@dueren sagte:
Nur der Klarheit halber - das heisst das wenn einem z.B. 650 Euro tatsächlich entstandene Mehrkosten, die durch Belege nachweisen kann, diese erstattet bekommt und dann die 600 Euro Entschädigung für die mehr als 4 Stunden (in dem Fall 50 Stunden) nicht mehr zur Anwendung kommen?
Zweites Beispiel: Man hat mehr als 4 Stunden Verspätung und es fallen tatsächliche Kosten von 500 Euro an. Dann lässt man sich die 600 Euro auszahlen, hat aber an wirklicher Entschädigung nur 100 Euro für die ganze Verspätung?
Da relativiert sich die ganze Entschädigungszahlerei ja.
Ja, so ist es.
Jetzt ist halt die Frage, wie sollen dir wegen einer Verspätung mehr als 600 EUR Schaden entstehen? Die Entschädigung ist ja nicht gedacht um dir deine Wartezeit zu bezahlen. Auch wenn Sie das in der Regel tut, weil Sie im Vergleich zu den tatsächlich entstehenden Kosten (wenn überhaupt welche entstehen) meist exorbitant hoch ist.