Stelle jetzt erst fest, dass ich mich unklar ausgedrückt hatte. Deshalb hier noch einmal mein Anliegen etwas konkreter dargelegt.Hoffentlich bringe ich es diesmal besser rüber.
Mir geht es um die Aufteilung des Gewichts der Koffer bei gemeinsam gebuchter Pauschalreise mit Germanwings-Flug.
Zwei Personen, Gesamtgewicht 40 kg, darf der eine Koffer z.B 17 kg, der andere aber 23 kg wiegen? Bei einem Flug direkt bei Germanwings gebucht, wäre das nicht ohne Zusatzkosten möglich.
Leider habe ich bisher noch bei keinem Veranstalter im AGB etwas dazu entdecken können, wie das bei Pauschalreisen mit Germanwings-Flug geregelt ist.
Als Beispiel mal zwei unterschiedliche Erfahrungsberichte (in anderen Foren entdeckt), in denen die Problematik deutlich erkennbar ist.
1. Beispiel:
“Auch bei Germanwings steht jedem Pauschalreisenden 20 kg Freigepäck und nicht nur ein Koffer mit max. 20 kg zu (ist im System offenbar hinterlegt und funktioniert beim Check-In problemlos). Es spielt keine Rolle auf wieviele Gepäckstücke sich dieses Gewicht verteilt. Gepäckstücke von Zusammenreisenden werden gemeinsam gewogen. Dies hat mir die Dame am Check-In auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt und wurde auch entsprechend durchgeführt. Beim Rückflug war unser großer Koffer deutlich schwerer als 20 kg, dennoch gab es kein Problem, da die anderen Gepäckstücke leichter waren und wir die Gesamtgrenze nicht überschritten haben.”
2.Beispiel:
“Natürlich darf bei Pauschalreisen der eine Koffer 32 kg wiegen und der andere nur 8 kg. Dann müßt ihr für den einen Koffer allerdings Übergepäck bezahlen. Ihr dürft pro Person 20 kg Gepäck einpacken. Wenn einer von euch beiden weniger einpackt, wird dieses dem anderen nicht "gutgeschrieben". Haben wirklich für den Koffer mit 25 kg zuzahlen müssen, obwohl wir die gemeinsame Höchstgrenze nicht überschritten hatten.”
Diese Erfahrungen zeigen doch, dass diesbezüglich nicht wirklich Klarheit besteht.
Was nun? Ist das wirklich nirgends eindeutig festgeschrieben?