Vielleicht nochmal ein paar Anhaltspunkte zu sich wiederholenden Fragen:
Der Veranstalter macht ein Angebot mit unliebsamen Eigenschaften (Flugzeiten, Abflugort) und verweigert einen Rücktritt / Erstattung aller Zahlungen:
Nach regelmäßiger Rechtsauffassung wird dem Reisegast bei signifikanten Abweichungen der Abflugzeiten ein Rücktrittsrecht zuerkannt. Darauf solltet ihr den Veranstalter hinweisen. Fruchtet das nicht wird´s eng bei den Alternativen.
Ihr könnt dennoch zurücktreten und die Erstattung eurer Zahlungen verlangen, weigert sich der RV bleibt nur noch der Rechtsweg.
Das bedeutet, ihr müsst für eine Neubuchung in voller Höhe ins Risiko gehen und etwa 1-2 Jahre auf eine Entscheidung hinsichtlich eures Anspruches aus der Kündigung warten (mit unsicherem Ausgang!).
Der Veranstalter bietet zwar eine angenehme Alternative, verlangt aber einen Aufpreis:
Checkt, ob die Reise anderswo preiswerter zu buchen ist. Wenn ja, erklärt die Kündigung, verlangt euer Geld ggf. zurück und bucht neu.
Häufig wird es - insbesondere bei stark nachgefragten Zielen und Frühbuchern - jedoch so sein, dass die Zuzahlung preiswerter ist als eine Neubuchung.
Auch für Um- und Neubuchungen gilt: Es bleibt das Risiko einer Reisezeitenänderung!
Bucht ihr also beim Veranstalter X "gute Flugzeiten", kann das durchaus in die Hose gehen.