• Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1512840351786

    @dueren sagte:

    Nur der Klarheit halber - das heisst das wenn einem z.B. 650 Euro tatsächlich entstandene Mehrkosten, die durch Belege nachweisen kann, diese erstattet bekommt und dann die 600 Euro Entschädigung für die mehr als 4 Stunden (in dem Fall 50 Stunden) nicht mehr zur Anwendung kommen?

    Zweites Beispiel: Man hat mehr als 4 Stunden Verspätung und es fallen tatsächliche Kosten von 500 Euro an. Dann lässt man sich die 600 Euro auszahlen, hat aber an wirklicher Entschädigung nur 100 Euro für die ganze Verspätung?

    Da relativiert sich die ganze Entschädigungszahlerei ja.

    Ja, so ist es.

    Jetzt ist halt die Frage, wie sollen dir wegen einer Verspätung mehr als 600 EUR Schaden entstehen? Die Entschädigung ist ja nicht gedacht um dir deine Wartezeit zu bezahlen. Auch wenn Sie das in der Regel tut, weil Sie im Vergleich zu den tatsächlich entstehenden Kosten (wenn überhaupt welche entstehen) meist exorbitant hoch ist.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1512840670969

    @dueren sagte:

    ... vor Ort noch ein ca.. 4 stündiger Bustransfer hinzugekommen ist ...

    Maßgeblich ist die AIBT am gebuchten Zielflughafen.

    Muss man eigentlich akzeptieren das wenn man Orlando Köln gebucht hat, sich mit einem Flug von Miami nach Köln abspeisen lassen muss?

    Nein.

    Oder kann man verlangen, auf die nächste Maschine Orlando - Köln kostenlos umgebucht zu werden und sich bis dahin auf Kosten der Airline in Orlando aufzuhalten?

    Jein. Falls sich die Ankunft in Köln durch einen Flug ab Orlando erheblich verzögern würde muss man den Transfer inkauf nehmen. Namentlich kannst du nicht 2 Tage abfeiern in Orlando auf Kosten des LVU.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1512840825884

    @dueren sagte:

    Zweites Beispiel: Man hat mehr als 4 Stunden Verspätung und es fallen tatsächliche Kosten von 500 Euro an. Dann lässt man sich die 600 Euro auszahlen, hat aber an wirklicher Entschädigung nur 100 Euro für die ganze Verspätung?

    Da relativiert sich die ganze Entschädigungszahlerei ja.

    Genau, deshalb heißt es ja auch "Entschädigung" und nicht "Abgreifung".

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1512840913709

    @dueren sagte:

    @california 89: Ich hoffe sehr das Eurowings auf Kulanz noch was drauflegt.

    Da hoffst du ganz sicher vergebens ... :confused:

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1512841377163

    Nochmal für die gute Ordnung:

    Eine Entschädigung soll den Betroffenen so stellen, als wäre ihm kein Schaden entstanden.

    Hat er demnach 500€ (wofür auch immer?!) entrichtet und erhält 600€ ist der Schaden abgegolten.

    Ansonsten müsste man das "Fluggastrefinanzierungsverordnung" nennen.

    Weil es an anderer Stelle schon so bezeichnet wurde: Es gibt keine Brutto- oder Nettoentschädigung.

    Kollateralschäden (wie beispielsweise vergurkte Urlaubsfreuden) sind ggf. präzise zu beziffern und einzufordern.

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  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1512843811737

    Super,

    vielen Dank dafür das ihr auf alle Fragen eingegangen seid. Da habe ich - und auch sicher einige andere Mitleser - wieder mal dazugelernt.

    Sonnenklar ist jetzt das dem User mit den 4 Stunden "Abflugverspätung" die 600 Euro Entschädigung zustehen.

    Auch wusste ich nicht das die 600 Euro als Entschädigung und nicht als "Warteprämie" oder "Schmerzensgeld/Enttäuschungsgeld" gedacht sind. Um so mehr ist es ja nun richtig, dass ich in unserem Fall von den 7 Stunden Verspätung ohne das uns ein wirklicher finanzieller Schaden entstanden ist, keine Einreichung vorgenommen habe.

    Das ist ja schon verrückt. Wobei bei 7 Stunden Verspätung ja schon ein halber Tag Urlaub entfallen ist. Na ja, da lässt sich nicht festlegen wie viel Euro das Wert ist.

    Wobei - anders rum. Wir sind für eine Woche nach Orlando in Urlau geflogen. Hätten wir das Pech mit den 2 mal 50 Stunden Verspätung aus dem geschilderten Fall gehabt, dann wäre uns praktisch der ganze Urlaub entfallen. Und wenn es so ist wie VS hier schreibt, dass Eurowings auch in so krassen Fällen nichts auf Kulanz macht, dann erscheint es mir nahezu gerecht, dass wegen eines Pupses (4 Stunden Verspätung ohne das ein konkreter Schaden entsteht) eben ein so hoher Betrag fällig wird.

    Das ist eben das Problem. Es zeigt niemand mehr Rücksicht oder versetzt sich in die Situation des anderen. Pur nach Profit und nur machen was man muss. Ich denke für unseren Fall jetzt noch mal neu.

    Eine Frage muss ich noch stellen, VS. zitiere Dich - so ists einfacher.

    Grüße

    DN

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  • Düren
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    geschrieben 1512844123016

    @vonschmeling sagte:

    Nein.

    Jein. Falls sich die Ankunft in Köln durch einen Flug ab Orlando erheblich verzögern würde muss man den Transfer inkauf nehmen. Namentlich kannst du nicht 2 Tage abfeiern in Orlando auf Kosten des LVU.

    Widersprechen sich das "Nein" und das "Jein" nicht?

    Einerseits sagst Du das wenn ich einen Flug Orlando-Köln gebucht habe, ich keinen Flug von Miami akzeptieren muss.

    Auf der anderen Seite sagst Du das ich nicht das Recht habe, - auf Kosten der Airline - in Orlando auf den nächsten Flug zu warten.

    Kannst Du den Widerspruch auflösen? Oder verstehe ich es nur nicht?

    Mir persönlich wäre es mittlerweile ja sogar recht nach Miami umgebucht zu werden, sofern mehr als 4 Stunden verspätete Ankunft in Köln entstehen. Obwohl es so zur Abgreifprämie wird. Ist das alles schwierig.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1512848118162

    Nein, das widerspricht sich nicht.

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  • Düren
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    geschrieben 1512855196345

    Danke!

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1513092595444 , zuletzt editiert von Ahotep

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