• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530042412137

    @reiselilly sagte:

    Na ja, ähnlich. Uns wurde auch mitgeteilt das der Flug gestrichen ist, und wir selber uns um Ersatz kümmern müssen.

    Entfernt ähnlich vielleicht, reiselilly ... du lässt nicht wissen, ob es sich um eine Pauschalreise / Aufforderung des Veranstalters handelte, das gegenständliche LVU ist Geschichte und ursächlich war nicht etwa ein Unwetter (= außergewöhnliches Ereignis).

    Falls lind-24 hier nochmal lesend vorbeischlendert:

    @lind-24

    1. Forderung gem. VO(EG)261/04 an die Airline richten (250€ / Ticket)
    2. Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)

    Es gibt dabei nichts aufzurechnen.

    Viel Erfolg! :punch:

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  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    geschrieben 1530042993616

    also, bei mir war es keine Pauschalreise, und so weit ich weiß, bei lind waren die Flüge auch privat gebucht. Mir geht es ja nur darum, wie man in so einem Fall handeln sollte. Mich würde auch interessieren, ob bei "Flug gecancelt" der Grund eine oder keine Rolle spielt.

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1530044091828

    Natürlich spielt der Grund des Ausfalls eine Rolle - ein Unwetter kann sich exkulpierend für die Airline auswirken - zum Beispiel.

    Flüge hat man nicht "privat" gebucht sondern individuell - tatsächlich würde diese Buchungsform eine Wirkung auf die Ansprüche der lind-24s entfalten - nämlich wesentlich geringere gegen den Veranstalter zu haben (oder gleichsam keine!?).

    Diesem Sachverhalt nähert man sich allerdings nicht mit den Fragen des Traveler737 an würde ich meinen, vermutlich vertrete ich diese meine Haltung dazu auch im Vollsuff?!

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  • reiselilly
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    geschrieben 1530044547379

    Danke für die "individuell" Erklärung :thumbsup: und Prost :smirk:

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  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530044701317

    @reiselilly, möglicherweise bist Du anstatt an schwafelnden, wichtigtuerischen Erklärungen an dem tatsächlich vollständigen Sachverhalt interessiert. Dazu zitiere ich die entsprechende Passage aus der EU-FluggastrechteVO 261/2004:

    "Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten."

  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530048098550

    @vonschmeling sagte:

    Falls lind-24 hier nochmal lesend vorbeischlendert:

    @lind-24

    Forderung gem. VO(EG)261/04 an die Airline richten (250€ / Ticket)

    Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)

    Es gibt dabei nichts aufzurechnen.

    Viel Erfolg! :punch:

    Auf der Grundlage des derzeitigen unvollständigen Kenntnisstandes zu behaupten, dass der Veranstalter der Kreuzfahrt für einen Teilbereich des entstandenen Schadens aufgrund Flugausfall/Flugverspätung aufkommen muss, ist völliger Blödsinn. Denn: Der Veranstalter der Kreuzfahrt hat mit dem Schaden überhaupt nichts zu tun, wenn es sich nicht um eine Pauschalreise gehandelt hat, wenn also Kreuzfahrt und Flug getrennt gebucht wurden. Ob dies so war oder nicht, wurde von lind-24 nicht näher erläutert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530048343098

    Genau das hatte ich in meinem vorhergehenden Beitrag bereits dargestellt.

    Weniger labern, mehr reflektieren, Traveler737 ...:smirk:

    Prost!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530049542430

    Ach so, und deswegen bist Du Dir so sicher, dass lind-24 seine Forderungen an den Veranstalter und nicht an Eurowings gerichtet hat.

    @vonschmeling sagte:

    Forderungen der zusätzlichen Auslagen an den Veranstalter richten (scheint ja bereits erfolgt zu sein)

    Scheint also doch - wie von mir bemängelt - noch einiges an informationen zu geben, die für eine seriöse Beurteilung des Falls erforderlich sind. Vielleicht machst auch Du Dir erst mal ein umfassendes Bild über die Situation, bevor Du hier wild drauflos schwadronierst und beleidigst. Hab komischerweise das Gefühl, der Laber-Heini bist Du...

  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530053425851

    Und trotz all Deiner Beschimpfungen und Verunglimpfungen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass uns lind-24 bisher vorenthalten hat (möglicherweise weiß sie es ja selbst nicht), warum der Flug denn überhaupt ausgefallen ist. Wie bereits von mir ausgeführt, ist die Fluggesellschaft gemäß EU-FluggastrechteVO 261/2004 von Entschädigungsverpflichtungen mit großer Wahrscheinlichkeit entbunden, wenn der Flugausfall auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, wie z.B. mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder aber den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigende Streiks. Jeder dieser Gründe liegt im Bereich des Möglichen...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530060310097 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @lind-24 sagte:

    Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......

    Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter der Himmel auf den Kopf gefallen ist.

    Für wie wahrscheinlich hältst du ein einen Tag vor dem Flug vorhergesehenes Unwetter, oder gar den Umstand, dass die politischen Verhältnisse am Zielort sich in einer Weise verändert haben, die eine Durchführung des Fluges für die Airline unmöglich machte ...

    Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.

    Ich betrachte übrigens "sich wichtig machen" im Zusammenhang mit deinen Ausführungen (Einmischungen) nicht als Beleidigung oder Verunglimpfung sondern als Kompliment.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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