Vielleicht könnte man mal auf diese Argumentation mit dem "Kundenverbrennen" als Drohung verzichten, tatsächlich interessiert das auf der anderen Seite keinen auch nur peripher und ist eine hoffnungslos stumpfe Waffe.
Maßgeblich ist hingegen die Feststellung, dass solche Aussagen wie "Änderung des Abflughafens ist kein Kündigungsgrund" jeglichen Fundaments entbehren und schlichterdings falsch sind.
Darauf wurde hier nun so oft hingewiesen, dass man noch so resuluten Damen mit solchen Behauptungen doch wahrlich ebenso resolut entgegentreten könnte?
Beispielsweise mit der Ankündigung, die Reise umgehend zu kündigen und ggf. durch den Bevollmächtigten (m,w,d) die geschuldete Erstattung beitreiben zu lassen, bzw. eigenmächtig einen Ersatzflug zu buchen und den Vertragsbrüchigen auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen - mindestens in Höhe der zusätzlichen Kosten, die er durch seine unrechtmäßige Weigerung zur Erstattung des Erlangten verursacht.
Selbstverständlich sind Abflug- und Zielort wesentliche Vertragsbestandteile und eine "Änderung" ist nicht möglich.
Die Verlegung des Abflughafens kann demnach nur ein neues Vertragsangebot bedeuten, das der Vertragspartner aber nicht annehmen muss.
Tatsächlich können noch wesentlich geringfügigere Abweichungen die Übereinkunft zunichte machen, warum teilt man das solchen Call-Center Ulknudeln nicht einfach mal mit?
An sich gilt ja Neckermann nicht gerade als Feld, Wald, Wiesen Veranstalter, insofern ist es schon beachtlich, dass solche Aussagen aus den eigenen Reihen hier hinterlegt werden müssen.
Falls es zur Thematik irgendeine Facebook-Gruppe gibt würde ich da mal ordentlich Rabbaz machen - da sitzen einigem wenigsten keine Figuren gegenüber, die nach 2h Einlernzeit auf die Kunden losgelassen werden ... (glaub ich jedenfalls!)