• derAndi
    Dabei seit: 1123027200000
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    geschrieben 1551208510786

    @vonschmeling,

    das wir auf Vertragserfüllung bestehen haben wir dem Reisebüro und dem Veranstalter mehrfach und auch schriftlich mitgeteilt.

    Wir haben schließlich auch auf die gleichen, nun von JAHN verwendeten, Flüge mit AEGEAN hingewiesen.

    Nach einigem Suchen habe ich nun auch den Text gefunden, auf den sich Reisebüro und Veranstalter beziehen....

    der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

    Meiner Meinung nach wird der Veranstalter aber nicht an der Durchführung gehindert, immerhin bietet er nun den von mir vorgeschlagenen Flug auch ganz normal bei den aktuellen Buchungen ein.

    Gibt es eine Art Mustertext oder Urteil um meine Forderungen gegen JAHN-Reisen durchsetzen zu können?

    Aussage vom Reisebüro ist auch,.....Müssen die nicht machen, weil die Flüge jetzt teurer sind als bei der Buchung,.

    Wirkt fast als ob das Reisebüro Angst vorm Veranstalter hat!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1551210206682

    Eben, er kann seine Hinderung eher schlecht erhärten, wenn er nach wie vor fast gleiche Reisen anbietet.

    Du solltest die Begründung bestreiten mit Hinweis auf die unveränderten Angebote.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • derAndi
    Dabei seit: 1123027200000
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    geschrieben 1551210712223

    @vonschmeling,

    macht es eigentlich für die Erfüllung der Buchung einen Unterschied,

    wenn die heutigen Preise (wegen anderer Fluggesellschaft) höher sind als zum Zeitpunkt der Buchung?

    Die Hotel only Preise entsprechen den Preisen zum Zeitpunkt der Buchung.

    Die Preisdifferenz von damals zu heute ist durch die neue Fluggesellschaft entstanden.

    Hotel war als Hotel only und in Verbindung mit Pauschalreise buchbar.

    Das Pauschalangebot wurde auch nur gebucht weil es interessanter war.

  • ReisenGern19
    Dabei seit: 1449532800000
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    geschrieben 1551210798667

    @vonschmeling

    Würde es evtl. Sinn machen die alternativen Angebote des Veranstalters zu dokumentieren ( in Form von Screenshots ) ?

    Gerade dann wenn sich die Antwort des Veranstalters noch hinzieht ( "Haben Sie noch Geduld, ihre Reise ist ja erst in einigen Monaten...")

    Dann hätte man zumindestens später etwas in der Hand, falls dann keine oder nur noch sehr teure Alternativen mehr verfügbar sind.

    Ich kann aber nicht beurteilen ob das im Nachhinhein etwas bringt.

    Außerdem stellt sich mir die Frage in welcher Frist nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes ein Reiseveranstalter ein Alternativangebot unterbreiten muss ?

    Bei einigen Betroffenen ist die gebuchte Reise ja noch einige Monate hin und die Veranstalter können das Ganze noch in die Länge ziehen.

    Und dann sind die günstigeren Alternativen evtl. schon nicht mehr verfügbar.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1551211392553 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @derAndi

    Du bestehst auf Erfüllung, der Rest (z.B. Preis) ist nicht dein Prob.

    Sofern der Veranstalter nicht darlegen kann, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Vertragserfüllung unternommen hat verletzt er ggf. mit der einseitigen Kündidung seine vertraglichen Pflichten.

    Das begründet wiederum für dich den Anspruch auf Kompensation mindestens zur Wiederherstellung deiner vertraglichen Zusicherungen (ersatzweise gebuchter Flug, ggf. auch immaterielle Forderungen wie eine Kompensation für unnütz aufgewendete Urlaubszeit).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • derAndi
    Dabei seit: 1123027200000
    Beiträge: 83
    geschrieben 1551212780880

    @vonschmeling,

    schriftliche Aufforderung zur Erfüllung der Buchung / Reise habe ich gemacht,

    auf verfügbare Alternativflüge habe ich hingewiesen,

    auf verfügbare und vergleichbare Buchungen habe ich hingewiesen,

    Nachteile der neuen Flugzeiten wurden von uns akzeptiert.

    Kann ich außer auf Antwort warten noch etwas machen?

    Reisebüro scheint keine Hilfe zu sein und es sieht leider nach RA aus.

    Bisher stellt sich JAHN REISEN als Reiseveranstalter mehr als quer.

    Ach, habe ich das richtig verstanden?

    Ich muss nicht zuzahlen wenn sich der Reisepreis erhöht?

    Der aktuelle Preis pro Person würde aktuell rund 300 Euro mehr betragen, als bei der Buchung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1551214711411

    @reisengern19 sagte:

    @vonschmeling

    Würde es evtl. Sinn machen die alternativen Angebote des Veranstalters zu dokumentieren ( in Form von Screenshots ) ?

    Kann jedenfalls nicht schaden - allerdings ist die Verwendung oft nicht ergiebig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • TimoHoffmann
    Dabei seit: 1182816000000
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    geschrieben 1551215656781

    Moin Moin

    wir hatten das selbe Problem bzw vtours hat uns keine Alternative geboten und einfach gekündigt Ihr habt einen Vertrag mit den Veranstalter an den er sich zu halten hat! Wenn es nicht anders geht muss es eben über den Anwalt laufen! Unser sieht sehr gute Chancen auf Schadensersatz wegen entgangener urlaubsfreuden(50%) des Reisepreises! Dieses sollte in der Regel ausreichend sein um die eventuellen Mehrkosten zu ersetzen! Wenn ihr adac plus Mitglied seit zahlt der adac den Anwalt 

  • Yogi + Eowyn
    Dabei seit: 1287187200000
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    gesperrt
    geschrieben 1551220866475

    Klar sieht der Anwalt gute Chancen.... er kriegt sein Geld egal von wem...

    Das hat alles nichts mit diesem Forum zu tun!!!

  • Yogi + Eowyn
    Dabei seit: 1287187200000
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    gesperrt
    geschrieben 1551222211459

    DANKE @vonschmeling und @günther für die unermüdliche Hilfe.

    Danke an HC und ETI!!!

    Haben eine Alternative zu unserem ursprünglich gebuchten Urlaub 08.03. ab Hamburg (Wohnort) nach Sharm El Sheikh für 14 Tage.

    Erstes Angebot ab 05.03. ab Düsseldorf musste abgelehnt werden, da 1 von 4 Reiseteilnehmern noch eine Fortbildung besucht.

    2. Angebot ab 12.03. ab Düsseldorf haben wir angenommen, da ein Rail & Fly Ticket vom Reiseveranstalter angeboten wurde.

    Auch wenn 4 Std. Bahnfahrt zum Flughafen und „weniger Urlazbszeit“ jetzt in Kauf genommen werden müssen..., weder der RV noch das RB kann etwas für die Germania Pleite. Bei Zugeständnissen beiderseits kann der Urlaub doch noch stattfinden.

    Vielen Dank noch einmal an HC und ETI (sowie unsere Arbeitgeber, dass der Urlaub um 2 Arbeitstage verschoben werden konnte), dass unser Traumurlaub auch in diesem Jahr wieder stattfindet.

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