Auf der Seite des Flughafens startete der gegenständliche Flug um 14:10 Uhr mit der Bemerkung "Bodentransfer".
Tatsächlich betrachte ich es auch als Verletzung der Informationspflicht, dass der Veranstalter darüber nicht rechtzeitig aufgeklärt hat.
Immerhin verlängert sich die Reisezeit signifikant, bei einem via Flug wäre es vermutlich nicht bedeutend mehr als eine Stunde gewesen.
Bei einem Abflug um 14:10 Uhr darf der Reisende davon ausgehen am Abend des Abreisetages am Zielort anzukommen.
Hingegen werden die Fluggäste mit einem 2,5 stündigen Bustransfer nach NUE verbracht und müssen dort weitere 7h auf die Weiterbeförderung warten?!
Das ist zweifellos unzumutbar und man darf von einer Vereitelung der Reise ausgehen.
Ist zwar o.t. denn zum guten Glück ist in diesem Fall der Veranstalter in Anspruch zu nehmen, da er innerhalb der Pauschalreise die mängelunbehaftete Beförderung zum und vom Ziel verantwortet.
Zum einen demnach auf die Erstattung des gesamten Reisepreises, zum andern auf eine immaterielle Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von 50% der gegenständlichen Reisekosten.
Bei einem Reisepreis von 1000€ wären demnach 1500€ zu fordern.