• Türkeifliegende
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    geschrieben 1533812335381 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Aber doch wohl nicht , wie in diesem Fall, gegenüber Tuifly. Die haben die Umbuchung wohl kaum zu verantworten.

    Möglicherweise hast Du einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

    Aber ich möchte, und kann, Vs. nicht vorgreifen, falls Sie sich äussern will.

  • FlixFlieger
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    geschrieben 1533812375919 , zuletzt editiert von FlixFlieger

    Michael: Gilt als verschobene Flugzeit, Ansprüche gegenüber RV hier: https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise/

    RV, nicht TUIfly muss zahlen! Sei froh umgebucht worden zu sein.

    Manche Leute sind wie kleine Kinder! Sie schreien bis sie Recht haben! Achtung, es gibt sie auch hier!
  • Mich.ael.6610
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    geschrieben 1533812794120 , zuletzt editiert von Mich.ael.6610

    Der Anspruch den ich gegen den RV hätte beträgt doch nur einen Bruchteil dessen, den ich von der Fluggesellschaft bekomme. Da wende ich mich doch lieber an diese.

    Daher die Frage, wer ist denn die ausführende Flugesellschaft? Die mit der ich ursprünglich fliegen sollte (also OLY) oder die, mit der ich dann letztendlich fliege?

    https://www.flightright.de/ihre-rechte/flugumbuchung

  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1533813434231 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Ich bin überzeugt, dass Du einen Gedankenfehler machst.

    Wenn Überhaupt hast Du einen Anspruch gegenüber Deinem Veranstalter.

    Eine Frage noch, hast Du denn der Umbuchung zugestimmt?

    Wenn ja, viel Vergnügen bei der Suche nach Entschädingung.

  • FlixFlieger
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    geschrieben 1533813668092 , zuletzt editiert von FlixFlieger

    Nicht OLY, sondern der RV hat dich umgebucht, also muss der RV zahlen. du kriegst 5%, aner eben keine 400 EUR, egal wie du es drehst und wendest.

    Selbst bei deinr Zustimmung (wenn Umbuchung und nicht Storno und neue Reise) stehen dir ab 4h Änderung und 5% und ebenfalls für jede weiter Stunde Entschädigung zu. 9h = 55% Rabatt auf Tagesreisepreis.

    Du kannst aber auch vom Vertrag zurücktreten, da der airport geändert ist.

    Ist also nicht viel, bei mir warens (4h) 3.87 EUR pro Person!

    Lieb gemeinte Grüße aus Stuttgart!

    Manche Leute sind wie kleine Kinder! Sie schreien bis sie Recht haben! Achtung, es gibt sie auch hier!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1533816297234

    Falls der OLY Flug gestrichen wurde bestehen Ansprüche gegen das betreffende Luftverkehrsunternehmen (iim Rahmen der VO(EG)261/04).

    Hat der Reiseveranstalter die Umbuchung veranlasst besteht ein Anspruch auf Kündigung des Reisevertrages bei einer Verschiebung der Reisezeit um mehr als 4h.

    Bei einer sehr viel späteren Anreise als geplant kann zudem noch eine Kompensation in Höhe von 50% eines Tagesreisepreises beim Veranstalter geltend gemacht werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1533817273804

    @michael6610 sagte:

    Wer ist denn für mich Ansprechpartner für den Entschädigungsanspruch? Wenn ich das richtig verstehe, dann die ausführende Fluggesellschaft, das wär dann ja TuiFly?

    Nein, das verstehst du beileibe nicht richtig. Welche "Entschädigung" von TUI fly schwebt dir denn vor, und welchen "Schaden" soll sie verursacht haben?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1533817706967 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @FlixFlieger

    Du magst es vielleicht "lieb meinen" aber du bist auf dem Holzweg.

    Bei einer Ankunftsverspätung von 4h und mehr (nicht bei einer Reisezeitenänderung!) kann man 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und für jede weitere Stunde als Reisepreisminderung verlangen - vom Veranstalter.

    Verschiebt sich die Ankunft am Urlaubsort deutlich nach hinten oder wird die Abreise erheblich nach vorn verlegt ist eine Minderung von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten üblich.

    Wenn er sich mal irrt kann er sich durchaus dazu bekennen und schreibt dann Dinge wie "Oh, sorry - hab ich übersehen" oder "Entschuldigung, ich habe mich geirrt". Man muss ein wenig suchen, aber das gibt´s durchaus! :smirk:

    Wenn dir meine Beiträge unangenehm sind überlies sie - das rät man mir auch immer wenn mich jemand zwiebelt.

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  • Ventilator18
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    geschrieben 1533821157842 , zuletzt editiert von Ventilator18

    @vonschmeling

    Noch eine kurze Frage zum Verständnis, wenn wir jetzt der Umbuchung auf den Frankfurter Flughafen zustimmen, (2 Tage vor eigentlichem Abflug) stehen uns 50% eines Tagessatzes als Entschädigung zu? Wann müssen wir das wo dann ansprechen? Machen uns demnächst auf den Weg zum Reisebüro... das nächste ist nämlich das wir schon den Mietwagen gebucht haben...

    Hoffen trotzdem auf einen schönen Teneriffaurlaub...

    Liebe Grüße und danke für die Hilfe :grinning:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1533822621472

    Eine Minderung steht euch nur dann zu, wenn ihr beispielsweise anstatt am Vormittag erst am frühen Abend anreist.

    Bitte doch das Reisebüro beim Veranstalter anzufragen, ob für die Umstände eine kleine Entschädigung gezahlt werden kann. Ich bezweifle, dass ein Anspruch besteht, aber vielleicht lässt sich auf dem Wege der Kulanz etwas regeln.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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