blechdosenband am Koffer.

    Das kennzeichnet nun alle Hochzeitsreisende und dann wissen die anderen Fluggesellschaften bei eventuellen Weiterflügen auch bescheid ;)

    Und es gibt doch ein Leben vor dem Tod
  • dabinich
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    geschrieben 1381826657000

    @oZiM schrieb

    Auf unserem heurigen oder letzjährigen Emirates-Flug bekam ein Honeymooner-Pärchen eine kleine Torte. Obs nicht sogar eine kleine Sacher war …

    -------------------------

    … und das schreibt Emirates auf seiner Webseite

    "Bei der Buchung können Kuchen für Geburtstage, Jubiläen und andere besondere Anlässe bestellt werden."

    http://www.emirates.com/de/german/plan_book/essential_information/dietary_requirements.aspx#Cakes(SPML)

    Da eine Flugsegelschaft nicht so aus Gaudi einige Torten (oder Kuchen) für besondere Anlässe an Bord hat, war die Torte bestimmt vorbestellt.

  • topsecret7x
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    geschrieben 1382707255000

    Hallo,

    Im August war unser Emirates-Flug von DXB nach BKK überbucht. Wir haben stattdessen einen Gutschein bekommen, mit dem wir innerhalb von 12 Monaten diese Strecke kostenlos hin- und zurück fliegen dürfen. Jedoch müssten wir dazu ersteinmal nach Dubai kommen. Die Gutscheine sind ausserdem personalisiert und somit nicht zum Verkauf geeignet.

    Gibt es irgendeine aussichtsreiche Möglichkeit mit Emirates in Verhandlung zu treten? Mit einem Gutschein von Deutschland nach Dubai könnte ich zum Beispiel VIEL mehr mit anfangen. Schadensersatz in Form von Geld wäre mir noch lieber...

    Ich habe zwar wenig Hoffnung auf eine positive Antwort, will trotzdem mal die Experten unter euch um Erfahrung gefragt haben.

    Beste Grüße

  • Domino27
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    geschrieben 1382711416000

    Ich schätze da bist Du am besten dran, wenn Du direkt mit EK in Verbindung gehst. Intern gibt es ja sicher bei denen einen Wert für die Strecke DXB-BKK. Vielleicht rechnen Sie Dir den Betrag dann an. Du brauchst ja eh ein Return-Ticket.

    Schadensersatz in Form von Geld hättest Du vermutlich direkt im August verhandeln müssen. Da Du den Gutschein akzeptiert hast, sehe ich da nun eher geringe Chancen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • mkfpa
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    geschrieben 1382742475000

    Beobachte das I-Net fuer guenstigen Fluegen nach Dubai oder Abu Dhabi  (Etihad bietet z.B. kostenlosen Bustransfer nach Dubai an) und freu dich wenn du fuer vermutlich unter 400 Euro nach Bangkok kommst.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1382749196000

    @topsecret7x

    Gem. des Montrealer Abkommens (Völkerrecht) obliegt dir sowohl der Nachweis / Bezifferung des Schadens, als auch die Bestimmung seines Ausgleichs.

    Du musst also eine gebundene Gutschrift keineswegs akzeptieren, vielmehr kannst du die Erstattung des Ticketpreises verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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