• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1550433663382

    @manufalti

    Ganz einfach: Die Ebene, die dir zur Verfügung steht, bildet nur einen winzigen Teil der tatsächlichen Flüge ab.

    Wenn du einen nicht findest bedeutet das längst nicht, dass es ihn nicht gibt.

    Der Irrglaube, man könne aus Sicht eines Kunden genau dasselbe Angebot sehen wie Veranstalter oder Reisebüros scheint inzwischen ziemlich verbreitet zu sein. Er bleibt allerdings ein Irrglaube ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1550433697370 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wahrscheinlich ein Vollcharterflug von FTI bei Corendon:wink:

    das nenne ich mal timing @vonschmeling

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1550434015905

    Muss nicht FTI Vollcharter sein, HABERLING ... aber das nur am Rande.

    Die Frage ist:

    Was bezweckt Manufalti mit der Suche nach den Flügen auf der ihr zugänglichen Ebene?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • manufalti
    Dabei seit: 1262217600000
    Beiträge: 87
    geschrieben 1550434288519

    Ich danke euch für eure Antworten.

    Türkei , wie jedes Jahr ...
  • miniellert
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    geschrieben 1550436506500 , zuletzt editiert von miniellert

    Was ich eigenartig finde

    bucht man eine Pauschalreise und es wird die Fluggesellschaft und Zeit geändert heisst es immer

    der Reisende hat keinen Anspruch auf Linie und Zeiten, das darf der VA ändern

    nur der Tag etc muss bleiben.

    Nun gibt es Germania nichtmehr, im Umkehrschluss aber hat man nicht den Anspruch auf Beförderung wenn diese (teurer) möglich wäre

    denn man hat nur den Anspruch auf die gebuchte Gesellschaft ?

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1550438113408 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, dem Grunde nach hast du Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

    Dein Umkehrschluss ist nicht schlüssig, du gehst von falschen Voraussetzungen aus, bzw. unterstellst, dass der RV über die weggefallenen hinaus keine Optionen im Blick auf seine vertraglichen Pflichten geprüft hätte.

    Das ist falsch.

    Mir ist inzwischen aber durchaus bewusst, dass Denkweisen der Urlauber bei diesem Thema rein emotionalen Strukturen unwillkürlich folgen und jedes Rufen eines in der Wüste ist.

    Möglicherweise kann ich dem allgemeinen Unrechtsempfinden nicht entgegenwirken, daher würde ich mich lieber auf greifbare Hinweise zur Handhabe der Problematik beschränken.

    Wie in vielen anderer Rechtsfeldern sind Verbraucher auch gegenüber Dienstleistern rechtlich sehr komfortabel abgesichert.

    Mir widerstreben allerdings so allmählich die ständig wiederholten Beschwörungen doch bitte mal beide Seiten der Betroffenheiten zu berücksichtigen, kann ich gleichwohl auch den Versuch machen, zum Washington Monument direkten Kontakt aufzunehmen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • TimoHoffmann
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    geschrieben 1550439366637

    Die Sache ist rechtlich recht eindeutig der veranstalter ist hier gefordert Ersatz zu liefern wenn er dieses. Nicht tut hielft der Anwalt des Vertrauens Schadenersatz wegen entgangener urlaubsfreude einzuklagen. Wenn der Veranstalter mit außergewöhnlichen Umständen argumentiert

    wird er damit in der Regel vor Gericht nicht durchkommen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1550442084617 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, die Sache ist rechtlich eindeutig (hatte ja bereits auf §§651 BGB hingewiesen).

    Wie ebenfalls bereits gesagt: Wer womit durchkommt vor Gericht (davon sind wir ja noch Lichtjahre entfernt, TimoHoffmann!) warten wir lieber mal ab.

    Maßgeblich für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist die Vereitelung, sprich der Veranstalter hat nicht alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, dem betroffenen Reisenden ein passendes Angebot zu unterbreiten.

    Eine solche Einrede kann durchaus Erfolg haben, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cwillius
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    geschrieben 1550467307275

    Sooo das sonnige Wochenende ist rum und ich schlage hier auch mal wieder auf.

    @TimoHoffmann: viel Erfolg, allein ich glaube nicht das die Beweisführung gelingt. Was soll ein Screenshot sagen? Den bastel ich dir in 20 min zusammen, so dass er genau das zeigt was du willst. Photoshop macht es möglich, ein hoch auf die moderne Technik. Wenn du wirklich Unternehmer bist, würdest du die Lage genauer analysieren und erst einmal abwarten was dein RV macht. ( es sei denn du gehörst zu der Sorte mit denen ich keine Geschäfte machen würde, weil alles im Streit und beim Anwalt landet)

    mal so an alle: ihr wisst der Markt ist für die RV sehr hart umkämpft. Die Veranstalter verkaufen ein Gefühl und haben ein gesteigertes Interesse das ihr dieses Gefühl möglichst jedes Jahr wieder bei Ihnen kauft. Warum sollten sie dann in einem schwierigen Marktumfeld leichtfertig Kunden zur Konkurrenz schicken? Das macht unternehmerisch keinen Sinn.

    Don´t feed the Troll
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1550470279264

    Ich denke, hier sollten wir TimoHoffmanns Thema dann hier zunächst mal abkühlen lassen

    Zieht sich ja inzwischen wirklich über Seiten hindurch-

    @TimoHoffmann -viel Erfolg. Berichte uns doch gelegentlich wie die Sache ausging.

    @Cwillius: Danke- sehe ich auch so.

    Es gibt ja noch viele andere User, die drängende Fragen haben- deren Probleme sollten ab sofort auch wieder ausreichend Raum bekommen.Dankeschön.

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