So....mittlerweile sind wir aus dem Urlaub zurück und jetzt geht der Kampf um Entschädigung erst richtig los.
Ich habe bereits am 28.7.18 eine Mail an Olympus.de gesendet. Da Involatus diese Seite betreut und ja auch die Flüge vermarktet hat war ich auch nicht sonderlich überrascht als ich am 1.8.18 eine Mail von Involatus erhalten habe:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir (ICC) nicht mehr als Abwicklungsstelle der Olympus Airways für Fluggastrechteverordnung EU-VO 261/2004 und Fluggastgepäck fungieren.
Bei Rückfragen zu abgeschlossenen und bereits eingereichten Beschwerden wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an die ausführende Fluggesellschaft Olympus Airways. "
Daraufhin habe ich natürlich direkt bei Google nachgefragt und siehe da:
Die Zusammenarbeit mit Olympus Air hat Involatus zum 31.8.2018 gekündigt.
Wenn ich den Bericht wiederfinde schicke ich euch auch den Link
Aber das heißt doch im Umkehrschluss das Involatus für alles bis zum 31.8.2018 verantwortlich ist.
Also habe ich denen heute wieder eine Mail geschickt und darauf verwiesen das die Zusammenarbeit erst zum 31.8.2018 gekündigt ist und somit Involatus in meinem Fall für die Abwicklung der Flüge zuständig ist.
Bin mal gespannt was jetzt wieder von denen kommt. Eines ist aber schon jetzt sicher, morgen gehe ich zu meiner Rechtsschutzversicherung und dann werde ich das ganze einem Anwalt übergeben.
Dieses Theater und Kinderspiel muss ich nicht haben.
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten wie der Verlauf ist. Hat denn jemand eine rechtlich Antwort darauf wer denn nun für die Entschädigung zuständig ist? Involatus, Olympus Air, Reiseveranstalter? Ist ja klar das in diesem Fall keiner zuständig sein will....so kann man den Kunden verzweifeln lassen und die Entschädigung einsparen.