Nein, eine Übernachtung muss nicht bereitgestellt werden, wurde aber verschiedentlich auf höfliche Anfrage übernommen.
Wenn Bucher sich querstellt musst du dich ggf. streitig einigen - mit ungewissem Ausgang.
Zwar gibt es eine Einzelentscheidung, bei der eine Flugzeitenänderung von mehr als 4h als nicht zumutbar (= Kündigungsgrund / Selbstabhilfe + Schadenersatz) erkannt wurde, die ist aber natürlich nicht bindend. Möglicherweise kannst du mit dem Urteil des LG Hannover (8 S 46/16) vom 27.4.2017 argumentieren gegenüber dem Veranstalter, ob´s hilft kann ich nicht einschätzen.