• topsecret7x
    Dabei seit: 1360281600000
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    geschrieben 1382751906000

    Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten! 

    @domino:

    Gutschein gilt für Hin- und Rückflug. Vor Ort zu verhandeln war nahezu unmöglich. Uns wurden 2 "sichere" Alternativflüge mündlich zugesichert, welche allesamt im Endeffekt ebenfalls überbucht waren. Die Mitarbeiter schienen sehr überfordert. Das Ende vom Lied war, dass wir ca 12 stunden später geflogen sind, ne Übernachtung im 5 Sterne Hotel bekamen und halt diesen Gutschein. Für all die Strapazen war das aber auch das Mindeste. Jedenfalls ist dieser Gutschein laut Aufschrift weder Übertragbar, Auszahlbar oder umbuchbar. Möchte trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben da etwas sinnvolleres rauszuholen.

    @mkfpa:

    Als Student kann ich mir innerhalb kürzester Zeit keine 2 Fernurlaube in einem Jahr leisten. Auch wenn es sich nur um knapp 400€ handelt. Könnte mit einem Gutschein höchstens was anfangen, wenn ich beispielsweise von Deutschland nach Dubai kostenlos gebracht werde und mich nur um ein preiswertes Zimmer bemühen muss. Ausserdem befindet sich meine Freundin kurz vorm Examen, weshalb höchstens Zeit für einen Kurzurlaub geopfert werden kann.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1382752146000

    Ich unterstelle dass topsecret7x mit einem spaeteren Flieger befoerdert wurde. In dem Fall gibt es Geld nur fuer tatsaechlich entstandene monetaere Schaeden.

    Die vergammelte Zeit zaehlt allerdings nicht zu solchen Schaeden und eine Erstattung des Ticketpreises, wegen verspaeteter Befoerderung, ist nach Meiner Meinung im Montrealer Abkommen ebenfalls nicht vorgesehen.

    Ich lasse mich aber gerne korrigieren falls ich damit falsch liege.

    Edit: Unsere Beitraege haben sich ueberschnitten. Deshalb der Nachtrag dass du dich an das EK Buero in D wenden solltest, deine Situation schilderst, und um eine Aenderung des Gutscheins aus Kulanz bittest.

  • topsecret7x
    Dabei seit: 1360281600000
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    geschrieben 1382753858000

    @vonschmeling:

    Danke für den Hinweis. Aber gilt das auch aussereuropäisch? Habe im Netz nämlich viel darüber gelesen, dass es Gesetze gibt anhand dessen man erfolgreich Schadensersatz einfordern kann aber nur wenn der Abflughafen oder die Gesellschaft selbst in der EU ist. Trifft hier ja leider beides nicht zu.

    Da bleibt wohl nur die Kulanzschiene!?

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1382776213000

    Du meinst die EU Verordnung 261 und die greift tatsaechlich nur dann wie von dir beschrieben. Dort gibt es dann pauschale Entschaedigungen fuer die "vergammelte Zeit".

    Es gibt aber auch das Montrealer Abkommen und dies gilt weltweit. Danach muessen Fluggesellschaften fuer (tatsaechliche) Schaeden durch Verspaetungen bezahlen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1382780454000

    Richtig, daher hatte ich mich auf das Montrealer Übereinkommen bezogen. ;)

    Da Versorgungsleistungen und Ersatzbeförderung erbracht wurden, ist der Gutschein tatsächlich eine Zuwendung, zu der keine Verpflichtung bestand.

    Ergo - wie von meinen Vorschreibern bereits erwähnt EK in D kontaktieren und die Möglichkeiten ausloten. Üppig dürften sie allerdings nicht sein ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Nefertiri85
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    geschrieben 1383258350000

    Hallo!

    Eine kurze Frage, bei vielen Airlines gilt eine Frauenhandtasche per se nicht als Handgepäck, oder?

    Darf ich bei Emirates also auch 1 Handtasche PLUS 1 weiteres Handgepäck mitnehmen?!

    Danke schonmal!

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1383259555000

    Ja, ist kein Problem bzw. war noch nie ein Problem fuer meine Frau, egal wo wir eingecheckt haben.

  • Nefertiri85
    Dabei seit: 1289260800000
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    geschrieben 1383259772000

    Perfekt, danke für die rasche Antwort mkfpa!

    :)

  • Totti210
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    geschrieben 1383261019000

    Nefertiri schau mal hier

  • topsecret7x
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    geschrieben 1383265529000

    Kurze Rückmeldung zur Kompensation des überbuchten Fluges:

    Habe mich telefonisch an Emirates Frankfurt gewandt. Es ist möglich den Gutschein von DXB-BKK umzubuchen! Man bezahlt nur die Differenz von dem teureren Flugpreis FRA-DXB plus Flughafenteuern. Beispiel: DXB- BKK 659 € , FRA-DXB 770 € (aktulle Saisonpreise), d.h. Differenz 111 €  + 60 € Flughafensteuern. Der Trip kostet uns also nur 171 € Hin- und Zurück. 

    Leider fällt die einzige Reisemöglichkeit für uns nach Weihnachten bis über Silvester. Und da sind die Hotels halt recht teuer. Sonst würden wir 2 Studenten so ein Schnäppchen sofort Händeküssend annehmen.

    Wisst ihr zufällig ob Emirates aus z.B. FRA auch andere Städte anfliegt, die geografisch näher sind als Dubai? z.B. Athen, Kairo etc., hauptsache warm solls sein. Denn theoretisch müssten diese Flüge dann günstiger sein, so dass überhaupt kein Aufpreis anfallen könnte ausser die Flughafensteuern.

    Habe zumindest über der Emirates Homepage keine Route zusammenstellen können. 

    Gruß

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