Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber dem Veranstalter:
Vertraglich beginnt die Reise am Flughafen und endet dort.
Bei einer Absage können demnach keinerlei Kosten der weiteren Vorbereitung geltend gemacht werden (z.B. Parkgebühren, Kosten der Anreise zum Flughafen oder ggf. Hotelübernachtung, Baby-, Dog-, Catsitting oder gar der komplette Homesitter).