Nein, dem Grunde nach hast du Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Dein Umkehrschluss ist nicht schlüssig, du gehst von falschen Voraussetzungen aus, bzw. unterstellst, dass der RV über die weggefallenen hinaus keine Optionen im Blick auf seine vertraglichen Pflichten geprüft hätte.
Das ist falsch.
Mir ist inzwischen aber durchaus bewusst, dass Denkweisen der Urlauber bei diesem Thema rein emotionalen Strukturen unwillkürlich folgen und jedes Rufen eines in der Wüste ist.
Möglicherweise kann ich dem allgemeinen Unrechtsempfinden nicht entgegenwirken, daher würde ich mich lieber auf greifbare Hinweise zur Handhabe der Problematik beschränken.
Wie in vielen anderer Rechtsfeldern sind Verbraucher auch gegenüber Dienstleistern rechtlich sehr komfortabel abgesichert.
Mir widerstreben allerdings so allmählich die ständig wiederholten Beschwörungen doch bitte mal beide Seiten der Betroffenheiten zu berücksichtigen, kann ich gleichwohl auch den Versuch machen, zum Washington Monument direkten Kontakt aufzunehmen ...