• Nivram
    Dabei seit: 1172534400000
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    geschrieben 1549959689296

    @Detlef M

    wir sollten und wollten auch ab FMO fliegen .

    eine Umbuchung auf einen anderen Tag und auch anderen Flughafen ist schon krass, da nicht alle flexibel sind.

    Wurde euch denn noch alternativ was angeboten?

    Ich hatte bis jetzt immer noch Hoffnung, dass eine andere Airline einspringt und Flüge übernimmt.

    Da wir erst im Juli starten müssen wir uns noch auf Umbuchung durch Bucher gedulden.

    Ist schon jemand auf Rynair umgebucht worden??

  • vonschmeling
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    geschrieben 1549959917052

    @Nivram

    Bei einer dynamischen Paketierung (sog. X Veranstalter) wird der Flug bereits bei Abschluss der Buchung gekauft.

    @fabima

    Dann muss dein Veranstalter eben Gepäck bei Ryanair für dich einplanen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Detlef M
    Dabei seit: 1442880000000
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    geschrieben 1549960151730

    @ Nivram

    die Hoffnung hatten oder haben wir auch.

    Habe bislang nur aus dem Internet von unserer Umbuchung erfahren. Werde mich aber heute noch mit unserem RB in Verbindung setzen, da die Flüge einen Tag vorgezogen wurden, die Hotelbuchung allerdings noch nicht.

    02-14 - Kroatien ✈ 15 - Mallorca + Sri Lanka ✈ 16 - Fuerteventura + Zanzibar ✈ 17 - Sri Lanka ✈ 18 - Kos + Kuba ✈ 19 - Kos + Rhodos ✈ 20 - Kreta ✈ 21 - Kos ✈ 22 - Kreta + Kos ✈ 23 - Kreta + Makadi Bay ✈ 24 - Kreta + Makadi Bay
  • mopsi70
    Dabei seit: 1181520000000
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    geschrieben 1549962081410

    @vonschmeling sagte:

    Du brauchst dich nicht einzuordnen, hast du ITSX (indi) gebucht bist du dynamisch (Flug in Echtzeit, Geld weg), wenn nicht dann nicht.

    Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wir haben auch ein dynamisches Reiseprodukt gebucht (GoBucher / FMO Juli 2019 Gran Canaria mit Hotel und Transfer) und meines Wissens und der aktuellen Rechtssprechung nach, handelt es sich hierbei um eine Pauschalreise. D.h. meines Erachtens, dass es nicht mein Problem ist, wenn die Airline insolvent geht und ich habe Anspruch auf eine zumutbare Ersatzleistung seitens des RV oder ggf. kostenloser Stornierung.

    Sehe ich das jetzt falsch?

    Auskunft von GoBucher: Der Flug wurde über "Airtürk" direkt gebucht und man warte jetzt auf Antwort von denen. Was auch immer das zu bedeuten hat (wie erwähnt: Pauschalreiserecht).

  • xSuGaBaBy1985
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    geschrieben 1549962098858 , zuletzt editiert von xSuGaBaBy1985

    Grade gesehen das Alltours und ByeBye die Info texte geändert haben.

    Liebe Pauschalgäste von alltours, alltours-x und byebye,

    für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Germania-Insolvenz möchten wir uns entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.         

    Seit Bekanntwerden der Insolvenz arbeiten wir mit Hochdruck an der Bereitstellung der Ersatzbeförderung und konnten bereits einen Großteil der betroffenen Buchungen über Alternativflüge abwickeln. 

    Für unsere Gäste mit Abflug bis einschließlich 30.04.2019 buchen wir sukzessiv auf eine Ersatzbeförderung um und informieren Sie / Ihren Reisevermittler entsprechend.

    Für unsere Gäste mit Abflug ab dem 01.05.2019 arbeiten wir mit Hochdruck daran, den Germania-Flugplan weitestgehend zu ersetzen und bitten Sie bis dahin noch um Ihre Geduld.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie in dieser besonderen Situation höflichst bitten möchten von Rückfragen abzusehen.

    Herzliche Grüße

    Ihr Team von alltours und byebye

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1549962538227

    @mopsi70 sagte:

    D.h. meines Erachtens, dass es nicht mein Problem ist, wenn die Airline insolvent geht und ich habe Anspruch auf eine zumutbare Ersatzleistung seitens des RV oder ggf. kostenloser Stornierung.

    Sehe ich das jetzt falsch?

    Das siehst du richtig, die Zahlung des Veranstalters an Germania ist perdue, dir gegenüber bleibt er dennoch in der Pflicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Nivram
    Dabei seit: 1172534400000
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    geschrieben 1549962774306

    Bin jetzt auch verwirrt- hab grad gesehen dass aud Bestätigung Bucher Reisen steht und im Text

    .... Ihre Go Bucher Reise.....??

    was ist eigentlich wenn man umgebucht wurde und dann doch noch wie bei uns z.B. ab FMO eine andere Airline übernimmt? Kann man dann wieder auf den „Ursprung „ zurück?

  • mopsi70
    Dabei seit: 1181520000000
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    geschrieben 1549963361231

    @nivram sagte:

    Bin jetzt auch verwirrt- hab grad gesehen dass aud Bestätigung Bucher Reisen steht und im Text

    .... Ihre Go Bucher Reise.....??

    was ist eigentlich wenn man umgebucht wurde und dann doch noch wie bei uns z.B. ab FMO eine andere Airline übernimmt? Kann man dann wieder auf den „Ursprung „ zurück?

    Das würde mich sehr interessieren und wir sind (noch) froh, dass wir nicht umgebucht wurden, zumal FMO lt. Medien intensiv an einen Alternativflugplan für den Sommer arbeitet (TuiFly ist im Gespräch).

    Mit GoBucher kam auch die Diskussion hinsichtlich "zumutbar" und "nicht zumutbar" auf. Da wir schon knapp 190 km von FMO entfernt wohnen, wäre eine Umbuchung auf z.B. Düsseldorf oder Köln/Bonn mit Kind nicht zumutbar. Mal ganz abgesehen davon, dass ein Hauptvertragsbestandteil dann, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllt wird. Eigentlich dürfte dann doch, auch bei einer dynamischen Pauschalreisenbuchung, nichts gegen eine kostenlose Stornierung sprechen.....oder? Natürlich möchten wir das nicht (Reise zum Hochzeitstag) und hoffen noch auf einen Flug ab FMO oder Hannover.

  • HC-Mitglied2660697
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    Verwarnt
    geschrieben 1549964840876

    So, jetzt muss ich mich nochmal hier auskotzen.

    Wir sollten Ende August mit Germania ab Erfurt nach Kos mit Alltours.

     

    Ich habe jetzt selbst mal geschaut, was an Alternativen noch verfügbar ist und die gleiche Reise ab Paderborn gefunden.

    Unser RB habe ich gebeten, bei Alltours nachzufragen, ob wir eine Umbuchung haben könnten. Den Mehrpreis von 112€ hätte ich selbst bezahlt, obwohl Paderborn für uns auch nicht ganz optimal ist.

     

    Als Antwort kam dann, dass sie uns die Umbuchung anbieten können für einen Preis, der 330€ BILLIGER war als ursprünglich gebucht.

    Das kam mir seltsam vor, und ich habe nachgefragt, ob dies stimmt und auch die restlichen Reiseleistungen (z.B. Familienzimmer) übereinstimmen.

    Als Antwort kam dann ein neuer Preis, der allerdings 223€ TEURER war als der ursprüngliche Preis, also eine Umbuchungsgebühr beinhaltet.

    In einer weiteren Nachfrage wies ich darauf hin, dass ich es ein Stück weit auch als Entgegenkommen unsererseits sehe und deshalb auch nicht bereit bin, dafür auch noch zusätzliche Gebühren zu bezahlen.

     

    Mir ist klar, dass Alltours hier rein rechtlich gesehen korrekt handelt. Kundenorientiert ist das aber nicht. Im Endeffekt wird es jetzt so laufen: Sie müssen uns ein Alternativangebot machen zum ursprünglichen Preis. Paderborn ist zumindest momentan schon mit das günstigste Angebot, das zu haben ist. Alltours wird also wahrscheinlich kaum einen Transport finden, der um den von uns bezahlten Aufpreis von 112€ günstiger ist. Wenn uns dann der Flug nicht zusagt, werden wir eine Stornierung verlangen.

     

    Versteht jemand, warum Alltours hier so seltsam agiert?  Wenn ich nicht selbst aufgepasst hätte, hätten wir jetzt wahrscheinlich Reise ohne Verpflegung oder in einem kleinen Zimmer an der Backe. Für die Zukunft steht Alltours bei uns auf der Blacklist. Mit etwas mehr Kulanz und weniger Schludrigkeit wären sie sicherlich auf die Whitelist gekommen.

  • Torsten14
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    geschrieben 1549965240517 , zuletzt editiert von Torsten14

    Moin, gibt es eigentlich Regeln, wieviel vorher vor gebuchten Abflug die Kunden über Umbuchungen informiert werden müssen?

    Finde nur das lt. Verbaucherzentrale: Eine Klausel, in der sich der Veranstalter vorbehält, die endgültigen Flugzeiten erst mit Ausstellung der Reiseunterlagen festzulegen und somit bereits genannte Flugzeiten ohne Angaben von triftigen Gründen wieder zu ändern, ist nach Ansicht des BGH unwirksam (Urteil vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13).

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