• fritto1
    Dabei seit: 1553240879150
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    geschrieben 1553241251069

    Moin,

    ich habe gestern von Tropo die Umbuchung meines Fluges innerhalb meiner Pauschalreise bekommen.

    Die Abflugzeiten haben sich geändert:

    • Abflugzeit-Hinflug von 14:10 geändert auf 20:20, Ankunft am zweiten Buchungstag 00:50 Ortszeit

    Da wir als Familie fliegen, würde ich zunächst auf einen Flug zu Tageszeiten bestehen.

    Wenn dies nicht möglich sein sollte, würde ich den Reisepreis im nachhinein um 5% mindern.

    Das sollte rechtlich in Ordnung sein, oder?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553241915101

    Es gibt da keine "rechtlichen Vorschriften", fritto1 - die Bemessung erfolgt eher auf der Basis häufiger Entscheidungen.

    Angemessen wäre in deinem Fall eine Minderung von 25-30% eines Tagessatzes der Reise.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553242146388

    @Cwillius

    Richtig wäre, das hilft den Reisenden nicht, die mit Germania ihre Pauschalreise geplant, bzw. Tickets im EPV erworben haben ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553248243554

    Vielleicht nochmal ein paar Anhaltspunkte zu sich wiederholenden Fragen:

    Der Veranstalter macht ein Angebot mit unliebsamen Eigenschaften (Flugzeiten, Abflugort) und verweigert einen Rücktritt / Erstattung aller Zahlungen:

    Nach regelmäßiger Rechtsauffassung wird dem Reisegast bei signifikanten Abweichungen der Abflugzeiten ein Rücktrittsrecht zuerkannt. Darauf solltet ihr den Veranstalter hinweisen. Fruchtet das nicht wird´s eng bei den Alternativen.

    Ihr könnt dennoch zurücktreten und die Erstattung eurer Zahlungen verlangen, weigert sich der RV bleibt nur noch der Rechtsweg.

    Das bedeutet, ihr müsst für eine Neubuchung in voller Höhe ins Risiko gehen und etwa 1-2 Jahre auf eine Entscheidung hinsichtlich eures Anspruches aus der Kündigung warten (mit unsicherem Ausgang!).

    Der Veranstalter bietet zwar eine angenehme Alternative, verlangt aber einen Aufpreis:

    Checkt, ob die Reise anderswo preiswerter zu buchen ist. Wenn ja, erklärt die Kündigung, verlangt euer Geld ggf. zurück und bucht neu.

    Häufig wird es - insbesondere bei stark nachgefragten Zielen und Frühbuchern - jedoch so sein, dass die Zuzahlung preiswerter ist als eine Neubuchung.

    Auch für Um- und Neubuchungen gilt: Es bleibt das Risiko einer Reisezeitenänderung!

    Bucht ihr also beim Veranstalter X "gute Flugzeiten", kann das durchaus in die Hose gehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2660697
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    Verwarnt
    geschrieben 1553255643711

    Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier einschreitet und die offensichtlich unklare Rechtslage eindeutig regelt. Es kann nicht sein, dass man an allen Ecken und Enden der Willkür der Reiseveranstalter und Fluggesellschafen ausgeliefert ist. Bei Verspätungen und Flugausfällen hat das schließlich auch einigermaßen funktioniert.

    Mir ist kaum eine Branche bekannt, wo Verträge derart schwammig gehandhabt werden können. Ja, das wird Reisen vermutlich etwas teurer machen, aber mir persönlich wäre es das wert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553256248582

    Der Gesetzgeber 2018 hat das Pauschalreiserecht nivelliert, vermutlich verhallt deine Ruf daher unbeachtet ...

    Ich weiß nicht, wie sattelfest du im Vertragsrecht bist? Soweit ich das beurteilen kann gibt´s jedenfalls keine branchentypischen Auffälligkeiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1553258034086 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    ... und das wurde so hart durchgezogen dass Reisebüros heute schon aufpassen müssen, wenn sie gleichzeitig zwei verschiedene Einzel-Leistungen bündeln (Flug & Hotel, einzeln, z.B ) Achtung --der Veranstalter-Status könnte drohen und dann haftet u.U. das Reisebüro.

    Details erspare ich mir- die gehören auch nicht hierher.

    Solche wirklich banal dahingeworfenen Aussagen, ichbinsnicht-- treffen jedenfalls überhaupt nicht die aktuelle Situation.

    Zudem gibt es für Pauschalreisen den Sicherungsschein, aber nicht erst seit der 2018er Novelle- ist das vielleicht schwammig?

    Nicht schlimm, wenn man wenig oder überhaupt keine Ahnung von der Branche/der Materie hat-- dann sollte man aber solche Beiträge auch nicht in einem Forum posten:flushed:

  • Unterbrandmeister
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    geschrieben 1553270659767

    @alexandra2500 sagte:

    @Unterbrandmeister

    Welcher Flughafen sollte es denn Ursprünglich sein? Wir fliegen auch mit ETI von Düsseldorf nach Hurghada vom 10.08.19 - 17.08.19.

    Abflug war Düsseldorf um 11:30 Uhr Rückflug 17:15 Uhr. Ich habe gestern bei ETI nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, uns auf den Condor Flug umzubuchen. Es wäre möglich wenn ich einen Aufpreis von 285,00€ bezahlen würde.

    Weiterhin habe ich als die Information per Email bekommen, dass ETI eine neu Vollcharter Maschine als Ersatz für die Germania einkaufen will. Nun bin ich auch nicht schlauer.

    Abflug ist Düsseldorf,ETI zeigt sich völlig unkulant.Stonieren wäre nicht möglich,und für uns sind die Angebotenen Alternativen nicht akzeptabel.

  • xSuGaBaBy1985
    Dabei seit: 1382918400000
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    geschrieben 1553272018454

    @fritto1

    klingt nach Bremen Antalya?

    ich hab genau das gleiche Problem. Werde meine Reise nun so laufen lassen und hoffen das ich bei einer hinterher eingereichten Rekla was wieder bekomme.

    Hinflug 14Std später, Rückflug 6Std eher

  • carlcnispel
    Dabei seit: 1552739933352
    Beiträge: 12
    geschrieben 1553281347334 , zuletzt editiert von carlcnispel

    @guenter-holidaycheck sagte:

    ... und das wurde so hart durchgezogen dass Reisebüros heute schon aufpassen müssen, wenn sie gleichzeitig zwei verschiedene Einzel-Leistungen bündeln (Flug & Hotel, einzeln, z.B ) Achtung --der Veranstalter-Status könnte drohen und dann haftet u.U. das Reisebüro.

    Details erspare ich mir- die gehören auch nicht hierher.

    Solche wirklich banal dahingeworfenen Aussagen, ichbinsnicht-- treffen jedenfalls überhaupt nicht die aktuelle Situation.

    Zudem gibt es für Pauschalreisen den Sicherungsschein, aber nicht erst seit der 2018er Novelle- ist das vielleicht schwammig?

    Nicht schlimm, wenn man wenig oder überhaupt keine Ahnung von der Branche/der Materie hat-- dann sollte man aber solche Beiträge auch nicht in einem Forum posten:flushed:"

    Ich bin nicht der Typ der wegen einigen Euro gleich zum Gericht läuft, ich will nur den Urlaub auf den wir uns freuen und den wir gebucht haben. Kein RV kann was für die Germaniapleite aber ...........ist nun mal der an den ich überwiesen habe und an den ich mich auch wende.

    Wenn der RV keine akzeptable Alternative bieten kann dann muss er auch einem kostenneutralen Rücktritt meinerseits akzeptieren finde ich.

    Viele RV machen sich zur Zeit mit dem Verhalten welches sie an den Tag legen ihren Ruf kaputt und das ist langfristig teurer als einem Rücktritt ohne Abzug zuzustimmen.

    Wer anderen eine Grube gräbt hat meist ein Grubengrabgerät
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