Nein, natürlich nicht "die erste", es gibt durchaus Reisen, bei welchen der Linienflug Vertragsbestandteil wird.
Ferner wurde jkCherry kein "Linienflug" zugesagt, nur weil der Carrier Lufthansa heißt. Es ist ein Bedarfsflug wie jener von Condor, der angeblich Lichtjahre preiswerter war.
Die "Einbußen an Komfort" dürften marginal sein, davon abgesehen.
Am besten hilft das Lesen der Veranstalter AGB, da behält sich jener gewisse Änderungen vor, u.a. die des LVU.
Aus der Bekanntgabe der Änderung ist an der neuen Flugnummer unschwer zu erkennen, dass nicht mehr die LH beauftragt ist. Damit genügt der RV den Anforderungen an seine Informationspflicht auch ohne ein separates Anschreiben dazu.
Last not least kann der RV natürlich nicht "machen was er will" sondern nur was vertraglich vereinbart ist.
Wenn man sich eine blutige Nase holen möchte kann man jederzeit entsprechende Passus in den AGB angreifen, wahlweise aber mit den Hunnis auch seine Cohiba anstecken ...