@dupi
Ich hoffe mal, das es sich um ein Missverständnis handelt ...
Natürlich kann der Kunde ganz unbeachtlich der Verschuldensfrage nicht genötigt werden von einem anderen als dem ausgewählten Flughafen zu reisen. Eine solche Änderung ist nicht vertragsgemäß und berechtigt natürlich zur Kündigung mit der Folge der Kostenerstattung.
Auch die Schadenersatzfrage ist so pauschal nicht zu beantworten. In einigen wenigen Fällen mögen Ansprüche durchsetzbar sein, das bedarf aber einer sehr genauen Überprüfung des Sachstandes.
Für die meisten Betroffenen gilt, was ich hier schon mehrfach geschrieben habe:
Kündigen oder den neuen Reisevertrag annehmen, mit der Folge, dass geänderte Vertragsmerkmale vereinbart wurden und daher auch kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung besteht.
Wenn Herr Hopperdiezel weiland in 2011 mal einen Hunni für seinen Mandanten erstritten hat, werden zu dieser Entscheidung gewisse Parameter beigetragen haben, die jedoch nicht grundsätzlich vorhanden sind.
Ich rate immer zur Vorsicht mit solchen Kurzmeldungen - selbst aus berufenem Munde! - zumeist sind sie so allgemein gehalten, dass man daraus keine Gesetzmäßigkeiten für alle Causalitäten ableiten kann.
Was die Auskunft der Anwältin betrifft kann ich mich nur wundern, meines Erachtens ist sie - jedenfalls so wie wiedergegeben - schlicht und einfach falsch.