• Rhodos-Peter
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    geschrieben 1587586604370

    :flushed: ...da meine Flug am13.05.2020 immer noch nicht gecancelt ist (obwohl eine Landung im Zielgebiet zum Reisezeitpunkt nicht möglich) wollte ich dann doch gerade, wie gewohnt, bei TUIfly den Web Check-in machen und mir meine lange schon reservierten und bezahlten Sitzplätze/Bordkarten abholen und was steht da sinngemäß: "...in der aktuellen Situation gibt es online keinen Service"

    Bei allem Verständnis, sich jetzt auch noch die Decke über den Kopf ziehen, nichts mehr hören :hear_no_evil: und sagen :speak_no_evil: wollen, ist nicht nett. Und auch, wenn sie bei TUIfly nichts mehr sehen :see_no_evil: wollen, die Passagierflüge nach Griechenland (bis auf Athen) sind bis zum 15.05.2020 eingestellt, nachzulesen unter: https://griechenland.diplo.de/gr-de/corona/2311302 (Einschränkungen im Flugverkehr)

    Und ganz klar, ich bin nur einer von hunderten , vielleicht tausenden Betroffenen im jetzt fraglichen Zeitraum, lamentieren bringt gar nichts, doch keinerlei Antworten von der Fluggesellschaft, vom Reiseveranstalter TUI nur der vorformulierte, vielleicht richtige Hinweis, sich bei allen Fragen an den Reisevermittler zu wenden, wenn man nicht direkt bei TUI gebucht hat, ohne auch nur ansatzweise auf das eigentliche, konkret benannte Problem einzugehen, ist kein guter Umgang mit der Kundschaft.

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • bzips
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    geschrieben 1587587147476 , zuletzt editiert von bzips

    Du stellst aber auch Ansprüche. Wenn Du Service genießen willst, buch einfach einen Flug bei denen. Der Service scheint reibungslos zu klappen. :smiley: Flüge für Mai, zum absoluten Schnäppchenpreis. Hurraaaaaa.

    Wenn man es nicht selber erleben würde.............

    Die behandeln Ihre Kunden gar nicht, wenns gut läuft, ansonsten schlecht, und verschicken Mails, dass man Ihnen doch bitte durch die schweren Zeiten helfen möge.

    Wer da das Sagen hat, trägt sicher einen nassen Hut.

  • bzips
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    geschrieben 1587671189241

    Tuifly hat mir soeben per Email den Gutschein für unseren annulierten Flug am 01.04.2020 geschickt, obwohl das von mir in der Fristsetzung explizit abgelehnt wurde. Buchungsdatum war der 07.03.2020. Tuifly hat jetzt das Rechnungsdatum auf den 23.04.2020 gesetzt und den Rechnungsbetrag als Guthaben ausgewiesen.

    Die Rechnungsnummer wurde durch eine Zahlenkolonne ergänzt.

  • HC-Mitglied831590
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    geschrieben 1587802583118

    Bei mir dasselbe. Habe wegen der Datumsänderung soeben Strafantrag wegen Betrugs gestellt. Wenn ich mit meinem Hund so umgehen würde, wie das TUI mit seinen Kunden tut, säße ich schon lange hinter Schloß und Riegel. Und zwar völlig zu Recht!

  • HC-Mitglied831590
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    geschrieben 1587803079995

    Nur: Wenn Du den Gutschein ablehnst, dann schicken sie ihn Dir trotzdem. Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt. TUI behandelt seine Kunden, wie unmündige Kinder. Wenn sie nicht ganz und gar ignoriert werden. Ein fürchterlicher Laden!

  • HABERLING
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    geschrieben 1587803472176

    Wenn sich beim Rechnungsbetrag eine Änderung ergibt muss Tuifly das Rechnungsdatum / Änderungsdatum mitteilen.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1587803882540

    @Rintzewind

    Einmal hätte auch gereicht ... dann hoffe mal, dass das kein Boomerang wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonGallenstein
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    geschrieben 1587805059043

    @rintzewind sagte:

    Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt.

    Wer's glaubt :laughing:

    Was ist das denn für ein Anwalt, der dich mit einem solch peinlich-ahnungslosen Vorhaben nicht freundlich, aber bestimmt nach Hause schickt?

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • HC-Mitglied831590
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    geschrieben 1587807098639

    Ganz einfach: Der Anwalt wurde beauftragt, meine zivilrechtlichen Forderungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen. Und den Strafantrag habe ich online gestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    geschrieben 1587810029016

    @Rintzewind

    Auf Deine Strafanzeige will ich nicht näher eingehen, aber eine direkte Beauftragung des Anwalts ist taktisch unklug, oder hattest Du Tuifly bereits schriflich eine Frist zur Rückerstattung gesetzt?

    Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Du die Kosten des Anwalts trägst, wenn Tuifly das Gerichtsurteil akzeptiert. Das sollte Dir ein serlöser Anwalt eigentlich auch mitteilen.

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