• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1389564757000

    In diesem Fall kannst du die Airline gem. Montrealer Übereinkommen in Anspruch nehmen (tatsächliche Aufwendungen sind nachzuweisen).

    Opodo ist zunächst mal ein Vermittler und nicht unmittelbar verantwortlich für das Krisenmanagement.

    Nach meinen Erfahrungen zeitigen vernünftige Nachfragen auch vernünftige Reaktionen - die Frage, ob man beabsichtige die Fluggäste im Airport "verrecken zu lassen" ist auch im Blick auf lange Wartezeit vollkommen unangemessen und - auch wenn ich´s nicht okay finde! - braucht man sich über eine unadäquate Antwort wahrlich nicht zu wundern.

    :?

    Grundsätzlich halte ich Schilderungen mit der Attitüde eines Kriegszustandes für wenig hilfreich - befand man sich immerhin in zivilisierter Umgebung und nicht gefangengenommen von Buschmännern in the middle of f... nowhere?!

    :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • christianskas
    Dabei seit: 1286496000000
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    geschrieben 1391092466000

    vonschmeling:

    In diesem Fall kannst du die Airline gem. Montrealer Übereinkommen in Anspruch nehmen (tatsächliche Aufwendungen sind nachzuweisen).

    Opodo ist zunächst mal ein Vermittler und nicht unmittelbar verantwortlich für das Krisenmanagement.

    Nach meinen Erfahrungen zeitigen vernünftige Nachfragen auch vernünftige Reaktionen - die Frage, ob man beabsichtige die Fluggäste im Airport "verrecken zu lassen" ist auch im Blick auf lange Wartezeit vollkommen unangemessen und - auch wenn ich´s nicht okay finde! - braucht man sich über eine unadäquate Antwort wahrlich nicht zu wundern.

    :?

    Grundsätzlich halte ich Schilderungen mit der Attitüde eines Kriegszustandes für wenig hilfreich - befand man sich immerhin in zivilisierter Umgebung und nicht gefangengenommen von Buschmännern in the middle of f... nowhere?!

    :frowning:

    Nein. Vernünftiges Nachfragen hat überhaupt nicht geholfen. Ganz im Gegenteil. Englisch konnten die Angestellten und Bevollmächtigten von Pegasus plötzlich fast alle nicht mehr und wer sich noch an eine andere Sprache als Türkisch erinnerte, hat gelogen was das Zeug hielt.

    In anderen, fremdsprachigen Foren habe ich von ähnlichen Vorgängen gelesen. Da musste erst der Botschafter am Flughafen erscheinen und verhandeln um überhaupt etwas zu erreichen. Freiwillig gibt Pegasus nichts raus.

    Und die Perversion der Sache wird in Deinem Beitrag ja ganz deutlich. Erstattungsfähig wäre hier z.B. nur das Essen gewesen. Wo wären die Kosten dafür einzuklagen? In der Türkei. Nicht etwa in Deutschland (wo das Ticket gekauft wurde). Kennst Du die Kosten einer solchen Klage? Die sind unheimlich hoch. Klagerisiko inklusive. Pegasus weiß genau das kein Passagier das durchzieht. Zudem wäre ein simples Essen wesentlich günstiger als ein Berg Hotel-Übernachtungen. Kein Wunder also das sich Pegasus um die Passagiere einen Dreck geschert hat.

    Ich habe auch schon mit anderen Airlines (auch Billig-Airlines) Probleme mit stornierten oder verspäteten Flügen gehabt. Das Problem-Management von Pegasus unterbietet alles was ich in all den Jahren gesehen habe. Und "Rotzfrech" wurden hier leider nur die Pegasus-Mitarbeiter.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1391101152000

    Du kannst den Vertragsbedingungen beim Kauf des Ticket entnehmen, welcher Gerichtsstand vereinbart ist - daran ist überhaupt nichts "pervers".

    :shock1: :?

    Gem. Montrealer Übereinkommen sind von der Airline Versorgungsleistungen zu erbringen und muss man diese gewöhnlich auch nicht gerichtlich erstreiten. Die Kosten sind mir geläufig.

    Was du bisher bezüglich der Reaktionen der Fluggäste geschildert hast, ist von einem angemessenen Verhalten Lichtjahre entfernt und hat nichts mit vernünftigen Erkundigungen zu tun.

    Nun kann ich die Situation aus meiner Position nicht beurteilen, ich muss mich auf deine Schilderung stützen und kann nicht mehr beitragen als die internationalen Vorschriften.

    Über das was zuweilen in diversen Bewertungsportalen zu lesen ist, schweigt des Sängers Höflichkeit und außerdem spielt es überhaupt keine Rolle für deinen Fall.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • christianskas
    Dabei seit: 1286496000000
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    geschrieben 1391111652000

    vonschmeling:

    Du kannst den Vertragsbedingungen beim Kauf des Ticket entnehmen, welcher Gerichtsstand vereinbart ist - daran ist überhaupt nichts "pervers".

    :shock1: :?

    Nein. Leider nicht. Das Ticket wurde ja über Opodo gekauft. Dort wird nur der Gerichtsstand von Opodo in den Bedingungen genannt. Die Vertragsbedingungen von Pegasus hingegen werden nicht genannt. Diese sind auch nicht auf der deutschen Übersetzung der Pegasus-Internetseite abrufbar. Dort sind (bzw. waren zum Zeitpunkt des Kaufs) nur Geschäftsbedingungen für Inlandsflüge aufgeführt. Nicht jedoch für Auslandsflüge.

  • Armin
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    geschrieben 1391112233000

    @christianskas

    AGB Opodo:

    2. Ihre Buchung

    2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmn. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf.

    2.2. Anbieter in dem Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind etwa Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Versicherungen, Mietwagenunternehmen, Kreuzfahrtlinien oder Reiseveranstalter.2.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (einschließlich der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften) gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Opodo. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen geregelt sein. Bitte beachten Sie daher die Hyperlinks auf unserer Website, die auf die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter verweisen. Diese sollten Sie sorgfältig lesen. Im Einzelfall empfehlen wir, mit dem jeweiligen Anbieter wegen dessen anwendbaren Geschäftsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache zu nehmen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1391113655000

    Sofern Opodo nur vermittelt müssen mit der Zustellung der Tickets die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Erbringer der Leistung Flug übermittelt werden - i.e. auch der Gerichtsstand für evtl. Auseinandersetzungen.

    Hier mal ein informativer Auszug aus den AGB:

    "2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf."

    Details deiner vertraglichen Übereinkommens mit Pegasus als Leistungsträger müssen demnach im Rahmen der Buchung bekanntgegeben werden und wird das auch so geschehen sein.

    Davon abgesehen: Was ist dein Plan? :question:

    Sofern du zu einem EU Flughafen verbracht wurdest, kannst du Beschwerde führen bei der zuständigen Luftfahrtaufsichtsbehörde.

    Idealerweise wäre es ein deutscher Zielflughafen, der für den Vorfall eine Beschwerde beim LBA ermöglicht, bzw. im Falle einer (schriftlichen!) abschlägigen Bescheinigung keine Erstattung erbringen zu wollen die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte gem. VO(EG)261/04.

    Informationen dazu findest du ggf. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC.

     

    Du hast bisher leider versäumt durchaus relevante Daten beizutragen - als da wären Zieldestination, Flugnummer, Datum etc.

    Falls du brauchbare Ratschläge erwartest, sind solche Angaben leider unabdingbar - und das hat gewiss nichts mit Neugierde zu tun ...!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • christianskas
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    geschrieben 1391118674000

    Du hast bisher leider versäumt durchaus relevante Daten beizutragen - als da wären Zieldestination, Flugnummer, Datum etc.

    Falls du brauchbare Ratschläge erwartest, sind solche Angaben leider unabdingbar - und das hat gewiss nichts mit Neugierde zu tun ...!

    :?

    Der Flug ging von SAW nach LWO - 23.01.2013... (Ersatzflug am 24.01.2013). Von Opodo wurden bei der Vermittlung nur die "generellen" Tarifbestimmungen des Fluges über einen Hyperlink mit Titel "AGB der Flugline" mitgeteilt. Jedoch nicht die "tatsächlichen" AGBs von Pegasus. Diese waren zum Zeitpunkt der Buchung auch nicht auf der Homepage von Pegasus zu finden. Dort gab es ausschließlich eine AGB die für nationale, aber nicht internationale Flüge galt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1391124764000

    Die betreffenden Vertragspartener ergeben sich verbindlich allein schon aus der von mir zitierten Klausel.

    Ggf. musst du eben den Gerichtsstand etc. den AGB des Leistungsträgers entnehmen und kannst dich nicht etwa auf Nichtwissen berufen.

    Da weder Start noch Ziel im Gebiet der EU liegen ist eine Anwendung der VO(EG)261/04 obosolete. Weiterhin gelten die Vereinbarungen des Montrealer bzw. Warschauer Übereinkommens.

    Ob du die Reise in Deutschland oder Timbuktu gebucht hast spielt bezüglich der Verantwortlichkeiten natürlich keine Rolle.

    Unstreitig besteht ein Anspruch auf Erstattung der Versorgungsleistungen, sofern diese von der Airline nicht erbracht wurden.

    Ein kleiner Tipp am Rande: Gehe behutsam mit inkriminierenden Vorhalten um, die du ggf. belastbar erhärten musst, wenn sich die Airline (was mich nicht sehr überraschen würde!) unangemessen diskreditiert fühlte von den gegen sie erhobenen Vorwürfen!?

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gundi-online
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    geschrieben 1394451989000

    Hallo, wir haben gestern unsere Türkeireise gebucht (Flüge, Hotel usw. habe ich alles einzelnd gebucht). Der Hinflug nach Antalya findet mit Pegasus statt, mit Umsteigen in Istanbul. Als Reisedokument reicht ja eigentlich ein Personalausweis aus, aber auf der Flug-Bestätigungsmail von Pegasus steht überall, das ein Reisepass benötigt wird. Kann mir da jemand helfen oder aus eigener Erfahrung sagen, ob wir bei Pegasus mit einem normalen Personalausweis fliegen können.

    Gruß Gundi

  • curiosus
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    geschrieben 1394454286000

    ...bekanntlich gibt nicht eine Fluggesellschaft, sondern der Staat die Eineisebedingungen vor. ;)

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