• urlaubsbär
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1705677907559

    Hallo, kurze Einschätzung von Euch zur Lufthansa. Wir hatten über die Lufthansa den Flug von München nach New York und wieder zurück gebucht. Zurück sollte es mit dem Staralliance Partner Swiss mit Zwischenlandung in Zürich gehen. Ursprünglicher Rückflug war der 05.12.23 von JFK nach Zürich. Dann sollte es von Zürich mit Swiss am 06.12.23 nach München gehen. Am abend des 05.12.23 wurde der Flug von Zürich nach München storniert.

    Lufthansa buchte uns dann auf den nächsten freien Flug am 07.12.23 von JFK direkt nach MUC um, da lt. Aussage der Lufthansa wir dann in Zürich fest sitzen, da keine freien Plätze vorher nach München vorhanden werden. Hotel konnte Lufthansa keines stellen bzw. ging es hier bei denen rund, so dass wir (mit Mühe und Not) in unserem Hotel in der Vorweihnachtszeit in NYC noch ein Zimmer bekamen. War eines der günstigsten. Lt. Dame der Lufthansa würden Hotel, Entschädigung und die Fahrt zum Flughafen erstattet...

    Daheim ging dann das Theater los. Erste Antwort der Lufthansa. Wir sind nicht zuständig, sondern die Swiss. Swiss schrieb dann zurück Lufthansa ist zuständig...

    Lufthansa zahlte dann 150 Euro pro Person und Tag für das Hotel, insgesamt also 600 Euro. Eine weitere Zahlung sei nicht möglich...

    Widersprochen und tatsächlich 2 Tage danach 2x die 600 Euro Entschädigung bekommen.

    Wieder geschrieben, dass die Differenz (Hotel und Fahrt ca. 700 Euro) noch fehlen. Lufthansa sagt, das wars.

    Sollte man hier dagegen klagen? Rechtsschutz besteht. Lufthansa schreibt, das wars mit der Entschädigung. Mir gehts hier nur ums Prinzip. Hotel wurde ohne Verpflegung etc. gebucht. Zudem hatten wir Glück das hier der höchste Genius Rabatt von Booking griff und das Hotel dadurch wesentlich billiger war als direkt vor Ort im Hotel.

    Danke und Grüße

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1705688093561 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du hast vermutlich den Terminus "pauschale Entschädigung" nicht verstanden? Um genau eine solche handelt es sich bei den 600€/Pax gem. VO(EG)261) 04, und damit sind alle übrigen Kosten abgegolten.

    Fakt:

    Du kannst entweder eine pauschale Kompensation verlangen oder die Kosten genau belegen und abrechnen. "Doppelte" Entschädigung gibt es nicht und sicherlich auch keinen Anwalt, der euch in der Sache vertreten würde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1705860340322 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Schuldet Lufthansa in diesem Fall nicht Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterbringung und Transport zusätzlich zur pauschalen Entschädigung? Vielleicht ist der Begriff "Entschädigung" unglücklich, denn Schadenersatz ist tatsächlich pauschal abgegolten. Aber handelt es sich nicht um eine zulässige und erstattungspflichtige Ersatzvornahme, wenn LH ihre Pflichten nicht erfüllt ("Hotel konnte Lufthansa keines stellen"). Ich würde es aber erst mal mit der SÖP versuchen, bevor ich zum Anwalt laufe.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1706088170407

    Lufthansa: EU bremst ITA-Übernahme aus

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706176291348 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Wülfi

    Grundsätzlich schuldet das LFU Versorgungsleistungen. Wurde jedoch eine pauschale Kompensation bezahlt kann man die Kosten (hier Hotel) nicht mehr gesondert abrechnen, bzw. würden sie mit der Entschädigung verrechnet.

    Es heißt ja nicht von ungefähr "pauschal", eine "doppelte Entschädigung" kommt in Betracht, das Verlangen wäre sogar rechtsmissbräuchlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vielfliegertoni
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    geschrieben 1706289547334 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @vonschmeling

    xxx Unnötiges Zitat = entferntXXX

    So wie ich die EG261 verstanden habe, ist die pauschale Entschädigung unabhängig von einer Erstattung des Ticketpreises zu sehen und auch von den Nebenleistungen wie Hotel etc. Die EG261 ist sogesehen als eigener Anspruch zu rechnen und daher kommt es auch nicht zu einer doppelten Entschädigung, die wie du recht hast in DE nicht rechtens wäre.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706298978242

    @vielfliegertoni

    Es gibt die Möglichkeit entweder die tatsächlichen Kosten abzurechnen oder die pauschale Kompensation anzunehmen.

    Das ist eine absolut einfache Erläuterung, ich verstehe daher nicht was du dazu noch beitragen möchtest?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • PiQ
    Dabei seit: 1576002097671
    Beiträge: 2
    geschrieben 1706346124468

    Hallo zusammen,

    mir geht es in Teilen so wie dem vorherigen Schreiber, welcher in New York festsaß.

    Wir saßen zu zweit in München Anfang Dezember fest. Wir mussten daher von Freitag - Sonntag vor Ort bleiben (01.-03.12.).

    Da die Koffer nicht ausgeladen wurden (und erst 2 Wochen später zuhause ankamen), mussten wir entsprechend auch Kleidung, Hygieneartikel usw. einkaufen.

    So ergibt sich eine Auslage von knapp 1000€ insgesamt.

    Den Vorgang habe ich sofort am 04.12. der LH gemeldet. Es kam am 06.12. eine Antwort: Wir bezahlen nichts.

    Daraufhin habe ich einen Roman geschrieben, mit chronologischer Abfolge der Ereignisse und allen Daten die mir zur Verfügung standen.

    Am 08.01. kam dann die Antwort: bitte teile uns die Gepäckverlust-Nummern mit, damit das geprüft werden kann. Ja, das hatte ich bereits am 06.12. getan. Aber dann eben noch mal.

    Seit Anfang Januar keine weitere Rückmeldung erhalten.

    Meine Rechtsschutzversicherung sagte mir im Dezember: warte ab, es kann 2-3 Monate dauern. Insofern sehr interessant, dass der Vorredner immerhin so schnell ein „Angebot“ bekommen hat.

    Um es beherrscht auszudrücken:

    In den letzten Jahren hatte ich immer wieder mal Probleme mit LH Flügen, sowohl innerhalb Europas als auch Langstrecke (Emirates und Turkish deutlich!!! besser). Aber so einen Schrott wie jetzt habe ich noch nicht erlebt. Offensichtlich eine der deutschen Firmen, die seit Jahrzehnten nur noch von altem Glanz und Ruf lebt. Davon ist nicht mehr viel übrig.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706350273059

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, PiQ :sunny:

    Du kannst dich mit deinem Problem an die Schlichtungsstelle der SÖP wenden.

    Leider dauert die Bearbeitung dank des hohen Aufkommens an Beschwerden auch ziemlich lang, ist aber kostenlos und meist wirksam.

    Wichtig: Es handelt sich um eine reine Schlichtung, Klagen werden ggf. nicht geführt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bienekind
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    Beiträge: 3749
    geschrieben 1706359463603

    @PiQ hätte vielleicht noch erwähnen sollen, dass an diesem Tag der Winter in München massiv zugeschlagen hatte, wofür LH nicht verantwortlich zu machen ist. Nicht nur sein Koffer blieb liegen bzw. wurde nicht ausgeladen. Spielt vielleicht für die Beurteilung des Falles eine Rolle:smirk:

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