• retromops
    Dabei seit: 1464220800000
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    geschrieben 1574365925338

    Hallo, ich habe dort schon mehrmals angerufen und geschimpft und war schon richtig sauer, jetzt ist Sitzplatzreservierung zwar bei mir wieder in meiner online Buchung drin, aber das hat bei denen nichts zu bedeuten, können auch deine jederzeit und ohne Vorwarnung wieder rausschmeißen, würde nach deiner Stelle genau beobachten, sonst stehst du am Flughafen ohne Sitzplatz da(

  • retromops
    Dabei seit: 1464220800000
    Beiträge: 159
    geschrieben 1574366564504

    ich habe bisher alles immer wieder nur telefonisch reserviert, online ging noch nichts bei denen, wo ist diese Option? Ich kann nur ganz normal den Flug auswählen und dann sehen, was schon reserviert ist, hat bei denen aber wie gesagt null zu bedeuten

    Den Sitzplatz habe ich dann noch mal neu gebucht. Kannst du das online machen? Kann die Option bei mir nicht anklicken. Wollte mal schauen, wie es auf dem Rückflug so aussieht...

  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
    Beiträge: 521
    geschrieben 1574373500459

    Das kann ich so nicht bestätigen. Auf unseren 10 Flügen mit Eurowings auf die Kanaren und Griechenland haben wir immer den gebuchten Sitzplatz erhalten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1574376889102

    @retromops sagte:

    ... sonst stehst du am Flughafen ohne Sitzplatz da ...

    Das ist sehr unwahrscheinlich, da Stehplätze im Flugzeug bislang aus Sicherheitsgründen noch nicht vergeben werden.

    Aber schön, dass dein persönliches "Dilemma" hier so omnipräsent nachzulesen ist ... :no_mouth::flushed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herkules564
    Dabei seit: 1574684160394
    Beiträge: 1
    geschrieben 1574684485730

    Hallo,

    vielleicht hast du das ja schon alles überprüft und es ist gar kein Problem. Aber falls nicht, wollte ich dich noch Mal erinnern, dass du nur auf dem Notausgangssitz sitzen kannst, wenn du alt genug bist, und körperlich fit sein musst (keine frischen OPs, nicht krank, nicht schwanger, nicht taub oder blind etc.). Bist du nicht für dem Notausgang geeignet, hat die airline das Recht, dich trotz der Reservierung wo anders hin zu setzen.

  • bikerarsch
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    Beiträge: 64
    geschrieben 1574714770829

    jupp genau so isses, hab ich dieses jahr gelacht als ne ungefähr 1000 jährige oma mit ihrem vlt 4 jährigen enkel von den reservierten und bezahlten notausgangsplätzen verwiesen wurde. was war das für ein spass die argumente der alten dame mit anzuhören. als ihr dann unmissverständlich klar gemacht wurde das das flugzeug erst abhebt wenn sie ihren ***** woanders parkt ging es dann auf einmal fix.

  • palme30
    Dabei seit: 1118188800000
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    gesperrt
    geschrieben 1574715188726

    ....bin mir aber sicher, daß man ihr das etwas angenehmer und freundlicher beigebracht hat, als du hier geschrieben hast:grinning:

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • retromops
    Dabei seit: 1464220800000
    Beiträge: 159
    geschrieben 1574717066302

    200€ hat die Oma sicher auch nicht zurückgekriegt, ich weiß, steht alles bei der Buchung ganz klar geschrieben und wer nicht lesen kann wird auch umgesetzt, aber ist es der Fluggesellschaft nicht das Alter der Passagiere aufgefallen?? hoffentlich die Oma hat Rechtsschutz und der Anwalt kann daraus Fahrlässigkeit oder so konstruieren und die Fluggesellschaft richtig auf Schmerzensgeld verklagen

    was mich angeht, ich warte immer noch auf 50€ Gutschrift für die erste Reservierung

  • palme30
    Dabei seit: 1118188800000
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    gesperrt
    geschrieben 1574717673760

    Warum Schmerzensgeld?? Wenn man so einen Sitzplatz bucht, der nur für gewisse Personengruppen geeignet ist, dann akzeptiert man die AGB´s - und in denen steht, welche Anforderungen hierfür gelten. Erfüllt der Fluggast diese Anforderungen nicht, ist es ihm nicht gestattet, dort zu sitzen - Punkt! Und spätestens beim Boarding fällt den FB´s auf, ob hier Leute sitzen, die nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllen....da hilft auch keine Buchungsbestätigung oder sonst was - und es ist auch richtig, daß die Kabine nicht klar gemeldet werden kann zum Start, wenn die Safety-Dinge nicht erfüllt sind! Somit kann sie klagen wie sie will - sie erfüllt die körperlichen Bedingungen nicht und es ist im Grunde ihre Schuld, wenn sie die AGB´s zur Buchung nicht gelesen hat, aber trotzdem schnellschnell ein Häkchen daruntergesetzt hat!

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • Barby80
    Dabei seit: 1319155200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1574718047430 , zuletzt editiert von Barby80

    Warum sollte die Dame EW wegen Schmerzensgeld verklagen? Jeder der einen Notausgang bucht sieht beim Anklicken dieser was es für Bedingungen gibt und wenn diese Person trotzdem den Sitzplatz bucht ist es ihre Schuld und nicht die der Fluggesellschaft und sie bekommt zurecht auch nicht das Geld zurückerstattet, steht aber auch in den AGBs.

    Palme 30 war schneller

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