@annwaaa sagte:
Ähnlicher Fall, über Holidaycheck gebucht vom 12.7.-19.07. Flug geht am 19.07. um 2 Uhr nachts. Bei der Buchung hier auf Holidaycheck stand auf der rechten Seite explizit 7 Tage UND 7 Nächte.
Auf den Reiseunterlagen von Tui ist das Hotel nun nur bis zum 18.07. gebucht was für mich nur 6 Nächte sind. ...
Erstmal vorab, ich bin vollkommen auf Deiner Seite und wollte am Abreisetag das Zimmer auch bis zum Verlassen des Hotels haben, wenn entsprechende Nächte gebucht wurden. Was andere Reisende da für Alternativregelungen nach persönlichen Maßgaben als annehmbar empfinden oder hier gutgemeint als Alternative vorstellen, spielt da überhaupt keine Rolle und es ist auch drissegal, warum ich um 5 Uhr aufstehe, oder mich um 20 Uhr nochmal hinlegen möchte! Wen geht das etwas an und vor allem, wo wurde danach gefragt?!
Aber jetzt mal eine "technische" Frage, wann reist Ihr am 12.7. an? Sollte das auch nachts oder in den frühen Morgenstunden sein und Ihr das Zimmer direkt beziehen können, kämt Ihr auf die 7 Nächte, denn auch da will man ja nicht bis 14/15 Uhr mit dem Zimmerbezug warten. Eine weitere Frage ist, was stand auf der Buchungsbestätigung, denn sollten auch dort schon nur noch 6 Nächte gestanden haben, hättet Ihr umgehend reklamieren müssen.
Habt Ihr allerdings am 12. einen normalen CI ab 14/15 Uhr und die Buchungsbestätigung beinhaltete auch 7 Übernachtungen, ist es weder vom Veranstalter noch dem Vermittler eine Glanzleistung, Euch nun eine aufpreispflichtige Alternative vorzuschlagen, die schon geleistete Vertragsbestandteile nochmal vergütet haben will.
Da würde ich weder den VA noch den Vermittler (genau dafür ist er da und wird er für bezahlt) rauslassen und selbst in Vorleistung beim Hotel gehen, um mir dies dann womöglich im Nachhinein erstreiten zu müssen. Ich würde da im Vorfeld urgieren und die Reise nicht ohne eine schriftliche Bestätigung der gebuchten siebten Nacht antreten, so Du ganz klar belegen kannst, daß diese Vertragsbestandteil war. Der Veranstalter wird sich überlegen, ob ihm diese eine Nacht eine mögliche Stornierung mit zusätzlicher "Schadensersatzforderung" wert ist!
Aber nochmal, Du solltest dieses ganz klar belegen können und wenn schon die Reisebestätigung analog den Reiseunterlagen war, sehe ich trotz Screenshot der Reiseausschreibung schlechte Chancen und würde mir den Stress ersparen und beim Hotel den late check out buchen (falls möglich so schnell und verbindlich wie möglich, denn eine Verfügbarkeit kann sich schnell ändern). den Veranstalter, den ich grundsätzlich für einen sehr seriösen halte, würde ich auf meine persönliche Blacklist setzen, denn eigentlich sollte der Screenshot reichen - so der Vermittler dies gegenüber dem Veranstalter vernünftig verargumentiert - um eine serviceorientierte Lösung zu erreichen, selbst wenn die Buchungsbestätigung etwas Anderes besagte.
Alles Gute und schönen Urlaub!