Was ist bitte eine "Unmöglichkeitserklärung"? Bin gerade über dieses Instrument gestolpert in einem deiner Beiträge ...
Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
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geschrieben 1551034114603Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1551034795111
Hey, auch wir sind leider(4 erw+1kind 16monate) betroffen.Hatten letztes Jahr August für den 05.03.2019 für 14 Tage Ägypten mit Hotel gebucht. Vor 5 Tagen wurde uns mitgeteilt, das unser Flug von einer Stornierung betroffen ist. Alternativ wurde uns ein Flug ab Dresden angeboten am 06.03.2019 um 9.15. Wir wohnen in Essen und haben ein Kleinkind. Was es für uns unmöglich macht,diese umbuchung zu akzeptieren. Hinzu kommt noch,das wir unsere Urlaubstage nicht verschieben können. Koffer waren gepackt,Haustiere untergebracht etc. Haben vom RV noch nichts weiter gehört. Ich habe versucht flüge ab Düsseldorf evtl köln/Bonn aber keine Chance direktflüge zu bekommen nur mit Zwischenstopp in Istanbul. Wissen nicht was wir machen sollen? Unser Freude auf den langersehnten Urlaub ist dahin. Neubuchung auf späteren Zeitpunkt doppelt so teuer. Was würdet ihr tun? Gibt es evtl Schadensersatzansprüche ? LG tina
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geschrieben 1551035375755
@tina-22 sagte:
Gibt es evtl Schadensersatzansprüche ?
Soweit aus deiner Darstellung erkennbar würde ich das verneinen.
Ausnahme: Es gelingt euch die plausible Darstellung, dass der Veranstalter nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Durchführung eurer Reise unternommen hätte. Das erscheint mir angesichts des von dir hier Geschilderten unmöglich.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1551036363228
@tina 22
Ok mit einem 16 Monate alten Kind kann ich das verstehen, das Problem wird auch sein das es ja doch ganz schön kurzfristig ist.
Welcher Veranstalter ist das denn ?
Wurde Euch ein kostenloser Storno angeboten ?
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geschrieben 1551037171849
@vonschmeling: eine Wort Kreation von mir um deutlich zu machen das ein Vertragspartner erklären kann das es ihm, aus welchen Gründen auch immer, unmöglich ist den Vertrag zu erfüllen.
darum auch der Hinweis das so etwas u.U weitreichende Konsequenzen hat.
Don´t feed the Troll -
geschrieben 1551038502192
Ach so ... na dann ...
Bei plausibler Darlegung hat die Nichterfüllung eben gar keine Konsequenzen zu Lasten des Veranstalters. Das verkennen scheinbar jene Betroffenen, die kategorisch einen Anspruch auf Kompensation imaginieren.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1551041076051
Richtig. Denn, wir drehen uns im Kreis, die Beweisführung, dass die Erfüllung möglich war liegt beim Kläger. Und die Beweisführung, die erfolgreich ist würde ich gern sehen. In meiner laienhaften Welt nicht undenkbar aber es braucht schon viel Fantasie
Don´t feed the Troll -
geschrieben 1551041994787 , zuletzt editiert von Nivram
auch wir wollten ab FMO- diesen Flug gibt es nicht mehr- RV GoBucher
Alternativ wurde uns 1 Tag früher ab DUS angeboten.
RB hat nochmals nachgefragt ob Tag später als geplant geht und siehe da jetzt 1 Tag später als geplant (verschiebt sich alles um 1 Tag) und ab Hannover sogar noch dazu Rail&Fly Ticket - Mehrkosten werden vom Veranstalter übernommen.
Da sag ich doch mal ein dickes Danke
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geschrieben 1551043623802
Nein, natürlich liegt die Darlegungspflicht ggf. beim Veranstalter, der Reisende muss zunächst nur vortragen, dass er einen Anspruch geltend machen möchte.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.