Sofern Opodo nur vermittelt müssen mit der Zustellung der Tickets die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Erbringer der Leistung Flug übermittelt werden - i.e. auch der Gerichtsstand für evtl. Auseinandersetzungen.
Hier mal ein informativer Auszug aus den AGB:
"2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf."
Details deiner vertraglichen Übereinkommens mit Pegasus als Leistungsträger müssen demnach im Rahmen der Buchung bekanntgegeben werden und wird das auch so geschehen sein.
Davon abgesehen: Was ist dein Plan?
Sofern du zu einem EU Flughafen verbracht wurdest, kannst du Beschwerde führen bei der zuständigen Luftfahrtaufsichtsbehörde.
Idealerweise wäre es ein deutscher Zielflughafen, der für den Vorfall eine Beschwerde beim LBA ermöglicht, bzw. im Falle einer (schriftlichen!) abschlägigen Bescheinigung keine Erstattung erbringen zu wollen die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte gem. VO(EG)261/04.
Informationen dazu findest du ggf. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC.
Du hast bisher leider versäumt durchaus relevante Daten beizutragen - als da wären Zieldestination, Flugnummer, Datum etc.
Falls du brauchbare Ratschläge erwartest, sind solche Angaben leider unabdingbar - und das hat gewiss nichts mit Neugierde zu tun ...!