• vonschmeling
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    geschrieben 1586894450539

    Tatsächlich lautet die Antwort "Ja". :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1586895909958

    OT: ...wir einer Meinung ;-)

    Meine Frage liegt an den ABB von TUIfly,

    Zitat:

    8.2 XL-Seats

    Für die Buchung eines XL-Seats am Notausgang berechnet die Airline TUI fly eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der gebuchten Flugstrecke richtet.

    Zitat Ende.

    Die nicht "erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr" für die Sitzplatzbuchung brachte mich ins Grübeln, daher die Frage, was passiert wenn mein Flug gestrichen wird. Wenn ich z.B. verschlafe und nicht da bin, ist die Sache ja klar...

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
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    geschrieben 1586896297829 , zuletzt editiert von vonschmeling

    ... und genau für solche Fälle gilt auch die Nichterstattbarkeit, übrigens für alle ancillaries.

    Das gilt auch für eine Umbuchung auf deine Veranlassung, die Reservierungskosten sind dann dahin und nicht etwa auf die neuen Flüge übertragbar.

    Gründet hingegen die Streichung auf einem Ereignis außerhalb deiner Sphäre müssen solche nicht erbringbaren Leistungen wieder gutgeschrieben werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bzips
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    geschrieben 1587084044441

    Rückerstattungen bei Tuifly gestalten sich schwierig, zumindest in unserem Fall.

    Das Problem beginnt schon damit, dass die momentan einfach nicht antworten. Unser bei Tuifly gebuchte Flug für den 01.04.2020 wurde am 25.03.2020 per Email annulliert. Das allerdings auch erst auf meine persönliche Nachfrage hin, weil es bis daher nur allgemeine Infos auf der Webseite gab. Seitdem kein Lebenszeichen mehr von Tuifly. Eine am 03.04.2020 gesetzte Mahnfrist verstreicht heute, also am 17.04.2020.

    Und nur zur Info. Die "Gutscheinlösung" der Bundesregierung ist von der EU bisher nicht übernommen worden.

    In unserem Fall, individuell gebuchter Flug, hätte die Rückerstattung maximal 7 Tage dauern dürfen.

    Am 20.03.2020 war auch noch auf der Webseite zu lesen, dass die Kosten aller annullierten Flüge automatisch erstattet würden (Screenshot liegt vor). Ein paar Tage später war diese Aussage verschwunden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587106300171 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Willkommen im Forum von Holidaycheck @bzips!

    (auch wenn der Anlass ein doofer ist!)

    Ganz viel über die Erfahrung anderer TUI Gäste kannst du im Thread zu Covid 19 nachlesen.

    Mein Rat wäre: Wende dich mit deinem Anliegen an die SÖP sollte die Frist fruchtlos verstreichen.

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  • bzips
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    geschrieben 1587121449216

    Sollte das Geld heute nicht mehr gutgeschrieben werden, wovon ich nicht ausgehe, wird am Montag der Anwalt beauftragt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587126535581

    Na dann ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Elton57
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    geschrieben 1587486936734 , zuletzt editiert von Elton57

    Wir hatten auch einen stornierten Flug bei Tuifly; heute haben sie sich gemeldet und bieten eine Gutscheinlösung an. Man kann sich den Flugpreis aber auch rückerstatten lassen:

    • Der Gutschein steht Ihnen bis 31.12.2021 für Ihre neue Flugbuchung zur Verfügung. Sie erhalten den Gutschein automatisch in den nächsten Tagen mit einer separaten E-Mail. Zur Einlösung benötigen Sie nur den dort vermerkten Gutschein-Code.• Sollten Sie Ihren TUI fly Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst haben oder sich grundsätzlich dagegen entscheiden, erhalten Sie Ihre bisher geleistete Zahlung in vollem Umfang zurück. Die Einlösung ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung Ihrer getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587488118815

    Das wurde alles schon im Covid19 Thread gepostet, Elton57.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied831590
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    geschrieben 1587535293421

    Kenne ich!

    Hatte Anfang Januar 2020 für den 28.03.2020 einen Rückflug von Teneriffa Süd nach Stuttgart bei TUIfly gebucht und war hierfür auch schon seit dem 28.02.2020 eingecheckt und mit einem Boardingpass ausgestattet.

     

    Nachdem sich die Corona-Entwicklung beschleunigte, habe ich per Email mehrmals, am 17.03., am 20.03. sowie am 21.03.2020, TUIfly um ihre Einschätzung gebeten, ob dieser Flug auch wie geplant stattfinden wird. Auf diese Emails erhielt ich keinerlei Reaktion. Die Hotline blieb ebenso unerreichbar. Also verließ ich mich auf die Angaben auf der Homepage, auf der bis zum 25. März 2020 zu lesen war, dass alle gebuchten Rückflüge mit TUIfly bis Ende März wie geplant stattfinden werden.

     

    Umso überraschter war ich, als TUIfly in der Nacht vom 25. auf den 26. März 2020 - also weniger als 70 Stunden vor dem geplanten Abflug - den Beförderungsvertrag mit mir plötzlich kündigte. Meine sofortige Nachfrage per Email nach Alternativen wurde ignoriert. Auf die in dieser Kündigungsmail für die „nächsten Tage“ avisierte separate „Information über die weitere Vorgehensweise“ wartete ich bis gestern, 21.04.2020.

     

    Damit lies mich TUIfly ohne auch nur den leisesten Hinweis auf Alternativen einfach so auf Teneriffa stranden. Da die Hotels auf Teneriffa ab dem 28.03.2020 zur Schließung aufgefordert waren, hätte ich die nächste Zeit wohl auf der Straße verbringen müssen.

     

    Mit viel Glück habe ich kurzfristig für den 28.03.2020 dann bei Eurowings doch noch einen Rückflug nach Stuttgart ergattert, wobei das Wörtchen „ergattert“ angesichts des aufgerufenen Preises sicherlich das falsche ist. Trotzdem bin ich Eurowings dankbar. Sie flogen während die Gesellschaft, der ich bislang mein Vertrauen geschenkt hatte es vorzog, ihre Kunden im Stich zu lassen.

     

    Das Unternehmen TUIfly hat mit dieser Vorgehensweise gezeigt, dass es jederzeit bereit ist, rücksichtlos wirtschaftliche Eigeninteressen über die Interessen seiner Kunden zu stellen. Es hat damit gleichzeitig nicht nur gegen jeden Buchstaben der Artikel 5 und 9 der EU-Verordnung 261/2004 verstoßen, sondern auch die nach Artikel 14 genannter Richtlinie notwendige Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte vollkommen ignoriert.

     

    Gestern nun hat sich TUIfly - endlich - per Email bei mir gemeldet, um Solidarität in der Krise geworben und darum gebeten, statt Rückerstattung des Flugpreises einen Gutschein zu akzeptieren. Das habe ich abgelehnt und angekündigt, meine Forderungen gemäss EU-Verordnung 261/2004 ggfs. auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Und wenn es bis zum BGH geht.

     

    Solidarität ist nun eben einmal keine Einbahnstrasse. Und ob ein Unternehmen den Sprüchen seiner Marketinglanzbroschüren gerecht wird, lernt man eben erst dann, wenn man dessen Verhalten in einer Krise erleben musste. Eine Fluggesellschaft jedenfalls, die ihre Kunden in der Krise so ignoriert und buchstäblich am langen Arm verhungern lässt, wie es TUIfly in meinem Falle getan hat, muss sich letzten Endes nicht wundern, wenn das Fazit des im Stich gelassenen Kunden lautet:

     

    Nie mehr TUIfly. Nie mehr TUI!

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