• vonschmeling
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    geschrieben 1514473048985

    Ich glaube, Düren weiß ziemlich genau wann ihm eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zusteht. Abweichend zur gängigen Attitüde allerdings setzt er seine Ansprüche aber nicht auf Deibel komm raus durch.

    Insofern fehlt mir ein wenig der Kontext zu deinem freundlichen Ratschlag, Traver737.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1514478166599

    @traveler737 sagte:

    @ Düren, noch ein gutgemeinter Rat: Wenn Dir hier jemand den Tipp gibt, dass Dir eine Entschädigung von 1800 Euro zusteht, dann wehre Dich nicht mit Haut und Haaren dagegen, um schließlich - aufgrund der Auskunft anderer selbsternannter "Experten" hier - erleichtert und Dich selbst beruhigend zu dem Ergebnis zu kommen, dass Du ja doch alles richtig gemacht hast, eine Entschädigung, von der Du nicht wusstest, dass sie Dir zusteht, nicht eingefordert zu haben. Nimm einfach den Tipp an und kümmer' Dich selbst drum, inwieweit Du die Dir zustehende Entschädigung durchsetzen kannst. Beste Grüße.

    Hallo,

    mir gefällt wülfies Beitrag und er regt zu nachdenken an - dabei bleibe ich. Womit ich nicht gerechnet hatte, ist das wieder jedes Wort seziert wird. Du wirst am Ende nachweisen dass Du Recht hast - seis drum. Es sei Dir gegönnt - in wie fern es Sinn macht oder andere nach vorne bringt - beurteile es einfach selber.

    Bezüglich der von mir nicht eingeforderten 1800 Euro Entschädigung (Flug nach Orlando mit enormer Verspätung) war mir ab der ersten Minute klar das mir diese zusteht. ich habe aber auch gesehen dass EW in dem Fall alles versucht hat, die Situation gut zu gestalten und meiner Meinung nach war da nicht mehr drin. So erlaube ich mir für mich selber zu entscheiden, ob ich einen Anspruch geltend mache oder nicht. Das ist mein Luxus - auch wenn andere das nicht verstehen können.

    Wer versteht mich schon? Wenige. Weil ich mir erlaube anders zu sein. So einfach ist das.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1514483117287

    @Düren

    Das Bestreben sollte auch nicht sein von anderen verstanden zu werden sondern mit seinen Entscheidungen im Reinen zu sein.

    Das bist du offenbar im speziellen Fall - und das ist wahrlich mehr Luxus als eine inkludierte dreilagige Stulle mit je 3cm Parmaschinken! :wink:

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  • HC-Mitglied2421491
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    gesperrt
    geschrieben 1514483536436

    @dueren sagte:

    Bezüglich der von mir nicht eingeforderten 1800 Euro Entschädigung (Flug nach Orlando mit enormer Verspätung) war mir ab der ersten Minute klar das mir diese zusteht.

    Den Eindruck hattest Du aber leider ganz und gar nicht gemacht:

    @dueren sagte:

    Auch wusste ich nicht das die 600 Euro als Entschädigung und nicht als "Warteprämie" oder "Schmerzensgeld/Enttäuschungsgeld" gedacht sind. Um so mehr ist es ja nun richtig, dass ich in unserem Fall von den 7 Stunden Verspätung ohne das uns ein wirklicher finanzieller Schaden entstanden ist, keine Einreichung vorgenommen habe.

    Das ist ja schon verrückt. Wobei bei 7 Stunden Verspätung ja schon ein halber Tag Urlaub entfallen ist. Na ja, da lässt sich nicht festlegen wie viel Euro das Wert ist.

    Und wie man dem hier Zitierten zudem entnehmen kann, bist Du bedauerlicherweise immer noch nicht richtig darüber informiert, wann Dir eine Entschädigung zusteht und wann nicht. Aber Du gehörst eben zu denen, die konsequent beratungsresistent sind - und meint man es auch noch so gut mit ihnen ...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1514485344915 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Traveler737

    Du erlaubst dir hier eine sehr einseitige Auslegung des Beitrags und hängst so ein bisschen Diss der Vollständigkeit halber noch an.

    Über die Angemessenheit von Entschädigungen gem. VO(EG)261/04 gehen die Ansichten bekanntlich weit auseinander. Einen Betroffenen, der nun mal ausnahmsweise unter seinem "guten Recht" etwas anderes versteht als penetrant draufzuhocken der Beratungsresistenz bezichtigen ist schon ziemlich beredt ...

    Bist du auch im umgekehrten Fall so orthodox in deinen Ansichten!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1514493699520

    @vonschmeling, das sagt der Richtige. Wenn das Diss ist, weiß ich nicht, wie Du das nennst, was Du hier seit 13 Jahren veranstaltest... Aber auch ansonsten kann ich Deinen sämtlichen Ausführungen - wie gewohnt - nicht folgen. Ist mir alles - wie man das so kennt von Dir - zu verquast und an den Haaren herbeigezogen. Wie kommt man in so kurzer Zeit auf diesen ganzen Unsinn?

  • Rubin9999
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    geschrieben 1514549328075

    Es gibt Reisende, die machen sich Stunden, Tage, Wochen und noch länger schlau, wie sie vielleicht 50€ günstiger von A nach B kommen und wollen einem dann erzählen, dass sie von sich aus gerne auf 1800,- € verzichten :sleeping::grin:

  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1514553593272

    ... sprach der eigentliche Tipp-Geber, gegen dessen Tipp sich @Düren mit Haut und Haaren gewehrt hat.

  • n4rti
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    geschrieben 1514627647658

    Morgen,

    Da wir ja eine Frist gesetzt haben von 2 Wochen und diese schon verstrichen ist, wollten wir jetzt handeln.

    Bevor wir jetzt zum Anwalt gehen und der ein Mahnschreiben aufsetzt, wollte ich wissen ob ich damit rechnen kann das EW sich überhaupt noch meldet.

    WIe sind Eure Erfahrungen?

    Und hatte schon jemand erfolg über die SöP?

    Mfg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1514629547571

    Die SÖP kannst du erst involvieren, wenn EW eine Absage erteilt hat.

    2 Wochen sind m.E. einfach zu kurz, nach meiner Erfahrung gleicht EW nach 6-8 Wochen berechtigte Forderungen ohne weitere Maßnahmen aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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