• gnarze
    Dabei seit: 1513095473143
    Beiträge: 676
    Verwarnt
    geschrieben 1552376392291 , zuletzt editiert von gnarze

    Sorry Günter, aber die beiden verlinkten Artikel passen nicht wirklich zur gängigen Praxis.

    Denn demnach haben KK-Zahler so gut wie keine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.

    Dem ist aber nicht so.

    Anscheinend wird aus Kulanz und aus Marketinggründen entgegen der verlinkten Artikel doch erstattet.(Haftungsfonds).

    Allerdings würde ich mich jetzt nicht festlegen wollten, dass das in allen Fällen so gehandhabt wird.

    Außerdem bieten einige KK-Gesellschaften ja explizit Insolvenzschutz an.

    Da es ja auch sehr viele Individualbucher gibt, wäre ggfs. eine Abspaltung in einen eigen Thread wünschenswert, damit doch auch Erfahrungen ausgetauscht werden können.

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1552377612478 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Das bringt alles nichts, weil es nur Vermutungen sind.--mag sein dass das so ist- wobei ich von Marketing Gründen da nicht ausgehen würde.

    Soll jeder versuchen--wenn es dauerhaft klappt --und aus der Rückforderung dann nicht doch am Ende eine" Rück-Rückforderung" wird --alles gut.

    Da wir aber kein Finanzportal sind-- und uns zu dem Thema belastbare Grundlagen/oder Aussagen fehlen--möchte ich das Thema auch nicht vertiefen.Und beende es daher auch.Für Vermutungen werde ich das Forum nicht zur Verfügung stellen.

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  • elli2007
    Dabei seit: 1552383028438
    Beiträge: 1
    geschrieben 1552383429499

    Leider hat unser Reiseveranstalter Alltours der von uns vorgeschlagenen Reisezeitraumänderung nur mit 400 Euro Ausschlag zugestimmt. Das haben wir nicht akzepiert.

    Wir wollten vom 15.05.-26.05.19 nach Gran Canaria reisen.

    Langsam wird es uns doch etwas mulmig, den die Preise in diesem Zeitraum sind enorm gestiegen.

    Was würdet ihr machen, weiter abwarten? Bis zum heutigen Tag haben wir noch kein Alternativangebot erhalten !!!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1552384609893

    Ich befürchte, die 400 Tacken werden dir noch milde vorkommen, wenn du kurzfristig kündigst und neu buchst ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1552389599573 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @elli

    Lies mal meinen Beitrag etwas zurück hierzu. Es muss auch für den Reiseveranstalter preislich passen-er wird keinesfalls in die eigene Tasche greifen, um Mehrkosten des Fluganteils auszugleichen. Daher empfiehlt es sich schon abzuwägen, ob eine Neubuchung am Ende nicht der falsche Weg ist- und eine evtl. Aufzahlung die ganze Sache nicht-- entspannter - jetzt "in trockene Tücher bringt."

  • ReisenGern19
    Dabei seit: 1449532800000
    Beiträge: 35
    geschrieben 1552410574323

    @Günter

    Unabhängig davon ob der Veranstalter nun hinsichtlich des Fluganteils in die eigene Tasche greifen muss und deshalb die Reise evtl. ein Verlustgeschäft für ihn ist, ist er doch auf der anderen Seite trotzdem in der Pflicht ein kostenneutrales Alternativangebot abzugeben. Oder habe ich das falsch verstanden?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1552411845994

    Jein, ReisenGern19 ... er (Veranstalter) kann ggf. schlüssig darlegen, dass seine Beförderungspflicht unter zumutbaren Bedingungen nicht erfüllbar ist und seinerseits den Vertrag kündigen.

    Wie schlüssig die Darlegung tatsächlich ist muss ggf. ein Gericht entscheiden.

    Bei den jüngsten Urteilen zu Gunsten der Kläger (Reisegäste) haben die Beklagten (Veranstalter) jedenfalls zumeist darauf vertraut, durch beispielsweise eine Insolvenz (=ganz gar nicht ihrer Sphäre zuzuordnen!) ausreichend exkulpiert zu sein hinsichtlich einer Absage.

    Das war ein Irrtum.

    Auch wenn sie nicht vorhersehbar ist ist eine Insolvenz kein "außergewöhnlicher Umstand", der generell von Forderungen zur Vertragserfüllung entbindet, ergo können dem Reisenden durchaus über die Erstattung des Erlangten hinaus auch noch Entschädigungsansprüche immaterieller Art zugesprochen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kalabrese 3
    Dabei seit: 1438905600000
    Beiträge: 39
    geschrieben 1552412565229 , zuletzt editiert von Kalabrese 3

    So nun nochmal für alle die es immer noch nicht Verstanden haben. Wer nur Flüge bei Germania direkt ( oder über Vermittler) gekauft hat und mit KK bezahlt hat,hat Anspruch auf Reklamation/Cashback. Das sehen die VISA Regeln so vor. Ich möchte jetzt auch nicht so ins Detail gehen. Viel Imput findet man unter der Google Suche : CC-Rückbuchung/Lastschrift bei Insolvenz (Liquidation). War auch betroffen. Hatte im Oktober 2018,Flüge für Juli 2019 gekauft. Habe dann eine Reklamation bei meiner Bank ( Volks und Reifeisenbank)veranlasst und seit einigen Tagen habe ich das komplette Geld wieder auf meinem Konto. :-)

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