Also mit meinen Goldbarren reise ich nicht mit dem Flugzeug
Tuifly (X3)
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geschrieben 1729531923613
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geschrieben 1729532214702
Bei mir steht unter Handgepäck (40x30x20cm) 2kg.
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geschrieben 1729533019406
Hab ich nicht gesehen , also ich reise mit leichtem Gepäck .
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geschrieben 1729534019622
Advantage: Schwarmintelligenz! Ich bin enorm stolz auf unser Forum und seine Mitwirkenden
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1730296408550
Hallo Zusammen,
wir hatten im Juni 2024 für nächstes Jahr eine Pauschalreise mit Tui gebucht und TUIfly Flügen.
Kurz darauf buchten wir auch direkt bei TUIfly Sitzplätze und Essen für Hin und Rückflug für 540 € (7 Personen)
Vor ca. 1 Woche erhielt ich eine E-Mail von TUI, dass unser Hinflug mit TUIfly nicht mehr stattfinden wird, also an diesem Tag kein TUIfly Flug vom Startflughafen in die Zielregion fliegen wird, wir wurden auf eine andere Airline umgebucht.
Daraufhin schrieben wir TUIfly mit der Bitte um Erstattung der Reservierungskosten für den Hinflug.
Heute bekam ich das als Antwort: " Laut den Bestimmungen ist das Entgelt für die Zusatzleistungen nicht erstattungsfähig. Im Hinblick auf die Beförderungsbedingungen und im Sinne der Gleichbehandlung all unserer Kunden ist eine Erstattung nicht möglich."
Sorry, aber ernsthaft? Ich meine, mir ist schon klar, hätte ich selbst storniert und der Flug würde stattfinden, dass man dann nix zurück bekommt. Aber wie kann das sein, dass TUIfly das Geld behält für Leistungen die sie aufgrund ihrer Flugplanänderung und nicht stattfindem Flug, nicht leisten und erfüllen können? Interessantes Geschäftsmodell.
Kann man da echt nichts machen und hat wirklich einfach Pech gehabt? Es geht ja immerhin um gut 270 €.für bitten wir um Verständnis.
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geschrieben 1730296697545 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ich würde noch einmal insistieren, dass der Flug von X3 gestrichen wurde und nicht etwa ihr eine Änderung vorgenommen habt. Genau so steht es auch in den AGB.
Sollte eine positive Reaktion ausbleiben kannst du dich an die SÖP wenden, die die Sache dann in deinem Sinne regeln wird.
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