Wir befinden uns im Thema, Dirk.Messing.
Deine Frage ist bereits erschöpfend behandelt worden: Die einzige Rückmeldung mit Erstattung war die eines Betroffenen, der seine Ansprüche abgetreten hatte.
Wir befinden uns im Thema, Dirk.Messing.
Deine Frage ist bereits erschöpfend behandelt worden: Die einzige Rückmeldung mit Erstattung war die eines Betroffenen, der seine Ansprüche abgetreten hatte.
@bluemchen58 sagte:
Wir werden den RV auf jeden Fall nach unserer Reise verklagen. Haben wir denen bereits mitgeteilt. Hat sie nicht interessiert.
Kein Wunder hat sie das nicht interessiert, ich wäre hingegen begierig zu erfahren, worauf diese Klage denn abgestellt werden soll?
Tatsächlich hat euch der Veranstalter einen alternativen Vertrag angeboten. Nehmt ihr die Reiseleistung in Anspruch ist das gleichbedeutend mit der Annahme selbstverständlich auch aller vertraglichen Änderungen.
Ihr hättet ja auch kündigen und die Herausgabe des Erlangten begehren können ...
Unbenommen bleibt euch natürlich die Einrede gegen neuerlich abweichende Leistungen.
@flixflieger sagte:
(…) man kann ja bei seinem Arbeitgeber schlecht Urlaubstage "stornieren".
Klar kann man das...
Hey... Hab grad dein livebericht gesehen...
Wir sind ebenfalls von dem flug betroffen gewesen, wie gehst du jetzt weiter vor?
lG
Ich habe hier einige Zeit schon mitgelesen, und bin sehr erschrocken letzte Woche zu meinem Reisebüro gegangen, da der Flughafen Stuttgart ganz andere Flugzeiten (für OLY 545 und OLY 546) gelistet hatte in seinem Flugplan. Die im Reisebüro wussten nichts.
Heute, fast 3 Wochen vor unserem Urlaub kommt eine E-Mail, man müsse uns umbuchen, da beide Flüge gestichen sind.
Wir haben jetzt 2 andere Zeiträume (okay verkraftbar) aber bekommen wir keinen Flug ab Stuttgart (war uns wichtig, da kurze Fahrtzeit) sondern ab Frankfurt oder Basel.
Jetzt eine Frage dazu, steht uns eine Entschädigung zu? Bei dem Flug ab Frankfurt müssten wir am Vortag los, da dieser um 6.25 Uhr geht und wir keine Ahnung vom Frankfurter Flughafen haben. In Basel hätten wir weniger Freigepäck (15 kg statt 20 kg)
Die Reisen sind ab Frankfurt ab dem 29.8.18 und ab Basel ab dem 30.8.18.
Gebucht hatten wir ab dem 31.8.18...
Viele Grüße
Ja, es sei denn es ist ein neuer vertrag mit einem neuen Preis, wenn du vom alten vertrag aus Kulanz des RV austreten durftest. Wenn es eine Flugumbuchung ist, stehen dir unten genannte Ansprüche.
Du dürftest aber auch vom Vertrag zurücktreten, da sich der airport geändert hat. Der RV zahlt aber keine Übernachtungskosten FRA, da du ja auch eig. nachts losfahren kannst.
Alle Infos zu Schadensersatz wegen
Flugverlegungen, und ja vonschmeling, 5% Minderung des Tagesreisepreises.
Damit vonschmeling euch nicht fertigmacht, kommt bei weiteren Fragen ins HC Forum für Entschädigungen.
Hier der Link zur website:
https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise/
Nehmt bitte nicht jedes Wort von z.B vonschmeling Ernst, da es oft nur zu Problemen mit ihm kommt, da er immer Recht hat und sich Fehler nicht eingestehen kann. Die Stimmung in diesem Forum leidet stark unter seinen Posts.
vonschmeling, ich bitte dich, mich über meinen Fehler aufzuklären. Bin wohl nicht der einzige im Forum, der mit dir überhaubt nicht klar kommt. Das jeder von dir angepflaumt wird, warum auch immer in einem unfreundlichen ton ist nicht länger tragbar.
Beste Grüße aus Stuttgart!
Mich hat es nun auch erwischt.
Umgebucht von OLY 426 am 16.08 um 03.55 in Hannover auf TuiFly knapp 9 Stunden später.
Auch wenn TuiFly per se ja schon mal besser ist.
Wer ist denn für mich Ansprechpartner für den Entschädigungsanspruch? Wenn ich das richtig verstehe, dann die ausführende Fluggesellschaft, das wär dann ja TuiFly?
Danke für ne Antwort.
Ansprechpartner für welchen Anspruch denn?
Vorrausgesetzt Du fliegst zu dem Dir angekündigten Termin und Uhrzeit , erfüllt TuiFly doch Ihren Part.
Wenn ich Vs. richtig verstehe, die in derartigen Fällen ja schon Ihre Meinung geschrieben hat, dann nimmst Du den neuen Termin an und gut ist. Auch wenn ich mich darin irren sollte, aber TuiFly doch auf keinen Fall Entschädigungspflichtig, warum auch.
Nach der EU-Verordnung habe ich doch wohl einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, sofern ich -wie vorliegend der Fall- nicht mehr als 14 Tage vor dem Flug über die Umbuchung informiert worden bin.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!