Hallo, wir hatten über 4 Stunden Flugverspätung von Nürnberg nach Antalya. SunExpress lehnt eine Entschädigung ab, da es angeblich erst ab 5 Stunden eine Entschädigung gibt. Kann mir jemand weiter helfen? Normalerweise greift das EU-Recht ab 3 Stunden Verspätung.
Sunexpress (XQ/XG)
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geschrieben 1667841121876
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geschrieben 1667841347696
So auch in diesem Fall.
Beschwerde über Beschwerdeformular auf der Website an XQ gerichtet?
Die Auskunft "erst bei 5h Verspätung" ist natürlich kompletter Mumpitz.
Anders sieht es aus, wenn du deine Beschwerde an den Veranstalter gerichtet hast - in diesem Fall geschähe die Ablehnung zu Recht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1667841459746
Ja , ich habe meine Beschwerde an SunExpress direkt gerichtet.
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geschrieben 1667843572290 , zuletzt editiert von vonschmeling
Dann widerspreche der Entscheidung bitte umgehend mit Hinweis auf die VO(EG)261/04, gemäß derer Bestimmungen ein Anspruch auf Entschädigung bereits bei einer Verspätung von 3h entsteht, sofern sich das Luftfahrtunternehmen nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.
Setze eine Frist von 14 Tagen zur Behebung und kündige an, dass du nach deren fruchtlosem Verstreichen bei der SÖP vorstellig wirst mit dem gegenständlichen Sachverhalt.
Übrigens erstaunt mich das Verhalten der SunExpress hier sehr, gewöhnlich sind deren Handhaben bei Beschwerden im Rahmen der VO recht geschmeidig.
Vielleicht kannst du mal Datum und Flugnummer benennen, damit man recherchieren kann ob sich ein ungeahnter Grund für die seltsam begründete Ablehung abbildet?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1667844046210
XQ 165, 16.10.2022
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geschrieben 1667844411692 , zuletzt editiert von vonschmeling
Okay, danke dir.
Der Flug war mehr als 4h (4h22min) verspätet, obwohl er scheinbar nur 9min verzögert gestartet ist?
Welche Informationen habt ihr von XQ erhalten?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1667844823284
Leider muss ich Ihre Forderung einer Ausgleichszahlung in diesem Fall ablehnen, da die Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns somit kein Verschulden gemäß Art. 5 Absatz (3) der EU 261/2004 trifft.
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geschrieben 1667844987897
Hast Du eine Emailadresse, wo ich eine noch einmal eine Beschwerde hin senden kann:
Flight number, airports of departure and arrival: XQ165 - Nürnberg (NUE) to Antalya (AYT)
Scheduled departure: 2022-10-16 02:25
Scheduled arrival: 2022-10-16 06:35
Actual departure: 2022-10-16 07:04
Actual arrival: 2022-10-16 11:04
Delay of the departure: 279 min.
Delay of the arrival: 269 min.
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geschrieben 1667845438836
@Haucke 17
Die Daten des Fluges habe ich eingesehen.
Du schriebst, man habe die Ablehnung mit einer zu geringen Verspätung begründet? Das liest sich hier deutlich anders ... ?
Das LFU beruft sich auf außergewöhnliche Umstände - das können beispielsweise Witterungsbedingungen sein, die ein Landung unmöglich machten und eine Umleitung (?) + damit verbundener Verspätung nicht in die Sphäre des LFU fällt und es von Ausgleichsforderungen exklupieren kann.
Art. 5 Absatz (3) hat nichts zu tun mit "erst ab 5h Verspätung" ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1667845677480
Das hatten Sie das erste mal geschrieben, da ich per WhatsApp angefragt hatte. Jetzt wurde mir mitgeteilt erst ab 5 Stunden Flugverspätung. Alle anderen Flüge ab Nürnberg nach Antalya waren annähernd pünktlich. Unsere Maschine stand noch eine Ewigkeit am Flughafen Nürnberg, ehe sie gestartet ist.