Das stimmt so nicht ganz.
Wenn die Änderung weniger als 7 Tage bekannt wird, und mehr als 1 Stunde früher bzw. 2 Stunden später den Zielflughafen erreicht, können unter Umständen Ansprüche an die Airline bestehen. Es lohnt sich auf jeden Fall das mal über eines der einschlägigen Portale prüfen zu lassen. Man muss das ja nicht gleich dann darüber beauftragen.
VG