• Ralle08
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    geschrieben 1251122641000

    Ja so seh ich das auch, hatte den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auch im Kopf aber vergessen ihn zu schreiben.

    Und nochmal, Du kannst es nicht als ******* bezeichnen, den Fehler hast doch

    leider Du gemacht weil Du Dich nicht richtig informiert oder es nicht gewusst hast..

    LG Ralle 

     

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  • merkaii
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    geschrieben 1251122842000

    @xpla sagte:

    Nein, ******* wäre, wenn du einreist, und just in dem Moment wo du eingereist bist, plötzlich eine Vignette eingeführt wird.

    Ansonsten ist es lustig zu sehen, was manche hier schreiben, nur um die ******* irgendwie rechtfertigen zu können und den User als saudämlich darzustellen. Ich zähle mich grundsätzlich nicht zu den 1x im Jahr auf Malle Urlauber. So etwas schlechtes und Abzockerei wie AB/LTU hab ich noch nie in meinem Leben erlebt.

     

    Ich finds wiederrum lustig zu sehen, wie du versuchst dich zu verteidigen obwohl AB / LT rechtlich und den geltenten Transportbestimmungen gesehen völlig im Recht sind.

    Und um bei dem Beispiel zu bleiben.

    ******* wäre es, wenn just in dem Moment die AGB´s geändert worden wären.

    Du klammerst dich aber an eine unbedeutende Aussage eines Check-In Agents in VIE der mit der Abfertigung in MOB gar nichts zu tun hat.

  • xpla
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    geschrieben 1251123012000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

      

    @Ralle08

    So ncoh ein Mal denn es greift der typische Beißreflex auf Leute im Forum.

    ICH WAR NICHT UNWISSEND ICH HABE MICH INFORMIERT!

    Die Transportbedingungen wurden von einer Firma, vom selben Personal diametral angewendet und der Kunde erlitt dadurch einen finanziellen Nachteil den er durch eine Falschinformation erlitten hat!

  • merkaii
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    geschrieben 1251123079000

    Übersichtshalber hier nochmal mein Posting von der letzten Seite, welches ich hier nochmal poste da es mit der Zitat Funktion nach dem editieren nicht mehr geklappt hat und somit unleserlich ist.

    ==========

    Ganz ehrlich, du hast dich so auf AB/LT eingeschossen das du das ganzenicht wirklich objektiv - sondern viel mehr durch einen Tunnelblick -siehst.

    Du klammerst dich ständig an die Aussage, dass DU davonausgegangen bist, dass du der Meinung warst nur warst dass dasHandgepäck nicht gewogen wird, nur weil dir das in VIE jemand gesagthat. Wenn du dich darauf verlässt, bist du selbst schuld.

    DasCheck-In Personal kann dir soviel erzählen wie es will, dassinteressiert die Leute in MOB (die von einem anderen Abfertiger kommen)herzlich wenig.

    Wenn du eine verbindliche, schriftliche Bestätigungder LT gehabt hättest (der LTU oder airberlin - nicht einedahererzählte Aussage eines Check-In Agenten) das du mit so vielHandgepäck reisen kannst wie du willst und man dann von dir Geld habenwollen würde, dann wäre es vielleicht *******.

    So bist einfach Du, deine Leichtgläubigkeit oder Naivität oder what ever schuld.

    Wenndein Gepäck zu schwer ist, bist du schon mal nicht mehr in derPosition, in der du recht hast. Daran ist NICHTS eine *******.

    Da gibts kein "ABER in VIE"...

    Wennich die Post hier in Deutschland frage, ob 3 Kilo als Päkchendurchgehen und er sagt "ja" und ich frage ob es in den Staaten auch soist und er sagt "ja", dann interessiert das den Postbeamten in den USAaber dennoch herzlich wenig, was mir ein Angestellter in Deutschlandgesagt hat und ich muss eben mehr zahlen.

    Insofern:

    Das Handgepäck wird nicht gewogen, Auskunft beim Check-In in Wien. Somit war für mich der Fall klar.  

    Nur weil es für dich klar war, heißt es nicht, dass du im Recht warst.

    DerAirline (die damit immer noch recht wenig zu tun hat) hier ******* zuunterstellen, ist völlig daneben und schlichtweg falsch.

    DasHangepäck erreichte nie 6kg, jedoch wenn man plötzlich das Gewichtvonmeinem Handgepäck dazu zählt + aufgegebene Souveniers (das Ganzefür 2Personen, meine Begleitung hat natürlich auch Souveniersmitgenommen),Buch etc. kommt man dann an die Grenze um überhaupt in'sFlugzeug zudürfen. 

    Sorry, vielleicht bin ich der einzige der das grad nicht versteht, dann kann mich gern jemand aus dem Thread hier aufklären.

    Das Handgepäck erreicht nie 6 KG, wenn man aber das Gewicht von deinem Handgepäck dazu zählt (?) plus Souveniers etc. pp.

    Wie schwer war es denn letztendlich?

    Eswar ******* und da kannst du noch 10 mal schreiben, ich wäreSchuldgewesen. Es gibt so etwas wie im guten Glauben bei Geschäften 

    Was soll ich zu der Aussage sagen?

    Dubezeichnest etwas als ******* und weist jede Schuld von dir, nur weildu im "guten Glauben" an den Check-In gehst und dich auf eine Aussageeines Check-In Agents aus VIE klammerst?

    Somit wie Koffer, jedoch mit den ganzen schönen Aufklebern die keineminteressieren wie "fragile - zerbrechlich bla bla bla" ... 

    Es ist ärgerlich, keine Frage.

    Aberwenn du weißt wie es "hinter den Kulissen" zugeht, kannst du nichterwarten, dass dein Koffer aufgrund eines schönen Aufklebers nungesondert neben den anderen 10.000 Gepäckstücken behandelt wird.

    Eswar mir eine große Lehre und LTU/AB war in dem Fall die reineAbzocke!Meine Begleitperson hatte natürlich auch Übergepäck, wenn dasHandgepäckplötzlich gewogen wird, da wir beide natürlich Souveniersgekauft haben. 

    Wie gesagt:

    Es ist wirklich große (!!!) *******, dass man für Übergepäck zahlen muss.

    Weiters verstehe ich nicht, was du nicht verstehst unter Geräuschpegel bezüglich Flugzeug? 

    Nun, was ich daran nicht verstehe kann ich dir sagen.

    Du hast dich so auf LT eingeschossen, dass du selbst völlig unsachlich den "Geräuschpegel" von LTU kritisierst.

    LTUbaut die Flieger aber nicht selbst, noch wählen sie bei Airbus einen"billigen Isolierungsstoff". Die A330/A340 Familie ist das meist verkaufteste Langstreckenflugzeug weltweit und kommt bei zahlreichenFluggesellschaften weltweit zum Einsatz. So gesehen müsste es dir daauch zu laut sein...

    Das die LT / AB Bestuhlung eng ist, ist keineNeuheit - da stimm ich dir zu, aber den Geräuschpegel als Kritikpunktaufzunehmen ist schon amüsant

  • xpla
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    geschrieben 1251123227000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    @merkaii

    Na dann hoffe ich, dass dir das nie im Leben passiert, dass ich jemand so rüberhebt! Ich kann als Kunde nicht davon ausgehen, dass im Unternehmen die geltenden Bestimmungen je nach Mitarbeiter unterschiedlich ausgelegt wären.

    Warum du da versuchst das auf den Kunden abzuschieben ist mir schleierhaft. Der Kunde, also ich, hat sich bestens darüber informiert und war erfreut, dass es doch wie allgemein bis jetzt immer erlebt, das Handgepäck doch nicht abgewogen wurde.

    Weiteras habe ich mehrmals geschrieben, dass ich sonst NIE auf die Idee gekommen wäre, dermassen Übergepäck zum Flughafen mitzunehmen, sondern hätte es mir SCHICKEN LASSEN.

    Wenn die Abfertigung in Kenia von einer lokalen Firma betrieben wurde, ist das rechtlich egal. Sie arbeitete für AB/LTU. Wenn im Unternehmen die Transportbedingungen je nach Fall anders angewendet werden ist dies WILLKÜR.

  • merkaii
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    geschrieben 1251123257000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregekn entfernt! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

    @xpla

      

    Du hast dich bei einem Check-In Agenten informiert (bei dem ich nicht mal weiß ob er überhaubt AB-Abgestellter ist oder lediglich von einem Sub-Unternehmen ist) und dich blind und naiv auf seine Aussage verlassen, obwohl der sich die airberlin AGB nicht so zurecht biegen kann wie er das möchte.

    Und nur weil er dir sagt, es wird nicht gewogen (selbst schuld wenn du es glaubst) interessiert es a) das Check-In Personal in den Staaten herzlich wenig und b) selbst wenn es nicht gewogen wäre, immernoch in den AGB´s steht, dass 6 Kilo maximal zugelassen sind.

    Dreh es wie du willst, AB ist und bleibt im recht wenn du Übergepäck hast.

  • xpla
    Dabei seit: 1222041600000
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    geschrieben 1251123592000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

      

    @merkaii

    Sag mal wo lebst du eigentlich? Wenn der für AB arbeitet, ob fremd oder nicht, so hat er die AGBs zu kennen und ich auch. Wenn er nicht wiegt und sagt wird nicht gewogen, so wäre es ein unverhältnismäßiger Aufwand gewesen, mich bei AB nochmals zu informieren. Da man davon ausgehen kann, dass eine Person, welche zur Abfertigung des Gepäcks befugt ist, dementsprechendes Wissen besitzt.

    Dass du/ihr natürlich VIEL schlauer seid, ist mir klar, euch wäre das NIE passiert. Das schön ist aber, dass AGBs keine Rechtsquelle sind, sondern je nach Fall überprüft werden. Da der Streitwert zu gering war, übergab ich das natürlich NICHT jemanden der diese Sache rechtlich begutachtet. Diese leeren Drohungen seien anderen überlassen, wenn es vom Streitwert wichtig gewesen wäre, wäre ohne Drohgebärden eine rechtliche Prüfung veranlasst worden.

    Bei willkührlicher Auslegung bin ich sehr stark der Meinung, dass dies im Sinne des Konsumenten entschieden wird.

    Wenn man bedenkt, dass LTU sicher weiß, dass die Leute Souveniers mitnehmen, wundert es mich gar nicht (im Nachhinein), dass zuerst nicht gewogen wird und dann schon. Dies unterstreicht eher den Aspekt der *******.

  • merkaii
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    geschrieben 1251123690000

    @xpla sagte:

    Na dann hoffe ich, dass dir das nie im Leben passiert, dass ich jemand so rüberhebt! Ich kann als Kunde nicht davon ausgehen, dass im Unternehmen die geltenden Bestimmungen je nach Mitarbeiter unterschiedlich ausgelegt wären.

    Der Mitarbeiter legt die geltenten Bestimmungen nicht unterschiedlich aus.

    Die geltenten Bestimmungen gelten, und die besagen 6 Kilo Maximum.

    Warum du da versuchst das auf den Kunden abzuschieben ist mir schleierhaft.

    Weil du selbst "schuld" bist. Du hattest übergepäck, fertig.

    Der Kunde, also ich, hat sich bestens darüber informiert

    Der Kunde wäre bestens informiert wenn er DIREKT bei AB / LT nachgefragt hätte und von AB / LT schriftlich eine Bestätigung hätte, dass er sich ein Handgepäck mit Souvenirs jenseits der 6 Kilo auffüllen kann.

    Wenn die Abfertigung in Kenia von einer lokalen Firma betrieben wurde, ist das rechtlich egal. Sie arbeitete für AB/LTU.

    Und wir sind uns einig, dass man sich in MBA eindeutig an die geltenden Richtlinien von AB gehalten hat, oder?

    Ich kann ja auch nicht zu nem Polizisten in MBA sagen "Ach die deutsche Polizei hat mir gesagt das ich in Kenia nicht kontrolliert werde, daher bin ich halt jetzt mal schneller gefahren als erlaubt - SONST hätte ich mich natürlich an das Limit gehalten

    [/quote]

  • xpla
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    geschrieben 1251123971000

    Lustig, da ich die Sache eigentlich schon vergessen hatte, aber hier vor LTU/TUI warnen wollte ... Anscheinend ist das gängige Praxis bei Flügen nach Kenia ... Leute mit Handgepäck schröpfen ...

    http://www.ulliswelt.com/dateien/htm/frame_new.htm

  • Ralle08
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    geschrieben 1251124583000

    xpla

    lustig, Du gibt`s hier nen Link und Erfahrungsberict von 2003 an.

    Und die TUI hat da ja wohl gar nichts mit zu tun.

    LG Ralle

    ML World03-Iberotel Makadi Oasis06-ML Manar07-ML Kalawy09-ML Fuerte10-ML Sarigerme11-ML Candia Maris12-ML Kos Marmari.13l-ML Jacaranda 14/15/April17,Iberotel Boltenhagen21/TUI Blu Nissaki Beach22,Kairaba Mythos Palace Korfu
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