@reiselilly sagte:
Na ja, ähnlich. Uns wurde auch mitgeteilt das der Flug gestrichen ist, und wir selber uns um Ersatz kümmern müssen.
Entfernt ähnlich vielleicht, reiselilly ... du lässt nicht wissen, ob es sich um eine Pauschalreise / Aufforderung des Veranstalters handelte, das gegenständliche LVU ist Geschichte und ursächlich war nicht etwa ein Unwetter (= außergewöhnliches Ereignis).
Falls lind-24 hier nochmal lesend vorbeischlendert:
- Forderung gem. VO(EG)261/04 an die Airline richten (250€ / Ticket)
- Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)
Es gibt dabei nichts aufzurechnen.
Viel Erfolg!