Das ist so nicht richtig:
Lt. Richtlinien der EU haben Sie Anspruch auf vollen Kostenersatz, wenn die Reise ausfällt, sofern es eine Pauschalreise ist.
Wenn Sie selbst Flug und Hotel gebucht haben, steht Ihnen voller Kostenersatz für den Flug zu, wenn eine Umbuchung nicht möglich ist.
Beim Hotel (Bei Selbstbuchung) sind sie tatsächlich auf Kulanz angewiesen.