• Homer
    Dabei seit: 1058572800000
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    geschrieben 1151232952000

    Hallo!

    Ich würde gerne mit meiner DV-Kamera im Flugzeug ein paar Filmaufnahmen machen. Nun weiß ich, daß bei Start und Landung alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müsse. Im Verlauf des Fluges darf man aber nach Ansage einer netten Stewardess die Geräte wieder in Betrieb nehmen. Gilt das auch für digitale Video und Fotokameras, oder nur für mp3-Player.

    Oder wird es von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft anders gahandhabt? Fliegen mit Condor!

    Gruß,

    Homer

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1151235571000

    Hallo,

    das gilt auch für digitale Video- und Fotokameras. Du glaubst garnicht wie oft es im Flugzeug blitzt oder man plötzlich einen mit der Kamera durch die Gänge laufen sieht. Nach dem Start ist das kein Problem.

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • jo-joma
    Dabei seit: 1126828800000
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    geschrieben 1151235893000

    Bei unseren vielen Flügen mit diversen Airlines dieses Jahr und in den zurückliegenden Jahren (Wir fliegen fast ausschließlich Linie.)

    ist uns noch nie ein Mensch aufgefallen, der mit einer Kamera durchs Flugzeug läuft. Aber warum eigentlich nicht?

    (nur nebenbei: Ich wollte allerdings nicht gefilmt werden!! Auch nicht zufällig.!)

    Sobald das Signal für die Inbetriebname der elektr. Geräte gegeben wird, werden doch auch alle Laptops, MP3-Player und sonstiges eingeschaltet.

    Wo wäre da der Unterschied?

    Könnte mir allerdings vorstellen,dass das wirklich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft anders gehandhabt wird.

    jo-joma

    Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***
  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1151237095000

    @ Homer

    Condor schreibt im übrigen folgendes dazu auf Ihrer Homepage....

    Folgende Geräte dürfen im Flugzeug genutzt werden:

    * Laptops (auch mit CD-Rom-Laufwerken)

    * CD-Player

    * Minidisc-Player

    * MP3-Player

    * Walkman

    * Gameboy

    * Videocamcorder

    Folgende Geräte können im Flugzeug nicht genutzt werden:

    * Mobiltelefone

    * Funkgeräte und –fernsteuerungen

    * Minidisc-Aufnahmefunktion

    * Drucker

    * drahtlose Computermäuse

    * CD-Brenner

    Du kannst also Video- als auch Digitalkamera problemlos nutzen.

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Flugbegleiter
    Dabei seit: 1151193600000
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    geschrieben 1151265112000

    Der Höflichkeit halber sollte man immer um Erlaubnis fragen, bevor man Personen, wie zB die Flugbegleiter, fotografiert.

  • bastianbaumann
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    geschrieben 1151270875000

    Das hat nicht mal etwas mit Höflichkeit zu tun, es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz)

  • Flugbegleiter
    Dabei seit: 1151193600000
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    geschrieben 1151271144000

    So kann man es natürlich auch formulieren :-)

    Wobei man jetzt eine Diskussion anstellen könnte, ob die Fotos auch veröffentlicht werden oder nicht.

    Mir wäre es schon unangenehm, wenn sie nur von dem Filmer betrachtet werden und ansonsten nicht veröffentlicht werden.

  • jo-joma
    Dabei seit: 1126828800000
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    geschrieben 1151272550000

    @'Flugbegleiter' sagte:

    Mir wäre es schon unangenehm, wenn sie nur von dem Filmer betrachtet werden und ansonsten nicht veröffentlicht werden.

    Genau- ich will das nämlich auch nicht.

    Daher auch schon mein "leiser Protest" ein paar Beiträge weiter oben.

    Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***
  • Der_Gast
    Dabei seit: 1106352000000
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    geschrieben 1151304178000

    @'bastianbaumann' sagte:

    Das hat nicht mal etwas mit Höflichkeit zu tun, es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz)

    Hallo,

    Das ist so nicht ganz richtig,

    Auszug aus den Kunsturhebergesetz (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG):

    Personen als Beiwerk

    Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.

    Quelle: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

    Bester Gruß

  • Homer
    Dabei seit: 1058572800000
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    geschrieben 1151316908000

    Vielen Dank für die Antworten!

    Ich möchte den Urlaub lediglich als Homevideo aufzeichnen. Dazu wollte ich eben auch ein paar Aufnahmen im Flieger machen. Das betrifft aber nur meine Familie. Der Chronologie wegen gehört für mich auch ein kleiner Filmschnipsel aus dem Flugzeug dazu. Ich werde sicherlich keine Persönlichkeitsrechte verletzen, noch filmend durch den Flieger rennen. Vielleicht noch die Bordtoilette? Nein, Nein!

    Gruß,

    Homer

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