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Hamburg International
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geschrieben 1287574891000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1287575007000
Mein Link oben funzt auch nicht, neuer Versuch
Die TUI schreibt in einer Pressemitteilung übrigends folgendes:
Hannover, 20. Oktober 2010
Trotz der kurzfristigen Einstellung des Flugbetriebs der Hamburg International sind alle Flugpauschalreisen von TUI Gästen gesichert. Bis auf kleine Flugzeitenänderungen gibt es keine Auswirkungen für TUI Gäste. Alle 48 TUI Kunden, deren Flug am heutigen Tag von Hamburg International durchgeführt werden sollte, wurden umgebucht und können ihren Urlaub antreten . Alle Rückreisen (62 TUI Gäste) aus den jeweiligen Urlaubsgebieten zurück nach Deutschland sind durch TUI ebenfalls sichergestellt. Da die Kapazitäten, die TUI bei Hamburg International insgesamt pro Saison geordert hat, weniger als zwei Prozent der gesamten Flüge betragen, kann Deutschlands führender Reiseveranstalter problemlos Ersatzkapazität im Markt beschaffen.
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geschrieben 1287575131000
es wurde bereits gestern die Insolvenz angemeldet!
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs - KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH und die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, beide vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldernist am 19.10.2010, um 12:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 19.10.2010
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geschrieben 1287575343000
Verzeihung, natürlich ist GTI "schuld"; wie man lesen kann, macht´s TUI besser!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1287575805000
Abage satanas! Ein Link zur Bildzeitung?? Hier???
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1287575857000
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Hamburg international eingeben und mann kann alles lesen.
LG
Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann -
geschrieben 1287576027000
Frau auch... ...????
Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.)