Aber selbstverständlich steht euch bei dieser fundamentalen Änderung der vertraglichen Vereinbarungen ein Kündigungsrecht zu, was ist denn daran überhaupt anzuzweifeln?
Ich würde dir raten dem Veranstalter mitzuteilen, dass du wegen erheblicher Änderungen der vereinbarten vertraglichen Leisungen von deinem Recht auf Kündigung des Reisevertrages Gebrauch machst.
Auch die im Rahmen der Nachbesserung notfalls gebilligten Vereinbarungen hinsichtlich der Flugziele für An- und Abreise können scheinbar nicht eingehalten werden, damit genug des Entgegenkommens.
Die Kündigung des Reisevertrages eindeutig formuliert losschicken und gleichzeitig die Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen umgehend zurückfordern.
Falls du weitere Fragen zum Sachverhalt auf Forenebene diskutieren willst verschiebe das in das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.
Dein Anliegen hat inzwischen nichts mehr mit der Insolvenz der Germania zu tun.