das wir auf Vertragserfüllung bestehen haben wir dem Reisebüro und dem Veranstalter mehrfach und auch schriftlich mitgeteilt.
Wir haben schließlich auch auf die gleichen, nun von JAHN verwendeten, Flüge mit AEGEAN hingewiesen.
Nach einigem Suchen habe ich nun auch den Text gefunden, auf den sich Reisebüro und Veranstalter beziehen....
der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Meiner Meinung nach wird der Veranstalter aber nicht an der Durchführung gehindert, immerhin bietet er nun den von mir vorgeschlagenen Flug auch ganz normal bei den aktuellen Buchungen ein.
Gibt es eine Art Mustertext oder Urteil um meine Forderungen gegen JAHN-Reisen durchsetzen zu können?
Aussage vom Reisebüro ist auch,.....Müssen die nicht machen, weil die Flüge jetzt teurer sind als bei der Buchung,.
Wirkt fast als ob das Reisebüro Angst vorm Veranstalter hat!