• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1539502862648

    Gangplatz, :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • undermann
    Dabei seit: 1265068800000
    Beiträge: 129
    Verwarnt
    geschrieben 1539502974179

    Wenn es dafür einen so klaren Begriff gibt.

    warum verwendet sie den nicht?

    Undermann

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1539503326651

    kommt halt aus dem Englischen, Aisle = Gang :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1539506967528 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Zum einen ist Aisle ein absolut "klarer" Begriff und kürzer als Gangplatz, zum andern kann ich bei der Platzwahl z.B. in Moskau erwarten, dass ich einen Gangplatz bekommen wenn ich ihn so bestelle und last not least damit undermann sagen kann: Again what learned! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tim90
    Dabei seit: 1292112000000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1539520408577

    Hey ihr Lieben,

    habe folgende Frage:

    Fliegen am Mittwoch mit EW von CGN nach MRU.

    Haben eine recht lange Anreise und kommen auch sicherheitshalber und durch die Zugverbindungen sehr früh in CGN an.

    Haben Tickets für die AirPort Lounge, die im Terminal 2 ist.

    In CGN müssen wir ja leider dann zweimal durch die Sichereheit, da EW von T1 abfliegt.

    Leider kann man bei der EW ja erst 3 Stunden zuvor einchecken.

    Der Online-Check-In geht ja logischerweise schon früher , Plätze haben wir eh gebucht.

    Also müssten wir ja nur die Koffer am Drop-Off-Schalter abgeben.

    Geht das auch schon früher oder müssen wir hier auch die 3-Stunden vor Abflug Regel einhalten?

    Sonst würden wir noch Stunden mit Koffer am Airport gammeln, obwohl wir Lounge-Tickets haben.

    Aber mit Koffer können wir ja logischerweise nicht durch die Sicherheit rennen.

    Wäre nett, wenn mir hier jemand sagen könnt, ob es die Möglichkeit gibt, die Koffer auch schon etwas früher abzuwerfen.

    Danke

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1539537419751

    Ja, müsste gehen, EW hat ja den ganzen Tag über Flüge von CGN.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1539539444592

    Wobei die Frage, wohin die Koffer dann schließlich reisen evtl. eine gewisse Spannung in die Geschichte bringen könnte ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • slowhexe
    Dabei seit: 1107302400000
    Beiträge: 4920
    geschrieben 1539690849507

    @schlangenfanger sagte:

    War halt bayrischer Humor , versteht nicht jeder gleich auf. Anhieb :wink:

    Ich habs gleich verstanden :wink: Zumal ich/wir tatsächlich Ansprüche gegen Eurowings erheben und das zu Recht!

    Man hat uns am 30.09. wegen Flugzeugüberbuchung stehen lassen. Mit uns ca. 22 andere Leute.

    Wir wurden 3 Stunden lang vertröstet und am Ende hieß es: fahren sie wieder nach Hause!

    Unser Urlaub war im Eimer, Geld weg!

    *Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar!*
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1539697850294 , zuletzt editiert von mkfpa

    Nein, Geld ist nicht weg. Denn zusaetzlich zur Ausgleichszahlung nach EU Regelung hast du Anspruch auf Erstattung deines tatsaechlich entstandenen finanziellen Schadens.

    Wobei ich davon ausgehe dass es sich um einen internationalen Flug handelte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1539708809302

    Und darüber hinaus noch einen Anspruch auf Ausgleich für den immateriellen Schaden wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit.

    Wenn der Urlaub tatsächlich in Gänze in die Binsen ging und keine Ersatzreise gebucht wurde, kann ein nicht unerheblicher Teil der Reisekosten zusätzlich noch als Schadenersatz anfallen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!