@vonschmeling sagte:
Es geht gar nicht um die Einredemöglichkeiten, wenn 7 Nächte zugesichert waren ist ein Rauswurf nach der 6. aus meiner Sicht schlicht Vertragsbruch. Da plärren die einen schon Betrug, wenn eine Airline um ihr AOC ringt, hier aber soll er Verbraucher bittschön selbst kreativ werden und eine Lösung herbeiführen? Eigenartige Attitüde ...
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Ich hoffe, das war nicht auf meinen Beitrag davor bezogen? Daß wir in dieser Angelegenheit einer Meinung sind, geht ja aus meinen vorherigen Beiträgen hervor. Der letzte Beitrag bezog sich rein auf Florian`s Idee, die Check In/Out Zeiten Pauschalreisen anzupassen.
Bei einer Einrede gegen eine Buchungsbestätigung mit 6 Nächten und deren Erfolgsaussichten, sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich bin zwar wahrlich kein Fachmann und Liebhaber von Pauschalreisen, mir aber dennoch ziemlich sicher, daß man einer Buchungsbestätigung befristet widersprechen muß und diese Vorrang gegenüber einer Internetausschreibung genießt. Aber das ist nur meine Meinung und wie gesagt, wollte ich das Problem schon im Vorfeld geklärt haben. Nichtsdestotrotz kann man natürlich den von Dir beschriebenen Weg bestreiten, auch wenn die Bestätigung dem Angebot widerspricht. Versuch macht kluch
Urlaubsralle, Du fehlst gewaltig! Bei einem CO am 18. um 11 oder 12 Uhr steht das Zimmer wieder für Anreisen ab 14/15 Uhr zur Verfügung und stellt für den Hotelier ein Handelsgut dar. Warum sollte dieser für den Fehler des Veranstalters geradestehen, vor allem, wenn dieser sich die Nacht schon bezahlen lassen, aber im Hotel nicht eingebucht hat?! Wo die "Unart" zu verorten ist, ist in diesem Falle eindeutig.
Dein Beitrag entspricht leider genau der falschen Erwartungshaltung gegenüber Hotels, die ich weiter vorne beschrieben habe.